Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Tanzschule

 
Die verschiedensten Tanzschulen werben mit den unterschiedlichsten Angeboten für Ihre Tanzkurse und Weiteres. Je nachdem wie die Tanzschule organisiert ist gelten unterschiedliche Regelungen und Möglichkeiten für eine Kündigung.

Zum einen kommt es bei einer Kündigung darauf an ob nur ein zeitlich befristeter Kurs oder Paket gebucht oder eine Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Wenn die Tanzschule als Verein organisiert ist kommen noch weitere Regelungen hinzu, denn handelt es sich dann meist, sofern nicht nur ein einzelner Kurs gebucht wurde, um eine Vereinsmitgliedschaften und es gelten besondere Kündigungsfristen.

Ob es sich bei der Tanzschule um ein Verein handelt erkennt man am Namen der Tanzschule in den Vertragsunterlagen. Entweder steht dort das Wort „Verein“ im Namen oder die Abkürzung „e.V.“ (eingetragener Verein).

Im Folgenden wird daher genauer erklärt wie diese verschieden Verträge mit einer Tanzschule wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfristen bei Tanzschulen Wenn ein bestimmter Kurs oder ein Kurspaket gebucht wurde und im Vertrag keine automatische Verlängerung vereinbart wurde so kann der Kurs nicht ordentlich gekündigt werden. Es kann jedoch sein, dass im erhaltenen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht, oder eine Umbuchungs-Option, vereinbart wurde und es kann sich daher lohnen dort nachzuprüfen.

Wurde dagegen eine Mitgliedschaft abgeschlossen die sich regelmäßig verlängert so muss diese vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt so ist eine automatische Verlängerung um biszu ein Jahr zulässig.

Die Kündigungsfrist findet sich dabei im eigenen Vertrag oder in den AGB des Anbieters. Es ist auch möglich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Laufzeitende, zu kündigen, denn mit Einhaltung dieser Frist wäre die Kündigung in jedem Fall rechtzeitig.

Falls es sich jedoch bei der Tanzschule um ein Verein handelt und nicht nur um ein normales Unternehmen so gilt auch die Vereinssatzung und das Vereinsrecht, wodurch die Kündigungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden können.

So kann zum Beispiel die Kündigungsfrist ein halbes Jahr oder mehr betragen. Auch kann in der Satzung vorgeschrieben sein, dass nur zu ganz bestimmten Terminen gekündigt werden kann. Daher sollte bei einem Verein in der Vereinssatzung nachgeschlagen werden was für ein Austritt beziehungsweise die Beendigung der Vereinsmitgliedschaften vereinbart wurde.

Fristlose außerordentliche Kündigung einer Tanzschule Bei vorliegen eines ausreichendwichtigen Grundes ist auch eine sogenannte außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung der Tanzschul-Mitgliedschaft möglich (siehe auch §314 BGB und Dauerschuldverhältnis).

Je nach Gestaltung der Tanzschulmitgliedschaft kommen verschiedene Kündigungsgründe in Betracht:

  • Kommt es zu einer deutlichen Beitragserhöhung (mehr als 5%), welche nicht bereits im Vertrag vereinbart wurde, so kann in der Regel innerhalb von 4 Wochen zum Änderungstermin gekündigt werden. Diese Frist beginnt allerdings üblicherweise bereits mit Erhalt der Informationen zur Beitragserhöhung, auch wenn diese ungelesen im Briefkasten liegen.

    Sonderfall: Wenn es sich bei der Tanzschule um einen Verein handelt und Beitragserhöhungen von den Mitgliedern beschlossen werden, so kann es vorkommen, dass eine außerordentliche Kündigung nicht zulässig ist.
  • Bei einem (beruflich bedingten) Umzug an einen anderen Ort, wo die Tanzschule nicht mehr genutzt werden kann, hängt es vom individuellen Einzelfall ab ob einer fristlose Kündigung Erfolg hat. Es empfiehlt jedoch eine fristlose Kündigung zu versuchen und eine Kopie der Ummeldebescheinigung beizulegen.

