Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Seniorenheimes

 
Zieht eine Person in ein Seniorenheim um (auch Altersheim genannt), so wird das in einem Vertrag zwischen Unternehmer (Heimleitung) und Verbraucher (Heimbewohner) schriftlich festgehalten. Alle Reglungen dazu sind im deutschen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) festgehalten. Das umschließt auch die Kündigungsklauseln. Denn sowohl Bewohner wie auch Träger des Heims haben das Recht auf eine Kündigung.

Kündigungsfrist bei einem Seniorenheim Innerhalb der ersten 2 Wochen kann der Verbraucher ohne eine Einhaltung einer Frist kündigen. Gezählt wird dabei ab dem Beginn des Vertrages oder wenn der Vertrag einem erst später ausgehändigt wurde ab diesem Zeitpunkt (§11 (2) WBVG).

Besteht der Vertrag schon länger gilt: Eine Kündigung seitens des Bewohners muss spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich erfolgen (§11 (1) WBVG). Das Vertragsverhältnis endet dann zum Monatsende, sofern nicht ein späteres Datum gewünscht und mit dem Dienstleister abgesprochen wurde.

Es gilt dabei, dass wenn der Vertrag gekündigt werden kann zum gleichen Zeitpunkt auch alle damit zusammenhängenden Verträge gekündigt werden können.

Fristlose außerordentliche Kündigung eines Heimes Immer wenn die Unterbringung im Heim dem Bewohner nicht oder nicht mehr zuzumuten ist kann fristlos außerordentlich der Vertrag gekündigt werden.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung
In einigen Fällen können Heimbewohner auch von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Grundsätzlich gilt, dass man innerhalb von vierzehn Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Frist und Erklärung den Heimvertrag kündigen kann. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer das Entgelt erhöht. Auch dann kann ein Heimbewohner in dem Monat der Erhöhung ohne Frist alle mit dem Träger abgeschlossenen Verträge beenden. Ebenso wird die außerordentliche Kündigung wirksam, wenn das Seniorenheim für einen Bewohner nicht mehr zumutbar ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine höhere Pflegestufe eintritt, aber das Heim diese Leistungen nicht erbringen kann.

Wichtig: nicht immer reicht ein Kündigungsschreiben Nicht immer ist eine Erklärung für die Kündigung ausreichend.Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unter § 11 Kündigung durch den Verbraucher heißt es wie folgt: „Bei Verträgen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 hat der Verbraucher die Kündigung dann gegenüber allen Unternehmern zu erklären."

Das bedeutet, wenn ein Heimbewohner verschiedene Verträge mit dem Träger abschließt und nicht den Vertrag der Überlassung von Wohnraum vom Vertrag über die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen unabhängig festhalten kann oder möchte, muss eine Erklärung zu der Kündigung erfolgen und auch allen Unternehmern.

Wenn die Lage unklar ist sollte also immer allen Parteien gekündigt werden.

Welche Punkte müssen im Kündigungsschreiben festgehalten werden?
  • Anschrift und Name des Bewohners
  • Anschrift des Heimträgers
  • Kündigungsfrist
  • Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Dieser sollte, besonders bei einer fristlosen außerordentlichen Kündigung, auch im Kündigungsschreiben detailliert angegeben werden.
  • Unterschrift des Bewohners oder dessen gesetzlichen Betreuers (§290 FamFG).


Kündigung durch den Heimträger : Was wenn der Heimplatz gekündigt wurde? Wichtig:Wenn einem der Heimplatz gekündigt wurde können alle damit verbundenen weiteren Verträge gekündigt werden. Dies muss jedoch unverzüglich geschehen (§11 (5) WBVG).

Auch der Heimträger hat die Möglichkeit zu kündigen. Das ist beispielsweise möglich, wenn der Verbraucher zwei darauf folgende Monate das Entgelt nicht gezahlt hat. Jedoch ist der Unternehmer verpflichtet dem Verbraucher eine angemessene Frist zu setzen.

Natürlich kann der Träger ebenso kündigen, wenn dieser den Betrieb einstellt oder einschränkt, so, dass eine optimale Betreuung des jeweiligen Heimbewohners nicht mehr gewährt ist. Ein weiterer Kündigungsgrund ist die Zumutbarkeit des Verbrauchers.

Allerdings sind nicht alle Gründe zulässig, um eine fristlose Kündigung zu begründen, wie 2012 das Landesgericht Freiburg festhielt. So ist es durchaus möglich einen Heimbewohner aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot außerordentlich zu kündigen, aber nicht, wenn dieser Essen wirft oder ausspuckt.

Kündigungschreiben Seniorenheim Muster


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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben Seniorenheim Muster:

Musterstadt, den XX.XX.20XX
Heimanbieter
Strasse und Nr.
Plz. und Ort.
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt

Kündigung des Heimplatzes


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige hiermit den Vertrag über meinen / den Heimplatz in XY (wenn zutreffend: , für Frau/Herr XY,), mit der Vertragsnummer H123456, zum 28/29/30/31.XX.20XX.
(Oder:
wegen der Erhöhung der Kosten zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit außerordentlich zu diesem Zeitpunkt.
/
da ich seit dem XX.XX.20XX eine höhere Pflegestufe benötige (siehe Kopie des ärztlichen Attests anbei) und Ihre Einrichtung dafür nicht ausreichend ausgestattet ist kündige ich hiermit außerordentlich zum XX.XX.20XX.
/
)
(Wenn zutreffend:
Ich kündige im gleichen Zuge alle weiteren Verträge die ich mit Ihnen und Ihren Dienstleistern habe. Dazu zählen unter anderem: (hier möglichst alle Verträge nennen).
Anbei finden Sie eine Kopie des Betreuerausweises nach §290 FamFG.
)

Für den Fall, dass dies nicht möglich ist kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mustermann
Maria Mustermann

 
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