Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Inhaltsversicherung

 
Die Inhaltsversicherung ist eine klassische Unternehmensversicherung, die alles absichert, was sich in dem Unternehmen befindet, dazu zählt die Einrichtung, Waren und auch Geräte wie die Arbeitsmaschinen. bei manchen Versicherungen kommen dazu diverse weitere versicherte Schäden.

Je nach Versicherungsunternehmen gibt es unterschiedlichen Möglichkeiten die Inhaltsversicherung zu kündigen. Welche dies sind und worauf jeweils geachtet werden muss wird nachfolgend erklärt.

Kündigungsfrist Abhängig vom Versicherung Unternehmen gibt es verschiedene Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen. Im Regelfall ist seine erste Laufzeit von ein bis zwei Jahren vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt nur in Ausnahmefällen mehr als drei Monate und wird in der Regel zum Jahresende gezählt.

Eine automatische Laufzeit Verlängerung geschieht maximal um ein weiteres Jahr.

Die für den bestehenden Vertrag geltenden Regelungen finden sich entweder im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB).

Tipp: Sollte die Restlaufzeit mehr als drei Jahre betragen so kann dennoch bereits zum Ende des dritten Jahres ordentlich gekündigt werden und danach jährlich zum Jahresende.

Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam wenn sie dem was sich unser Unternehmen zugegangen ist. um rechtzeitig zu sein muss die Kündigung dabei noch vor der vereinbarten Frist an einem Werktag ankommen. Kommt das Schreiben am Wochenende oder einem Feiertag an gilt das Schreiben erst am nachfolgenden Werktag als zugegangen.

Widerruf bei neueren Verträgen Auch wenn die Inhaltsversicherung eine gewerbliche Versicherung ist gilt §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und damit besteht für den Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.

Ausnahme: dies gilt jedoch nicht für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von unter einem Monat. Sowie nicht für große Betriebe, welche eine Bilanzsumme von 6200000 Euro oder 12800000 Euro Nettoumsatzerlöse oder mehr als 250 Arbeitnehmer, pro Wirtschaftsjahr, beschäftigen.

Sofern das Widerrufsrecht greift kann der Vertragsabschluss noch am letzten Tag der Widerrufsfrist rückgängig gemacht werden.

Wenn einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde muss die Versicherungsprämie, für den bereits verstrichenen Zeitraum, gezahlt werden.

Das Widerrufende Unternehmen muss dabei, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, jedoch Nachweisen können dass das Schreiben rechtzeitig abgeschickt wurde und dem Versicherungsunternehmen zugegangen ist. Daher ist es sinnvoll das Schreiben auf einem sicheren Wege zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein, oder Bote zu verschicken.

Tipp: Diese Frist beginnt jedoch erst dann zu laufen wenn das Versicherung Unternehmen den Kunden ausreichend über das Widerrufsrecht und den Vertrag informiert und alle vorgeschriebenen Unterlagen ausgehändigt hat. Solange dies nicht erfolgt ist kann der Vertrag noch ein Jahr und zwölf Monate lang widerrufen werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sollten besondere Umstände vorliegen kann die Inhaltsversicherung auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne eine Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden. Falls dabei eine abweichende Frist einzuhalten ist wird von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen, ansonsten auch von einer fristlosen Kündigung.

Nachfolgend typische Gründe für eine außerordentliche oder fristlose Beendigung der Inhaltsversicherung:

  • Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dabei eine bessere Leistung anzubieten, kann der Vertrag nach §40 VVG unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

    Das Versicherungsunternehmen muss den Kunde dabei mindestens einem Monat vorher informieren und ab dem Termin an welchem dem Kunde die Informationen zugestellt wurden Beginnt die Frist zur außerordentlichen Kündigung und er kann frühestens zu dem Termin kündigen, an welchem die Erhöhung in Kraft tritt.
  • Sollte das Versicherungsunternehmen die zu leistenden Beiträge oder den Selbstbehalt einer Versicherungspolice, infolge einer Gefahrerhöhung, um mehr als 10% erhöhen greift §25 VVG und es kann innerhalb von einem Monat, gezählt ab Zugang des Schreibens über die Prämienerhöhung, fristlos gekündigt werden.

    Dieser Fall greift auch, falls das Versicherungsunternehmen die Übernahme der erhöhten Gefahr ablehnt.
  • Nach §92 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG kann der Vertrag immer dann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn es einen Versicherungsfall mit Regulierung gegeben hat oder die Regulierung abgelehnt wurde. In diesem Fall kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen.
  • Nach §96 des VVG ist es auch möglich, die Inhaltsversicherung bei Verkauf des Unternehmens mit der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu kündigen., sofern sich dabei die juristische Person des Unternehmens ändert, zum Beispiel bei Einzelkaufleuten, nicht also bei einer AG oder GmbH, da bei diesen die juristische Person betsehen bleibt.

