Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung Mobilfunkvertrag

 
Fristgerecht und formgerecht den laufenden Mobilfunkvertrag kündigen

Mobilfunkverträge haben in der Regel eine 12 bis 24-monatige Laufzeit. In der Regel muss drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliches Kündigungsschreiben bei dem jeweiligen Anbieter vorliegen. Durch das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) wurde die automatische Verlängerungslaufzeit abgeschafft. Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden (siehe auch §56 TKG Absatz 3).

Die Kündigung des Mobilfunkvertrages sollte schriftlich erfolgen und kann keinesfalls mündlich im Shop oder bei einer Hotline ausgesprochen werden.

Wichtige Punkte bei der Kündigung des Mobilfunkvertrages Da es sich um ein Vertragsverhältnis handelt, bedarf das Kündigungsschreiben einigen Regularien, die unbedingt seitens des Vertragsnehmers einzuhalten sind. Hierunter fallen:

  • die exakte Anschrift des Vertragsnehmers (Kunde) und des Vertragsgebers (Mobilfunkanbieter).
  • Beendigungszeitpunkt Wichtig ist auch die Datierung der Kündigung, denn diese ist ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn der genaue Kündigungstermin nicht bekannt ist kann notfalls die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet werden.
  • Kundennummer und Rufnummer Bei der Kündigung des Mobilfunkvertrages sollten zudem die Kundennummer, das eventuelle Vertragskonto und die Rufnummer erscheinen. Im Idealfall nennt man im Text des Kündigungsschreibens auch die vollständige Anschrift. So kann man sicher sein, dass das Kündigungsschreiben auch seitens des Anbieters zugeordnet werden kann.
  • Handschriftliche Unterschrift Unbedingt sollte das Kündigungsschreiben handschriftlich unterschrieben und neben der Unterschrift auch das Datum handschriftlich fixiert werden.

Formalien beim Aufbau bedarf das Kündigungsschreiben für einen Mobilfunkvertrag keiner. Wichtig ist der Inhalt. Es ist dennoch sinnvoll, in der Betreffzeile "Kündigung des bestehenden Mobilfunkvertrages" zu fixieren. So kann das Kündigungsschreiben sofort zugeordnet werden.

Weiter sollte in der Kündigung des Mobilfunkvertrages eine schriftliche Kündigungsbestätigung eingefordert werden. Manche Mobilfunkunternehmen unterhalten Shops. Hier kann die Kündigung direkt abgegeben werden und wird mit einem Eingangsstempel versehen werden und am besten lässt man sich von einem Mitarbeiter eine unterschriebene Kopie geben. Das reicht als Nachweis für den Kunden aus. Wer die Kündigung per Post sendet, sollte hier ein Einschreiben mit Rückschein wählen, damit auch ein Nachweis mit Datum vorhanden ist, das genügt als Eingangsbestätigung der fristgerechten Kündigung.

Wer seine Rufnummer mitnehmen möchte, sollte zusätzlich beifügen, dass eine Rufnummernportierung gewünscht ist. Wenn die Kündigungsbestätigung in Schriftform vorliegt, kann man diese in kopierter Form an den neuen Anbieter weiterleiten und behält die alte Rufnummer.

Eine Rufnummernmitnahme (auch Portierung genannt) mittlerweile kostenlos und der Anbieter darf dafür nichts mehr berechnen (siehe §59 TKG).

Fristlose außerordentliche Kündigung von Mobilfunkverträgen Bei Mobilfunkverträgen gibt es verschiedene Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden. Auf Grund von §57 des neuen Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) kann bei nachteiligen Vertragsänderungen (Preiserhöhung oder Leistungsreduzierung), welche nicht durch rechtliche Vorgaben bedingt sind, der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Dabei ist es möglich innerhalb von 3 Monaten zu kündigen und es kann frühstens zum Änderungstermin gekündigt werden.

Der Anbieter muss die Kunden auch mindestens einen Monat vorher über die Änderungen benachrichtigen.

Bei einem Umzug hat der Kunde das Recht den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen sofern am neuen Wohnort die biherigen Leistungen nicht erbracht werden können (siehe §60 TKG).

Es ist bei einer außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages zu beachten das innerhalb von 4 Wochen, nach Kenntnisnahme der Vertragsänderung oder Eintritts des Problems, das Kündigungsschreiben beim Anbieter vorliegen muss.
Wichtig: In diesem Fall muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genau benannt werden. Im Falle einer Gebührenerhöhung kann zum Zeitpunkt der Erhöhung gekündigt werden.

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Musterstadt, den XX.XX.XXXX
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Maria Mustermann
Mustergasse 4
21001 Musterstadt

Kündigung des Mobilfunkvertrages Callflat XY



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag Callflat XY, mit der Vertragsnummer 123456789, fristwahrend zum XX.XX.XXXX (wegen der Gebührenerhöhung zum XX.XX.XXXX). Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

(Ich möchte meine Rufnummer zum Anbieter XY mitnehmen bitte teilen Sie mir mit ob Sie dafür noch weitere Angaben benötigen und ob besondere Gebühren fällig werden.)

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann
Maria Mustermann


 
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