Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Kündigung des dualen Studiums

 
Bei einem dualem Studium wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Studium kombiniert. In der Regel ist der Ausbildungsvertrag dabei über bestimmte Klauseln mit dem Studium verbunden und eine Abbruch des Studiums, oder ein Ausschluss vom Studium, hat auch Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis.

Daher muss der Auszubildende oftmals sowohl das Studium als auch zusätzlich das Ausbildungsverhältnis kündigen.

Bei den Kündigungsmöglichkeiten kommt es auch darauf an ob es sich um ein sogenanntes praxisintegriertes Studium oder ein ausbildungsintegriertes Studium handelt.

Am häufigsten ist dabei das ausbildungsintegriertes Studium, bei welchem eine Ausbildung im Betrieb und zusätzlich parallel ein Studium absolviert wird.

Es handelt sich in der Regel um ein praxisintegriertes Studium, wenn die meiste Zeit mit dem Studium verbracht wird und nur zu bestimmten Zeiträumen z.b. in der vorlesungsfreien Zeit in einem Unternehmen gearbeitet wird.

Im nachfolgenden wird dabei für beide Typen des dualen Studiums genauer erklärt wann und wie gekündigt werden kann und was für Folgen dies hat.

Folgen einer Kündigung des Studiums Da der Arbeitgeber meist die Studiengebühren übernimmt ist in der Regel im Ausbildungsvertrag festgehalten, dass der Auszubildende bei einem Studienabbruch die vom Arbeitgeber gezahlten Studiengebühren ersetzen muss. Denn das Berufsbildungsgesetz verbietet zwar in § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Entschädigungszahlungen für die Berufsausbildung, dies gilt jedoch nicht für Studiengebühren.

Dabei ist allerdings im Regelfall nur die Hälfte der Beiträge vom Azubi zu zahlen.

Die Studiengebühren betragen jedoch meist 300 bis 700 Euro im Monat es kann daher bei einer Kündigung seitens des Auszubildenden schnell zu hohen Kosten für diesen kommen.

Tipp: Die Formulierung der Rückzahlungsklausel könnte jedoch unwirksam sein und dann wäre der Auszubildende zu keiner Rückzahlung verpflichtet. Es kann sich daher lohnen dies bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Je nach Vertrag wird bei einem Rechtsstreit, bei der Entscheidung ob und wie viel zu zahlen ist, auch auf die Umstände des individuellen Falls eingegangen.

Kündigung und Kündigungsfrist in der Probezeit Im Falle des ausbildungsintegrierten Studiums gilt §20 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) und damit darf die Probezeit maximal 4 Monate betragen und es kann jederzeit ohne eine Kündigungsfrist gekündigt werden.

Für das praxisintegrierten Studium gilt, dass innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit, welche gesetzlich vorgeschrieben maximal 6 Monate dauern kann (siehe auch § 622 Abs. 3 BGB), sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen dürfen. Dabei müssen keinerlei Gründe angeben werden.

Kündigung und Kündigungsfrist nach der Probezeit Nach der Probezeit gilt für den Auszubildenden eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Es kann jedoch auch im Vertrag vereinbart sein, dass der Auszubildende jederzeit ohne eine Kündigungsfrist den Vertrag beenden kann.

Das Unternehmen dagegen kann nach der Probezeit auf Grund von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB nur noch in Ausnahmefällen ordentlich kündigen und muss stattdessen eine ausreichenden Grund nachweisen können. Diese Einschränkung wurde getroffen um abzusichern, das Auszubildende im Regelfall ihre Ausbildung wie geplant beenden können.



Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls ein ausreichend wichtiger Grund existiert kann das Ausbildungsverhältnis oder auch das Studium vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.

Der Studierende kann zum Beispiel bei:

»Gefährlicher Arbeit
»Sexueller Belästigung


Außerordentliche kündigen je nach Fall muss jedoch zuerst der Arbeitgeber vorher erfolglos ermahnt werden.

Auch das Unternehemen kann aus verschiedenen Gründen den Ausbildungsvertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsgründe können dabei im Verhalten des Auszubilden, der Person des Auszubildenden (seiner Tauglichkeit) oder dem Betrieb, das heißt dem Unternehmen liegen. Dabei muss allerdings für Auszubildende auch immer der Einzelfall betrachtet werden und darauf eingegangen werden und Verfehlungen sind meist leichter zu sehen, da Auszubildende gegenüber normalen Arbeitnehmern eine besondere Position haben.

