Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben DBV (Deutsche Beamtenversicherung)

 
Die DBV (Deutsche Beamtenversicherung) vertreibt zahlreiche Versicherungsprodukte. So unter Andrem eine private Krankenversicherung für Lehrer, KFZ-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Produkte für die Altersvorsorge und auch Haftpflichtversicherungen. Nicht alle angebotenen Versicherungen sind dabei direkt von der DBV sondern es kommt auch vor, dass der Vertrag direkt bei AXA abgeschlossen ist. Daher sollte unbedingt im erhaltenen Vertrag nachgeprüft werden welche Adresse dort als Ansprechpartner genannt ist.

»Mehr zur Kündigung bei der AXA

»Berufsunfähigkeitsversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Risikolebensversicherung
»Kfzversicherung

Im Folgenden wird erklärt worauf bei der Kündigung der Verschiedenen DBV-Versicherungen geachtet werden muss und wann vorzeitig gekündigt werden kann.

Kündigungsfristen Im Vertrag mit der DBV ist die Frist für die ordentliche Kündigung schriftlich festgehalten. Die Angaben zur Kündigungsfrist finden sich dabei meist in der Versicherungsurkunde.

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist, bei Privatenverträgen, maximal 3 Monate zum Laufzeitende.

Bei der vollen privaten Krankenversicherung beträgt die Vertragslaufzeit in der Regel mindestens zwei Jahre. Haben Sie diese also z.B. am 01.01.2018 abgeschlossen, läuft die Versicherung mindestens bis zum 31.12.2019.

Im Falle der privaten Krankenversicherung beträgt diese bspw. 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres oder des Kalenderjahres, wenn die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wurde.

Das heißt die Kündigung muss im oben genannten Beispiel bis spätestens 30.09.2019 bei der DBV eingehen. Zusatzleistungen und andere Verträge der DBV können auch andere Kündigungsfristen haben.

Das Schreiben muss so rechtzeitig verschickt werden, dass es noch vor dem Fristablauf bei der DBV ankommt.

Wurde die Versicherung gerade erst abgeschlossen? Widerruf Innerhalb der ersten 14-Tage kann die Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) widerrufen werden.

Gezählt wird diese Frist ab dem der Kunde den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren erforderlichen Informationen erhalten hat.

Tipp: Es kommt öfters vor, dass Versicherungsunternehmen nicht richtig oder unvollständig informieren. Wenn es sich um einen sehr teuren Fall handelt könnte es sich daher lohnen eine Anwalt einzuschalten um abzuklären ob die Widerrufsfrist vielleicht noch nicht begonnen hat.

Durch den Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien sind dem Kunden zu erstatten, sofern es nicht bereits zu einem Leistungsfall gekommen ist.

Ausnahmen: Wenn der Vertrag kürzer als 1 Monat ist oder ein Großrisiko versichert wird. Ferner besteht bei Verträgen über eine vorläufige Deckung nur ein Widerrufsrecht, wenn diese im Fernabsatz (Internet, Post, Telefon, Fax) abgeschlossen wurden

»Mehr zum Thema Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn es einen besonderen Grund für diese gibt. Ein solcher Grund muss jedoch auch ausreichend sein. Hier einige denkbare Gründe:

  • Im Falle der privaten Krankenversicherung kann es sein, dass die Selbstständigkeit aufgeben wird und jemand wieder als Angestellter tätig wird. Oder das eine neue Stelle nur weniger Gehalt zahlt und der Kunde wieder versicherungspflichtig wird.

    Sofern das neue Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht die Möglichkeit der Sonderkündigung zu dem Termin an dem die neue Beschäftigung beginnt. Dieses Recht besteht, da der Kunde sich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichern muss.

    »Mehr zur Kündigung von privaten Krankenversicherungen
  • Auch ein Übertritt in die Familienversicherung oder ein Anspruch auf die Heilfürsorge ermöglicht eine Sonderkündigung des Vertrages.

    »Mehr zur Kündigung von privaten Krankenversicherungen
  • Außerdem kann der Vertrag meist außerordentlich gekündigt werden, wenn die DBV die Beiträge mehr als 10% erhöht oder die Leistungen verändert.

