Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Fernabsatzvertrages

 
Fernabsatzverträge sind Verträge, welche ausschließlich durch die Nutzung von Fernkommunikationsmittel, wie Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder Brief abgeschlossen wurden (siehe § 312c Abs.2 BGB).

Wesentliches Merkmal ist auch, dass der Vertrag nicht im Geschäftsraum des Unternehmens unterzeichnet wurde. Das gilt auch, wenn der Vertrag auf einem von dem Unternehmen organisierten Ausflug zustande gekommen ist.

Fernabsatzverträge müssen zudem zwischen einem Unternehmen, oder einer von ihm beauftragten Person, und einer Privatperson, auch Verbraucher genannt, abgeschlossen worden sein.

Ausnahme: Falls das Unternehmen keine normalen Wege für eine Bestellung über Fernkommunikationsmittel hat und nur ausnahmsweise eine Bestellung über einen solcher Wege, zum Beispiel per Telefon, aufnimmt so gilt auf Grund von §312c Abs.1 BGB der Vertrag nicht als Fernabsatzvertrag.

Verträge zwischen Privatpersonen und Verträge zwischen Unternehmen gelten dagegen nicht als Fernabsatzverträge.

In §§312c-312k BGB finden sich die wesentlichsten gesetzlichen Regelungen über Fernabsatzverträge.

Sonderfälle bei den die wesentlichen Regelungen für Fernabsatzvertrag nicht gelten:

Verträge über:
  • die Beförderung von Personen, zum Beispiel Bus-, Bahn- oder Flugtickets
  • die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken
  • Teilzeit-Wohnrechte, wie Timesharing
  • medizinische Behandlungen (siehe §630a BGB)
  • den Neubau oder den wesentlichen Umbau von Gebäuden (siehe §650i Abs. 1 BGB)
  • einzelne Nutzung von Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindungen.
  • Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen
  • Finanzdienstleistungen, sofern diese notariell beurkundet werden.
  • andere Waren oder Dienstleistungen sofern das Gesetz eine Beurkundung vorschreibt
  • andere Waren oder Dienstleistungen bei welchen ein Notar nicht zwingend ist, sofern der Notar ausreichend darüber informiert hat, das die Informationspflichten nach §312d Abs.1 BGB und das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB entfallen.
  • die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs.
  • Dienstleistungen oder Waren, wenn die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird und maximal 40 Euro zu zahlen sind.
  • Bei Verkäufen von beweglichen Waren auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.


Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann Fernabsatzverträge gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.

Sonderfall Internetauktionen Auch bei Auktionen im Internet, welche von einem gewerblichen Verkäufer angeboten werden geleten ebenfalls die Regelungen des Fernabsatzrechtes (siehe auch BGH, Urteil vom 3.11.2004, VIII ZR 375/03). Das bedeutet unter Anderem, dass für bei gewerblichen Internetauktionen gekaufte Waren oder Dienstleistungen auch das gesetzliche Widerrufsrecht gilt.

Tipp: Verkäufer die als Privat inserieren und dennoch eine große Anzahl an Verkäufen tätigen sind rechtlich in vielen als gewerbliche Verkäufer einzustufen. So insbesondere wenn der Verkäufer ca. 74 Bewertungen in 10 Monaten (siehe BGH GRUR 2009, 871) hat und auch eine höhere Zahl an Bewertungen insgesamt.

In einem solchen Fall kann dann trotzdem ein Widerruf erklärt werden. Möglicherweise ist dieser jedoch nur mit einem Rechtsstreit durchsetzbar.

Kündigungsfrist und Laufzeit Aufgrund von §309 Nr. 9a BGB beträgt die Erstlaufzeit von Fernabsatzverträgen maximal zwei Jahre.

Wurde der Vertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen und ist kein Telekommunikationsvertrag (Internet, Telefon, Handy etc.) können eine automatische Fahrzeitverlängerung von bis zu einem Jahr vereinbart worden sein und die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate, gezählt zum Laufzeitende, betragen. Die genauen Regelungen Finden sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters.

Für alle Anderen, das heißt die neueren Verträge, erfolgt die automatische Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit und es kann mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat gekündigt werden.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss dabei noch vor der Kündigungsfrist beim Unternehmen ankomme um rechtzeitig zu sein. Kommt das Schreiben an einem Tag an der nicht ein Werktag ist so gilt es erstem nachfolgenden Werktag als zugegangen.

»Neue Regeln für faire Verbraucherverträge - §309 BGB und andere neue Änderungen Laufzeiten, Kündigungsfrist, Gewährleistung

»Kündigungsmöglichkeiten durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-neu) vom 01. Dezember 2021

Tipp: Je nach Vertragstyp kann die Laufzeit und Kündigungsfrist eingeschränkter sein genauere Informationen zu den einzelnen Vertragstypen finden sich über die Suche oben auf dieser Website.

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §312g BGB und §355 BGB wird Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gewährt. Durch dieses Recht kann der Vertrag binnen vierzehn Tagen widerrufen werden.

  • Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Dienstleistungsbeginn, frühestens jedoch mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Die Frist beginnt bei Waren Lieferungen wenn der Kunde alle bestellten Waren erhalten hat.
  • Bei regelmäßigen Lieferungen das heißt so genannten ABOs beginnt die Frist bereits bei der ersten Lieferung.


Ausnahme: Diese Frist beginnt jedoch erst wenn Verbraucher vollständig und ausreichend über sein Widerrufsrecht und den Vertragsabschluss informiert wurde. Solange dies nicht ausreichend erfolgte ist gilt eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Um rechtzeitig zu Sein muss das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist abgeschickt werden. Darüber hinaus muss das Schreiben selbstverständlich beim Unternehmen zugehen um wirksam zu sein.

In einigen Sonderfällen gilt das Widerrufsrecht nicht für den Fernabsatzvertrag. So unter Anderem in Folgenden:

  • Wenn die Waren genau an die Bedürfnisse oder Anforderungen des Käufers angepasst, beziehungsweise personalisiert oder maßgeschneidert wurden.
  • Bei Waren die schnell verderblich sind, so zum Beispiel Nahrungsmittel.
  • Für Waren die bei der Lieferung mit anderen Waren vermischt werden und daher nicht mehr getrennt werden können. Zum Beispiel Heizöllieferungen.


»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Umstände kann der Vertrag auch ohne eine Einleitung der Laufzeit und Kündigungsfrist beendet werden. Falls dabei keinerlei Kündigungsfrist eingehalten werden muss wird dies auch fristlose Kündigung bezeichnet, ansonsten nur als außerordentliche Kündigung.

Im Folgenden denkbare Gründe für eine solche vorzeitige Beendigung des Fernabsatzvertrages:

  • Bei Preiserhöhungen oder Bedingungsänderungen kommt es darauf an ob dem Kunden, im Vertrag oder den AGB, ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Dann ist dieses zu nutzen.

    In der Regel ist vereinbart das Anbieter einen mindestens einen Monat vorher benachrichtigt und der Kunde anschließend zum Änderungstermin außerordentlich kündigen kann.

    Ist im Vertrag kein Sonderkündigungsrecht vereinbart sollte den Änderung so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden damit die alten Bedingungen weiterhin gelten.
  • Wenn die vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden ist der Anbieter zuerst schriftlich zu ermahnen. Dabei ist auch eine Frist zu setzen in welcher die Probleme zu beheben sind.

    Nur wenn keine Verbesserung erfolgt ist eine fristlose Kündigung möglich.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • In den meisten Fällen kann auch außerordentlich gekündigt werden wenn die vereinbarten Leistung am neuen Wohnort nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erbracht werden können.

    So zum Beispiel bei Telefon-, Mobilfunk-, DSL- oder Stromverträgen.
  • Auch im Todesfall können viele Verträge von den Erben vorzeitig beendet werden.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

Je nach Vertragstyp gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zukündigen. Genauere Informationen, zu den einzelnen Vertragstypen, finden sich über die Suche oben auf dieser Webseite.

»Stromvertrag

»Internetvertrag

»Telefonvertrag

»Mobilfunkverträge

Kündigung von Mitgliedschaften bei Dating Portalen

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Da die kündigende Person bei einem Streitfall beweisen können muss, dass das Unternehmen die Kündigung oder den Widerruf erhalten hat kann sinnvoll sein das Schreiben auf einem sicheren Wege zu verschicken.

Dazu eignen sich unter Anderem die Versandmethode Einschreiben-Rückschein oder die Kündigung per Fax mit Sendebericht.

Im Schreiben sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Datum und Ort
  • Anschrift des Unternehmens und des Kunden
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Wenn bekannt ist sinnvoll die Vertragsnummer anzugeben.
  • Auch ist der Beendigung Termin zu nennen. Alternativ kann der Anbieter angewiesen werden den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist der Grund wir Schreiben zu nennen.
  • Durch die DSGVO kann eine Löschung der Person bezogenen Daten gefordert werden und das Unternehmen muss einem die Löschung schriftlich bestätigen.
  • Darüber hinaus kann mir sinnvoll sein im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.


Kündigungsadresse Das Kündigungsschreiben ist im Regelfall an dem im Vertrag genannten Vertragspartner zu schicken.

Da sich die Adresse des Anbieters zwischenzeitlich ändern kann sollte sicherheitshalber auch in den aktuellsten Schreiben vom Unternehmen nachgeschaut werden.

Kündigung Fernabsatzvertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fernabsatzvertrages, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Fernabsatzvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Unternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des VERTRAGSNAME Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Vertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder (wenn Sonderkündigungsrecht): Auf mein Grund meines Umzuges nach XY und da sie dort nicht zu den bisherigen Konditionen liefern können kündige ich den VERTRAGSNAME Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden sie eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes.

Oder (wenn Sonderkündigungsrecht): Infolge der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Bedingungsänderungen kündige ich den VERTRAGSNAME Vertrag hiermit außerordentlich zum Änderungstermin.

Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den VERTRAGSNAME Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Die Vertragsnummer lautet: FA123456.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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