»Betriebsbedingte Kündigung
»Personenbedingte Kündigung
»Verhaltensbedingte Kündigung


Im Folgenden wichtige Gründe:

Schlechte Prüfungsleistungen ermöglichen es dem Unternehmen jedoch nicht das Ausbildungsverhältnis außerordentliche zu kündigen, es sei denn der Studierende wird ganz vom Studium ausgeschlossen.

Falls der Studierende die Ausbildungs- oder Studienzeiten versäumt so ist er schriftlich abzumahnen. Nach einer mehrfachen erfolglosen Abmahnung ist dann meist eine außerordentliche Kündigung zulässig.

Bei Beleidigungen oder sogar Handgreiflichkeiten durch den Auszubildenden muss dieser je nach schwere des Vorfalls erst ermahnt werden oder es sofort fristlos gekündigt werden.

»Mehr zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht

Tipp: Eine außerordentliche Kündigung ist meist unwirksam, wenn der Kündigungsgrund länger als 2 Wochen bekannt war.

Auch bei anderen wichtigen Gründe zum Beispiel, falls das Unternehmen den Betrieb aufgibt oder in die Insolvenz gerät, ist eine außerordentliche Kündigung seitens des Unternehmens möglich. Dann ist das Unternehmen üblicherweise jedoch verpflichtet sich rechtzeitig um die Möglichkeit einer weiteren Ausbildung des Studierenden, bei einer anderen Ausbildungsstätte, zu bemühen.

Was sollte eine Kündigung des dualen Studiums enthalten?
  • Vollständiger Name und Anschrift des Auszubildenden
  • Name und Anschrift der Firma
  • Genaue Bezeichnung der Ausbildung
  • Den genauen Beendigungstermin oder alternativ die Formulierung: "zum nächstmöglichen Termin"
  • Falls außerordentliche oder fristlos gekündigt wird so ist dies zu benennen.
  • Kündigt der Ausbildende so sollte er die Kündigung handschriftlich und eigenhändig unterschreiben.
  • Kündigt dagegen der Ausbildungsbetrieb so hat der Geschäftsführer oder eine in Personalangelegenheiten beauftragte Person (oftmals der Ausbilder) die Kündigung zu unterschreiben.

    Darüber hinaus müssen auch zahlreiche weitere Formalien vom Unternehmen beachtet werden. So ist unter Anderem vor einer Kündigung der Betriebsrat anzuhören und falls dieser nicht vorhanden ist sollte der Auszubildende angehört werden.

    Auch sollte im Kündigungsschreiben darauf eingegangen werden, dass der Auszubildende rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden muss um keine Ansprüche zu verlieren.


Wichtig: Es muss meist auch zusätzlich das Studium schriftlich gekündigt werden. Dann sind mindestens die selbe Angaben zu machen.

Wie sollte die Kündigung des dualen Studiums verschickt oder abgegeben werden? Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte muss bewiesen werden können, dass das Kündigungsschreiben beim Unternehmen oder dem Auszubildenden angekommen ist. Dabei geht es auch um die Frage ob das Schreiben rechtzeitig angekommen ist.

Daher empfiehlt es sich meist die Kündigung persönlich im Betrieb zu übergeben und sich dabei dem Empfang durch eine schriftliche Empfangsbestätigung bestätigen zu lassen.

Alternativ kann auch eine Zustellung per Bote oder Gerichtsvollzieher sinnvoll sein.

»Zustellung per Bote
»Zustellung per Gerichtsvollzieher


»Mehr zur Beweispflicht bei einer Kündigung

Was gilt es weiteres zu beachten? Der Auszubildende hat in jedem Fall das Recht auf ein einfaches als auch auf ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei letzterem wird nicht auf den Inhalt der Ausbildung eingegangen, sondern auch die Leistung des Auszubildenden bei den verschiedenen Aufgaben bewertet. Es empfiehlt sich bereits im Kündigungsschreiben um beide oder eines dieser Arbeitszeugnisse zu bitten.

Alternativen zu einer Kündigung Es kann sich in vielen Fällen lohnen vor der Kündigung mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen. So kann zum Beispiel das duale Studium oftmals auch in eine normale Ausbildung umgewandelt werden oder vorhandene Problem sind dennoch zu lösen.

Stimmt der Ausbildungsbetrieb zu kann der Vertrag auch durch ein sogenannten Auflösungsvertrag beendet werden.

Kündigung des dualen Studiums Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des dualen Studiums, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben duales Studium Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des dualen Studiums


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das Ausbildungsverhältnis und das damit verbundene Studium zum XX.XX.20XX, da ich die Berufsausbildung aufgebe.

Hilfsweise kündige ich das duale Studium und das Ausbildungsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit und stellen Sie mir ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare