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Kündigung einer Burschenschaft

 
Bei der Burschenschaft handelt es sich um Studentenverbindung, welche in vielen Standorten mit Hochschulen in Deutschland, der Schweiz, in Österreich sowie bspw. in Chile existent sind. Die Burschenschaften sind häufig politisierte Verbindungen der Studierenden, welche sich mit, für die Gesellschaft relevanten, politischen Themen auseinandersetzen. Die erste Burschenschaft wurde 1815 in Jena gegründet. Die große Mehrzahl der Burschenschaften sind reine Männerverbindungen, wobei es mittlerweile auch wenige gemischte Burschenschaften gibt.

Welche Besonderheiten sind bei dem Vertragsverhältnis mit einer Burschenschaft zu berücksichtigen?

Innerhalb der Burschenschaften gibt es häufig gewisse hierarchische Ebenen, sodass die jüngeren Studenten in den ersten Semestern in der Mitgliedschaft noch kein vollwertiges Mitglied ist. Grundsätzlich gilt innerhalb der Studentenverbindung das sogenannte Lebensbundprinzip. Dies bedeutet, dass mit Eintritt in eine Burschenschaft eine lebenslange , also unbefristete, Mitgliedschaft erfolgt.

Der Eintritt in eine Burschenschaft erfolgt mit einer vereinbarten Probezeit. Diese in mit weniger Rechten aber auch mit weniger Pflichten verbunden. In dieser Zeit werden die Studierenden als "Fuchs" bzw. "Fux" bezeichnet und können die Traditionen und Werte der jeweiligen Burschenschaft kennenlernen. Mit der "Burschung" nach ein bis zwei Semestern wird der jeweilige Studierende vollwertiges Mitglied.

Hier wird genauer erklärt wie und wann ein Vertrag mit einer Burschenschaft dennoch gekündigt werden kann und was es dabei weiteres zu beachten gibt.

Kündigungsfrist In den Satzungen der Burschenschaften ist teilweise integriert, dass das Band als "Fuchs" in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Daher sollte bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit in den erhalten Mitgliedschaftsunterlagen und der Satzung der Burschenschaft nachgeschaut werden ob dort ein vereinfachte Kündigung für die Probezeit festgeschrieben ist.

Am Ende der Probezeit erfolgt im Regelfall das Ablegen eines Eides, durch den die lebenslange Mitgliedschaft fixiert wird. Laut den Bestimmungen der Burschenschaften sollte ein Austritt danach nicht ohne triftigen Grund erfolgen.

Tipp: Da es sich von der rechtlichen Struktur her um einen Verein handelt, ist auf Grund von §39 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Austritt wie bei jedem anderen Verein auch möglich.

Daher gilt:

Wurde in der Vereinssatzung / Burschenschaftssatzung keine Kündigungsfrist vereinbart so kann die Kündigung der Mitgliedschaft jederzeit und fristlos erfolgen.

Falls in der Vereinssatzung / Burschenschaftssatzung eine Kündigungsfrist vereinbart ist, so ist diese einzuhalten, es sei denn die Frist ist länger als 2 Jahre.

Es kann auch vereinbart sein, dass nur immer zum Schluss eines Geschäftsjahres gekündigt werden kann. Zum Beispiel mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.

Widerrufsrecht Falls in der Vereinssatzung / Burschenschaftssatzung kein Widerrufsrecht vereinbart wurde, so besteht auch kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht, da die gesetzliche Regelung nicht für Vereine gilt.

Falls das Mitglied über den Inhalt der Burschenschaft getäuscht oder zur Mitgliedschaft gedrängt wurde etc. so kann eine Anfechtung möglich sein.

»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung der Burschenschaft wäre dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht.

Denkbare wichtige Gründe:

  • Falls es innerhalb der Burschenschaft zu Betrug durch die Leitung kommt oder ähnlichem.
  • Umzug: Sollte das Mitglied umziehen und von dort aus am Leben der Burschenschaft nicht mehr teilhaben können, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung denkbar. Als Nachweis wird am besten eine Kopie der Meldebestätigung (am neuen Wohnort) oder bei einer Auswanderung eine Abmeldung aus Deutschland beigefügt.
  • Hohe Kosten: Eine fristlose Kündigung ist auch denkbar falls die Mitgliedschaft in der Burschenschaft im Verhältnis zum Einkommen des Mitgliedes sehr viel Kostet. Wie hoch diese Kosten sein müssen ist je nach Fall zu beurteilen. Dennoch kann es sich lohnen eine fristlose Kündigung zu versuchen.


Wichtig: Bei dieser Kündigungsart ist immer der Grund mit anzugeben und es ist wahrscheinlich, dass der Grund nachgewiesen werden muss. Nachweise (Kopien) werden daher am besten zusammen mit dem Kündigungsschreiben verschickt.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft mit der Burschenschaft sollte in schriftlicher Form erfolgen. Dazu sollte die Kündigung direkt an die Adresse der jeweiligen Burschenschaft erfolgen.

Inhaltich muss die Kündigung:
  • Beide Vertragspartner (Burschenschaft und Mitglied) mit den jeweiligen Kontaktdaten enthalten.
  • Weiterhin muss ist die Willenserklärung über die Kündigung selbst, eindeutig zu erkennen sein.
  • Es muss der Kündigungstermin angeben werden oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin". Am besten ist auch das Datum des Schreibens anzugeben. Ist die Kündigungsfrist nicht vertraglich fixiert bzw. in der Satzung enthalten, ist die Kündigung zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt empfehlenswert.
  • Falls eine Mitgliedsnummer vorhanden ist so sollte diese auch angeben werden.
  • Zu empfehlen ist die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung mit der Angabe eines konkreten Austrittsdatums bei dem postalischen Versand.
  • Weiterhin kann das Schreiben um die Forderung der Löschen der persönlichen Daten gemäß der DSGVO zum Vertragsende erweitert werden.
  • Es empfiehlt sich auch die Kündigung als Mitglied handschriftlich und eigenhändig zu unterschreiben.


Der Versand sollte am besten per Post als Einschreiben-Rückschein erfolgen. Sofern bei dem Mitgliedsantrag oder in der Satzung die Möglichkeit der E-Mail oder eines Fax-Versandes (Sendebericht als Nachweis aufbewahren) genannt werden, kann die Kündigung auch über diesen Übermittlungsformen erfolgen.

Hinweis: Bei einer Kündigung per E-Mail sollte unbedingt darauf geachtet werden dass einem eine Bestätigung der Kündigung geschickt wird und falls eine solche ausbleibt sollte erneut auf einem sichereren Wege gekündigt werden.

Kündigung Burschenschaft Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Burschenschaft-Mitgliedschaft, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Burschenschaft Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name der Burschenschaft
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Mitgliedschaft in der Burschenschaft BURSCHENSCHAFTSNAME


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der BURSCHENSCHAFTSNAME Burschenschaft, mit der Mitgliedsnummer B123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX (Oder: zum nächstmöglichen Termin).


(
Falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin und daher nicht mehr aktiv an der BURSCHENSCHAFTSNAME Burschenschaft teilhaben kann kündige ich meine Mitgliedschaft außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Meine Mitgliedsnummer lautet: B123456. Als Nachweis findet sich eine Kopie der Meldebestätigung meines neuen Wohnortes anbei.
)

Hilfsweise kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Im gleichen Zuge beantrage ich eine Löschen aller über mich gespeicherten personenbezogenen Daten nach DSGVO.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Max Mustermann
Max Mustermann

 
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