    Im Falle eine Auswanderung ist eine Kopie der Abmeldung beizulegen.
  • Bei einer chronischen oder langwierigen Erkrankung, die eine Nutzung der Tanzschule verhindert ist in der Regel eine außerordentliche Kündigung möglich. Dabei wird als Nachweis eine Kopie eines ärztlichen Attests verlangt.
  • Bei einer einer Schwangerschaft kann je nach Anbieter entweder außerordentliche gekündigt werden, wenn die Tanzschule nicht weiter genutzt werden kann oder es wird vom Betreiber nur angeboten, dass die Tanzschulmitgliedschaft für die Schwangerschaftsmonate kostenlos ruhend gestellt wird und sich danach um die Pausenmonate verlängert.

    Auch in diesem Fall wird in der Regel eine Kopie eines ärztlichen Attests erwartet.
  • Bei einer wesentlichen Verschlechterung der vereinbarten Leistungen oder bei schweren Mängeln die auch nach schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Frist nicht behoben wurden.
  • Sofern es sich bei der Tanzschule um ein Verein handelt kann eventuelle auch bei einer schwerwiegenden Satzungsänderung außerordentliche gekündigt werden. Da die Vereinsmitglieder jedoch in der Regel über jede Änderung mit abstimmen können ist es auch von der Vereinssatzung abhängig ob ein Sonderkündigungsrecht besteht.

  • Ferner, dass die Erfolgsaussichten einer fristlosen außerordentlichen Kündigung höher sind, wenn die Mitgliedsbeiträge eine hohe wirtschaftliche Belastung für ein Mitglied der Tanzschule darstellen.

    Bei einer solchen fristlosen oder außerordentlichen Kündigung sollte der Grund, schon im Kündigungsschreiben, ausführlich dargelegt werden und eventuelle Belege (in Kopie) möglichst beigefügt werden.

    Wie sollte das Kündigungsschreiben für eine Tanzschule aussehen? Voraussetzung für eine wirksame Kündigung der Tanzschule ist in der Regel die Schriftform. Bei Vereinen oftmals auch mit einer eigenhändigen Unterschrift.

    Minderjährigen Mitgliedern benötigen die Kündigung die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

    Um nachweisen zu können, dass die Kündigung auch angekommen ist und um Unstimmigkeiten vorzubeugen, sollte das Schreiben am besten als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Sendebericht (Achtung: nicht bei allen Tanzschule ist eine Faxkündigung zulässig, da das Dokument nicht im Original versendet wird) mit Sendebericht verschicken oder persönlich abgeben und sich hierfür einen Empfangsstempel oder eine schriftliche Empfangsbestätigung geben zu lassen.

    Inhalt des Kündigungsschreibens

    • die persönlichen Daten, das heißt vollstädniger Name und Anschrift
    • Name und Anschrift der Tanzschule
    • sofern bekannt am besten auch die Mitgliedsnummer
    • Der Satz: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Tanzschule XY zum XX.XX.20XX" oder "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Tanzschule XY zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
    • Im Fall einer fristlosen außerordentlichen Kündigung ist es dringend zu empfehlen bereits im Kündigungsschreiben den / die Gründe genau zu nennen.
    • Das Schreiben sollte bei einem Verein sicherheitshalber handschriftlich und eigenhändig unterschrieben werden.


    Kündigung Tanzschule Muster


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    Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


    Kündigungsschreiben Tanzschule Muster:

    Musterstadt, den 27.12.20XX
    Name der Tanzschule
    Strasse und Nr.
    Plz. und Ort
    Maria Mustermann
    Mustergasse 2
    12346 Musterstadt

    Kündigung meiner Tanzschulmitgliedschaft bei XY


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Tanzschule XY ordentlich zum XX.XX.20XX.

    (
    Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung zum XX.XX.20XX, kündige ich die VERTRAGSNAME-Mitgliedschaft bei XY zum Änderungszeitpunkt.

    Oder: Da ich seit dem XX.XX.20XX chronischen Erkrankt bin kündige ich die VERTRAGSNAME-Mitgliedschaft bei XY außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei ein Attest meines Arztes.

    Oder: Da am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin und daher die Tanzschule nicht mehr besuchen kann meine VERTRAGSNAME-Mitgliedschaft bei XY außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei eine Kopie meiner Meldebescheinigung des neuen Wohnortes
    )

    Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

    (Optional: Meine Mitgliedsnummer lautet: T12345678)

    Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Mustermann
    Maria Mustermann

 
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