    In einem solchen Fall benachrichtigt die DBV den Kunden üblicherweise mehrere Wochen vorher und die Kündigung muss dann noch vor Inkrafttreten der neuen Beiträge oder der Leistungsänderung bei der DBV eingehen.
  • Wenn es sich um eine Sachversicherung (z.B. eine Haftpflichtversicherung) handelt so kann , von beiden Seiten,gekündigt werden, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist.

    »Mehr zur Kündigung einer Haftpflichtversicherung

    »Mehr zur Kündigung von Sachversicherungen

Neben den genannten Gründen gibt es je nach Versicherungstyp auch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten. Mehr dazu findet im erhaltenen Vertrag, den jeweiligen Versicherungsbedingungen oder auch über die Suche oben.

Hinweis:Wird vorzeitig gekündigt so ist der Grund im Kündigungsschreiben zu nennen und vorhandene Nachweise sollten in Kopie beiliegen.

Kündigungsadresse Je nach abgeschlossener Versicherung gibt es bei der DBV verschiedene Ansprechpartner. Die allgemeine Adresse ist:

DBV Deutsche Beamtenversicherung AG
Postfach 92 03 01
51153 Köln

Im Fall einer Lebensversicherung ist der Ansprechpartner:

DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung
Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG.
65171 Wiesbaden

Für Krankenversicherung ist sich an: DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden

zu richten.

Wurde die Versicherung am 1.Oktober 2016 oder danach abgeschlossen kann auch per Fax gekündigt werden. Natürlich besteht diese Möglichkeit auch, wenn laut dem erhaltenen Vertrag eine solche Kündigung zulässig ist.

Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zu empfehlen, es sei denn es besteht noch genug Zeit anschließend auf einem anderen Wege zu kündigen, wenn die Kündigung nicht vom Versicherungsunternehmen bestätigt wird.

Wenn es sich um eine Krankenversicherung handelt:

Tel.: 0221 / 148 410 12 (Mo. bis Fr. von 7:30 - 20:00 Uhr)
Fax: 0221 / 148 419 14

Im Falle von Sachversicherungen, wie KFZ-, Haftpflicht-, Unfall-, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen:

Tel.: 0221 / 148 410 11 (Mo. bis Fr. 7:30-20:00 Uhr)
Fax: 0221 / 148 215 99

Für Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherungen:

Tel.: 0221 / 148 410 13 (Mo. bis Fr. 7:30-18:00 Uhr) Fax: 0221 / 148 419 10

Falls die Versicherung stattdessen direkt bei der AXA abgeschlossen wurde finden sich hier weitere Informationen.

In dem Kündigungsschreiben der vollständigen Namen und Ihre Anschrift sowie am besten die Nummer des Versicherungsvertrages genannt werden.

Zudem ist anzugeben ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden soll. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte unbedingt auch der Grund der Kündigung aufgeführt sein.

Zudem ist es wichtig die DBV zu bitten, dass diese eine Bestätigung der Kündigung mit dem konkreten Ende des Vertrages sendet.

Sollten Sie das Schreiben per Post gesendet werden, empfiehlt sich ein Einschreiben-Rückschein, dann kann belegt werden, dass die Kündigung eingegangen ist und auch wann diese angekommen ist.

Bei einem Fax sollte unbedingt die Sendebestätigung aufbewahrt werden.

Kündigung einer DBV-Versicherung Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für eine DBV-Versicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben DBV-Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
oder: DBV Deutsche Beamtenversicherung AG
Postfach 92 03 01
51153 Köln

oder: DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung
Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG.
65171 Wiesbaden
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Versicherung VERSICHERUNGSNAME ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX wieder gesetzlich pflichtversichert bin kündige zum genannten Termin außerordentlich. Anbei finden Sie ein Beleg über mein neues Arbeitsverhältnis und die Weiterversicherung bei der XY-Krankenkasse.

Oder: Wegen der Beitragserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich die VERSICHERUNGSNAME-Versicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Auf Grund des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich die Versicherung VERSICHERUNGSNAME zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer lautet: D123456

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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