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Kündigung des Schwimmkurses

 
Die Kündigung eines Schwimmkurses ist abhängig davon, ob der Kurs als Angebot eines Sportvereins wahrgenommen wird oder als Vertrag (z.B. mit einer Schwimmschule) abgeschlossen wurde.

Ist der Schwimmkurs ein Angebot eines Sportvereins und will man diesen beenden oder gar den Vereinsaustritt erklären, so regelt sich dies in aller Regel nach der Satzung des jeweiligen Sportvereins.

Hier können die Mitglieder bei der Mitgliederversammlung mitunter stark unterschiedliche Regelungen geschaffen haben.

Dabei können keine allgemeingültigen Fristen benannt werden, da diese von Verein zu Verein unterschiedlich sind. In der Praxis können dies z.B. 6 Wochen, 3 Monate oder länger zum Jahresende sein. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, kann sich die Mitgliedschaft sogar um ein Jahr verlängern.

Einen Sportverein kündigen

Anders sieht die Situation aus, wenn der Kurs auf Basis der vertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wahrgenommen wird.

Widerruf Bei einem Schwimmkurs scheidet in aller Regel eine Widerrufsmöglichkeit nach § 355 Abs. 1 BGB aus, da der Vertrag zum Schwimmkurs nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht am Arbeitsplatz oder im Haushalt des Verbrauchers geschlossen wird. Ebenso wird ein Schwimmkurs in aller Regel nicht als Fernabsatzgeschäft nach §312b BGB geschlossen.

Dies wäre allenfalls anwendbar, wenn der Kurs über das Internet gebucht wird. Insofern besteht regelmäßig kein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §312d BGB.

In manchen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Schwimmkurs-Verträgen ist jedoch eine Probezeit festgelegt. Daher empfiehlt es sich im Vertrag etwas genauer nachzuschauen.

Ordentliche Kündigung des Schwimmkurses und die Kündigungsfrist Wird der Schwimmkurs über einen vorher bestimmten und längeren Zeitraum erbracht, hat er also eine feste Laufzeit, z.B. 4 Monate, dann scheidet eine ordentliche Kündigung, vor dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums, aus.

Wenn der Teilnehmer nach 4 Wochen feststellt, dass ihm das Schwimmen nicht liegt, muss er dennoch volle 4 Monate lang bezahlen, auch wenn er nicht mehr zum Schwimmunterricht erscheint. Das Dienstverhältnis endet nämlich erst mit dem Ablauf der Zeit für die es eingegangen ist (§ 620 Abs. 1 BGB).

Ist kein konkreter Endtermin bestimmt, dann hat der Vertrag auch keine vereinbarte (unbestimmte) Laufzeit. Dann kommt eine ordentliche Kündigung nach §620 ff. in Betracht. Die Fristen regeln sich dabei nach §621 und liegen zwischen einem Tag und bis zu 6 Wochen., je nachdem Wie die Vergütung im Vertrag festgelegt wurde:

  • Ist im Vertrag ein Vergütung nach Tagen vereinbart, kann an jedem Tag für den Ablauf des nachfolgenden Tages gekündigt werden.
  • Ist stattdessen von einer Vergütung pro Woche die Rede kann bis zum ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonntages der Vertrag beendet werden.
  • Wird der Kurs monatlich Monaten bemessen muss bis zum 15. eines Monats das Kündigungsschreiben beim Anbieter angekommen sein. Der Beendigungstermin ist in diesem Fall das Ende des jeweiligen Kalendermonats.
  • Bei einer vierteljährlichen oder längeren Berechnung kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahrs; gekündigt werden.
  • Ist die Bezahlung nicht nach Zeitabschnitten bemessen sondern z.B. nach erbrachter Leistung ist, kann jederzeit gekündigt werden. Wenn der Schwimmlehrer jedoch einen fast oder gänzlich in Vollzeit betreut muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.

Fristlose Kündigung Wird der Vertrag bei einer Schwimmschule geschlossen, verwendet der Anbieter häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Hier lassen sich die Regelungen zur Kündigung nicht allgemein beantworten, sondern können erst nach Einsicht in die jeweiligen AGB beurteilt werden. Neben diesen vertraglichen Regelungen sind jedoch auch durch das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Kündigungsmöglichkeiten gegeben.

Kommen die Regelungen des BGB zur Anwendung, so gilt folgendes: Bei eine Schwimmkurs handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dieser kann nach § 626 BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Mögliche Kündigungsgründe sind:

  • Wenn Tatsachen vorliegen, wegen denen eine Weiterführung des Dienstverhältnisses unzumutbar ist.

    Eine solche Unzumutbarkeit kann vorliegen vor, wenn der Teilnehmer z.B. eine schwere Allergie entwickelt, die im Vorfeld nicht absehbar war.

    Mitunter reicht bereits eine vorübergehende jedoch längerwierige Krankheit aus, um eine fristlose Kündigung erfolgreich durchzusetzen. Wichtig ist in beiden Fällen jedoch, dass die Kündigung 14 Tage nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen wird.

    Es sollte dem Kündigungsschreiben eine Kopie des ärztlichen Attestes beigelegt werden.
  • Wenn eine Preiserhöhung des Schwimmkurses stattfindet. In diesem Fall muss innerhalb von 4 Wochen das Kündigungsschreiben eingegangen sein und es wird immer zu dem Termin gekündigt an dem die Preise erhöht werden.
  • Bei einer Verschlechterung oder nachteiligen Veränderung der Leistungen kann nur gekündigt werden wenn trotz einer Ermahnung, auch nach einigen Tagen, keine Besserung eintritt. Beispiel: Kurs fällt ständig aus, findet zu Spät statt oder es wird nicht alles gelehrt was im Vertrag vereinbart wurde.
  • Wenn das Vertrauensverhältnis zum Schwimmlehrer schwerwiegend gestört ist z.B. wenn dieser dem Kind gedroht hat oder ähnliches.

Wichtig Wird außerordentlich gekündigt so sollte der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt werden und wenn möglich Belege beigefügt werden.



Kündigung des Schwimmkurses Muster


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Kündigungsschreiben Schwimmkurs Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Anbieter des Schwimmkurses
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Schwimmkurses


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Schwimmkurs (meine Kindes/meiner Tochter/meines Sohnes) fristgemäß zum XX.XX.20XX.
(Oder: Wegen der Preiserhöhung / der Leistungsänderung zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit fristlos außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Oder: Wegen der Erkrankung meiner Tochter / meines Sohnes kündige ich hiermit den Schwimmkurs fristlos.Eine Kopie des ärztlichen Attestes finden Sie anbei.

Oder: Da trotz meiner Ermahnung vom XX.XX.20XX leider noch immer keinen Besserung eingetreten ist kündige ich hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.)

Die Vertragsnummer lautet SW1234567.

Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie mir baldigst eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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