Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Mecklenburgische Versicherung kündigen

 
Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe bietet eine Vielzahl an Versicherungsprodukten an. Im nachfolgenden eine Erklärung was bei einer Kündigung beachtet werden sollte, sowie weiterführende Links zu den speziellen Kündigungsregelungen für verschieden Versicherungsprodukte.

Lebensversicherung, Krankenversicherung, KFZ-Versicherung Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung oder auch Hausratversicherung.

»Berufsunfähigkeitsversicherung
»Risikolebensversicherung
»KFZ-Versicherung
»Mofaversicherung

»Bootsversicherung
»Jagdhaftpficht
»Handyversicherung
»Reiseversicherung
»Tierhalterversicherung


Über die Suchfunktion oben finden sich Informationen zu weiteren Versicherungstypen.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist einer Versicherung ist im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen schriftlich festgehalten.

Tipp: Maximal besteht für Privatpersonen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Falls also noch mehr als drei Monate vorhanden sind kann daher in jedem Fall zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Üblicherweise steht die Kündigungsfrist auch in der Versicherungsurkunde bzw. dem Versicherungsschein.

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können, auf Grund von Gesetzesänderungen, in der Regel bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Widerrufsrecht bei neueren Versicherungsverträgen Auch die Versicherungen bei der Mecklenburgische Versicherungsgruppe unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und können daher in den meisten Fällen innerhalb der ersten 14-Tage widerrufen werden.

Diese Frist wird dem Datum gezählt, an welchem der Kunde den Versicherungsschein, die vollständigen Vertragsbestimmungen inklusive der Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren gesetzlich erforderlichen Informationen erhalten hat.

Anmerkung: Es kommt öfters vor, dass Versicherungsunternehmen nur unvollständige oder fehlerhafte Informationen an die Kunden schicken. Bei teuren Versicherungen kann es sich daher lohnen eine Anwalt einzuschalten um abzuklären ob die Widerrufsfrist vielleicht noch nicht begonnen hat.

Wird der Versicherungsvertrag rechtzeitig widerrufen, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen und eventuell bereits gezahlten Prämien sind dem Kunde zu erstatten. Es sei denn es kam zu einem Leistungs- bzw. Schadensfall gekommen.

Um die Widerrufsfrist einzuhalten reicht es aus den Widerruf spätestens am letzten Tag der Frist abzuschicken. Da ein Kunde dies jedoch bei Schwierigkeiten beweisen können muss sollte der Widerruf auf einem sicheren Wege verschickt werden.

Weitere Ausnahmen: Falls der Vertrag für weniger als 1 Monat abgeschlossen wurde oder ein Großrisiko versichert wird und bei Verträgen über eine vorläufige Deckung besteht nur dann ein Widerrufsrecht, wenn diese Verträge im Fernabsatz (Internet, Post, Telefon, Fax) abgeschlossen wurden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung In besonderen Fällen kann der Versicherungsvertrag auch vor der normalen Laufzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Dazu muss entweder ein im Vertrag oder der Versicherungsbedingungen festgelegter Sonderfall zutreffen oder ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen der es einem unzumutbar macht die Versicherung weiter laufen zu lassen.
Tipp: Es ist je nach Versicherung empfehlenswert zu prüfen ob die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Jahresende günstiger ist. Denn es kann vorkommen, dass bei einer sofortigen Kündigung dennoch die gesamte Jahresprämie zu zahlen ist.

In nachfolgenden Fällen kann in der Regel außerordentlich gekündigt werden:
  • Falls das versicherte Objekt verkauft wurde oder nicht mehr existiert. Beim Verkauf eines Autos zum Beispiel muss der Versicherungsnehmer nicht erst bis Jahresende warten, sondern kann sofort die Kfz-Versicherung kündigen.
  • Bei Eintritt eines Schadensfalls kann die Versicherung, in der Regel unter Einhaltung einer kurzen Frist, außerordentlich gekündigt werden, es lohnt sich in einem solchen Fall den Versicherungsvertrag zu überprüfen.
  • Sollte sich die Versicherungsbedingungen ändern und zum Beispiel die Versicherungsprämie erhöht oder die Leistungen reduziert werden, so kann innerhalb eines Monats nach dem der Kunde in Kenntnis gesetzt wurde gekündigt werden. Für den Begin dieser Frist reicht es allerdings bereits aus, wenn das Schreiben ungelesen im Briefkasten liegt.


Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:
  • Der eigene Name und die Anschrift
  • Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens
  • Der Name des Versicherungsvertrages und der eindeutig Hinweis, dass dieser Vertrag gekündigt wird.
  • Der Beendigungstermins oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin", mit welcher das Versicherungsunternehmen aufgefordert wird den Zeitpunkt zu berechnen.
  • Falls außerordentlich beziehungsweise fristlos gekündigt wird ist im Kündigungsschreiben auch der Grund zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese, in Kopie, beigefügt werden.
  • Die Versicherungsnummer
  • Das Schreiben sollte sicherheitshalber handschriftlich unterschrieben werden.

Wichtig: Da der Kunde beweisen können muss, dass die Kündigung beim Versicherungsunternehmen angekommen ist sollte das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Weg verschickt werden. Dazu empfiehlt sich unter Anderem ein Versand per Einschreiben-Rückschein.

Kündigungsadresse So fern im erhaltenen Vertrag oder den Versicherungsbedingungen keine abweichende Adresse enthalten ist sollte eie Kündigung an folgende Anschrift geschickt werden:

Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Platz der Mecklenburgischen 1
30625 Hannover

Fax: 0511 / 5351 4444
Tel.: 0511 / 5351 0

Hinweis: Die Adresse in der Berckhusenstraße 146 gilt nicht mehr.



Kündigung Mecklenburgische Versicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung einer Versicherung bei der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Mecklenburgische Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Mecklenburgische Versicherungsgruppe
Platz der Mecklenburgischen 1
30625 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der XY-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die XY-Versicherung, mit der Vertragsnummer MV123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder falls zutreffend: Da ich das versicherte Objekt am XX.XX.20XX verkauft habe kündige ich die Versicherung hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich eine Kopie des Kaufvertrages anbei.

Oder: Auf Grund des Schadensfalles vom XX.XX.20XX mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige ich die Versicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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