    Eine solche Kündigung kann jedoch nur durch den Erwerber oder das Versicherungsunternehmen erfolgen.

    Für den Verkäufer gilt es zu beachten, dass das Versicherungsunternehmen so früh wie möglich darüber informiert werden muss, dass das Unternehmen veräußert wird.

    Als Nachweis kann eine Kopie des Kaufvertrags mit geschickt werden. In jedem Fall ist der neue Besitzer mitzuteilen.
  • Auch wenn lediglich der wesentliche Teil des Inventars, welches im Rahmen der Inhaltsversicherung versichert ist verkauft wird ist, von Seiten des Erwerbers, eine Sonderkündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.

    Dies ist immer dann der Fall, wenn das versicherte Inventar dauerhaft die Räumlichkeiten des Unternehmens verlässt. Dieser Sachverhalt ist im §95 VVG geregelt.

    Auch hier muss das verkaufende Unternehmen das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich, über den Verkauf und der neuen Besitzer, informieren.
  • Bei einer Zwangsversteigerung des Unternehmens und einer Insolvenz endet der Vertrag nach §99 VVG mit Versteigerung des Unternehmens.
  • Einen Sonderfall stellt der Umzug dar. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung der Inhaltsversicherung nicht möglich. Die Versicherung muss über den Umzug informiert werden und besteht dann an der neuen Adresse weiter.
  • Ein weiterer denkbarer Grund für eine außerordentliche Kündigung wäre eine Betriebsaufgabe insbesondere sofern diese aus einem zwingenden Grund erforderlich ist.

Wichtig: Wird der Vertrag aus einem der zuvor genannten Gründe vorzeitig beendet so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen. Sind Nachweise vorhanden so sollten diese in Kopie beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Schreiben sind folgende Inhalte wichtig:

  • Aktuelles ist Datum und Ort
  • Unabdingbar ist eine Angabe der beiden Vertragsparteien, Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, und deren Anschriften.
  • Zwingend erforderlich für eine Wirksamkeit ist, dass im Schreiben eindeutig erkennbar wird das gekündigt wird und sofern mehrere Verträge existieren auch um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Auch sollte die Policen- beziehungsweise Versicherungsnummer genannt werden.
  • Ferner ist entweder ein Beendigungstermin zu benennen oder das Versicherungsunternehmen wird angewiesen den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Grund genannt und gegebenenfalls auch mit den entsprechenden Dokumenten belegt werden.
  • Darüber hinaus sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.
  • Zusätzlich kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden um die beim Versicherungsunternehmen gespeicherten Daten auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum zu reduzieren (siehe auch DSGVO).
  • Das es sich um ein geschäftlichen Vertrag handelt empfiehlt sich eine eigenhändige handschriftliche Unterschrift des Geschäftsführers, beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters des Vertragspartners (dann ist eine Kopie der Vollmacht anzufügen).

Wichtig: Entscheidend für die Rechtzeitigkeit und zur Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang, der Kündigung, beim Versicherungsunternehmen.

Um ein Nachweis über den Versand und möglichst auch den ordnungsgemäßen Zugang zu haben sollte das Schreiben möglichst auf einem sicheren Wege verschickt werden. Eine Methode ist der Versand per Einschreiben-Rückschein oder auch die Nutzung eines Boten.

Falls die Kündigung, der Versicherung, per Fax verschickt wird, sofern dies dem Vertrag nach zulässig ist, sollte der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren.

Tipp: Das Versicherungsunternehmen hat die Kunden im Regelfall zu informieren, sofern bei einer Kündigung die gesetzliche Schriftform einhalten werden muss. Greift diese Regelung kann anschließend die Kündigung in Schriftform innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden.

Kündigung Inhaltsversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Inhaltsversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Inhaltsversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Inhaltsversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir Ihnen die VERSICHERUNGSNAME Inhaltsversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsänderung, kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Inhaltsversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Da der Betrieb zum XX.XX.20XX aufgegeben wird kündigen wir hiermit die VERSICHERUNGSNAME Inhaltsversicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei.
)

Die Versicherungsnummer lautet: IH1234567.

Hilfsweise kündigen wir den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordern wir Sie hiermit auf alle in diesem Zuge gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und uns wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu informieren.)

Bitte stellen Sie uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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