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Kündigung eines Vermittlungsauftrages

 
In vielen verschiedenen Lebensbereichen kann es vorkommen, dass ein Vermittlervertrag geschlossen wird. Dabei gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Arten und Weisen eines solchen Vertrages. Zum Beispiel kann ein solcher Vermittlungsvertrag bei Käufen und Verkäufen von Fahrzeugen, Personalvermittlungen, Immobilien, Reisen und Mietverhältnissen geschlossen werden. In der Regel spricht man dann auch von einem Geschäftsbesorgungsverhältnis laut §§ 675 ff. BGB.

Bei einigen Vermittlerverträgen kann es zu Sondervorschriften kommen. Insbesondere im Handelsrecht oder bei Maklerverträgen laut §§ 652 ff. BGB. Schlussendlich ist jedoch immer die Regelung zwischen den betroffenen Parteien wichtig, die im Vermittlungsvertrag frei ausgestaltet werden kann.

In der Regelung des Vermittlungsvertrages wird also festgelegt, auf was genau sich die Vermittlungsleistung bezieht, welche Vergütung für die Vermittlung festgelegt wird und welche vertraglichen Pflichten und Nebenpflichten sich für die betroffenen Parteien ergeben. Ebenfalls sollten in einem solchen Vertrag die Möglichkeiten der Kündigung festgehalten sein, sowie deren Folgen.

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Im Folgenden wird weiter erläutert, auf was bei einer Kündigung eines Vermittlungsvertrages zu achten ist.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach der im Vertrag vereinbarten Frist und gilt für alle Vermittlungsverträge. Es gibt allerdings keinen Verweis auf ein sofortiges Kündigungsrecht oder eine sofortige Widerrufsmöglichkeit. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Geschäftsbesorgungsverhältnis von anderen Auftragsverhältnissen laut §§ 662 ff., 671 Abs. 1 BGB.

Hinweis: Sofern eine Kündigung also nicht aus wichtigem Grund erfolgt und somit zu einer Unzeit gekündigt wird, hat der betroffene Vertragspartner den Schaden, der dem anderen Vertragspartner dadurch entsteht, zu ersetzen. Diese Regelung findet sich in § 671 Abs. 2 BGB.

Dies bedeutet im Klartext, dass laut dem Gesetz davon ausgegangen wird, dass die betroffenen Parteien sich im Vorfeld über die Kündigungsmöglichkeiten austauschen und diese festhalten. Sofern ein Vermittlungsvertrag auf unbefristete Zeit geschlossen wird, kann innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

Sollte ein Vermittlervertrag allerdings befristet geschlossen worden sein, muss die Kündigung zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit gekündigt werden.

Sofern eine automatische Verlängerung des Vertrages nach Vertragsablauf in Kraft tritt, richtet sich eine spätere Kündigungsmöglichkeit danach, ob der verlängerte Vertrag sich auf eine unbestimmte oder bestimmte Zeit verlängert.

Widerruf bei neueren Verträgen Hat eine Privatperson einen Vertrag, das heißt den Vermittlungsauftrag, über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann ist es in den meisten Fällen noch möglich, den Vertrag innerhalb der ersten 14 Tagen (gezählt ab Vertragsabschluss) zu widerrufen. Die Grundlage dafür meist §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz).

Der Anbieter kann auch von sich aus im Vermittlungsvertrag oder seinen AGBs ein Widerrufsrecht festlegen.

Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt ein Vertrag als nicht zustande gekommen und es ist höchstens noch für bereits entstandene Unkosten zu zahlen.

Ausnahmen: Ein solches Widerrufsrecht gilt nicht, wenn eine Ware oder Dienstleistung eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Oder wenn die Leistungen sofort beginnen und ein Ausschluss des Widerrufsrechts vom Kunden bestätigt wurde. Bei einigen besonderen Verträgen kann es zusätzlich vorkommen, das ein Widerrufsrecht vom Gesetz ausgeschlossen wird. Bei Immobilienmakler-Verträgen ist das Widerrufsrecht jedoch aktuellen Gerichtsurteilen zufolge nicht ausgeschlossen.

Ein Widerruf ist spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Widerrufsfrist zu verschicken. Ferner ist es wichtig, dass der rechtzeitige Versand bei einem Rechtsstreit auch bewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Natürlich gibt es trotzdem die Möglichkeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes laut § 314 BGB auch einen Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, zu kündigen.

Als wichtiger Grund wird angesehen, wenn es einer Vertragspartei nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zur im Vertrag vereinbarten Beendigung oder bis zur Kündigungsfrist fortzusetzen.

Dabei erfolgt trotzdem eine Prüfung des Einzelfalls. Von diesem Kündigungsrecht kann auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn dieses nicht im Vertrag festgehalten wurde. Da es zu solchen Kündigungen viele verschiedene Urteile gibt, macht es Sinn, im Vorfeld einen Anwalt zu beauftragen, der den Einzelfall überprüft.

Inhalt und Versand der Kündigung Eine Kündigung sollte grundsätzlich immer schriftlich und sicherheitshalber per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht erfolgen. Dies erleichtert bei einem zukünftigen Streitfall die Beweislage.

Auch eine persönliche Übergabe der Kündigung ist möglich. Dabei sollte allerdings immer eine Empfangsbestätigung erbeten werden.

Der Inhalt einer solchen Kündigung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Das aktuelle Datum und Ort.
  • Absender und die Anschrift des Auftraggebers
  • Die Anschrift des Empfängers und Auftragnehmers
  • Eine genaue Vertragsbezeichnung
  • Den Kündigungszeitpunkt oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" mit welcher die andere Seite gebeten wird den Termin zu berechnen.
  • Falls außerordentlich oder fristlos gekündigt wird ist im Schreiben der Grund zu nennen und Nachweise sollten (sofern vorhanden) in Kopie beigefügt werden.
  • Bei einigen Verträgen ist auch eine handschriftliche Unterschrift auf der Kündigung erforderlich.


Kündigung Vermittlungsauftrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Vermittlungsauftrages ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Vermittlungsauftrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Vermittlungsauftrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag über die Vermittlung von XY, mit der Vertragsnummer V123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Vertrag über die Vermittlung von XY hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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