Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Ruhrbahn kündigen

 
Bei der Ruhrbahn GmbH handelt es sich um ein gemeinschaftliches Nahverkehrsunternehmen in Essen sowie Mühlheim an der Ruhr. Durch einen Zusammenschluss im Jahr 2017 entstand das Unternehmen. Das Unternehmen betreibt Bus-, Tram- und Stadtbahnlinien für die mit verschiedene Abomodellen Fahrkarten abonniert werden können.

Im Folgenden eine Erklärung wie und wann die verschiedenen Fahrkartenabonnements bei Ruhrbahn wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die Ticketvarianten Ticket1000 und Ticket2000 (sowie die 9 Uhr Varianten) haben eine Erstlaufzeit von einem Jahr und können danach mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Dafür maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der Ruhrbahn GmbH.

Tipp: Es kann dabei auch zu einem Termin vor dem Ende des ersten Jahres gekündigt werden, dann ist jedoch, für die bereits genutzten Monate, die Differenz zu normalen Monatstickets zu zahlen.

Ausnahme: Falls das Ticket bei der Aktion gekauft wurde, so kann das Abonnement möglicherweise bis zum 15ten eines jeden Monats zum Ende des Monats gekündigt werden ohne das eine Nachzahlung erfolgen muss.

Das SchnupperAbo in der Regel bis zum 10ten des dritten Monats, zum Ende des 3 Monats, gekündigt werden. Wird nicht gekündigt so kann erst wieder zum Ende des ersten Jahres ordentlich gekündigt werden ohne das eine Nachberechnung erfolgt.

Es ist auch denkbar, dass beim SchnupperAbo noch weitere Sonderregelungen getroffen worden, daher kann es empfehlenswert sein vor einer Kündigung in die erhaltenen Vertragsunterlagen zu schauen.

SchokoTickets für Schüler/innen kann bis zum 10tne eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das heußt es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Falls das Ticket weniger als 12 Monate genutzt wurde ist jedoch eine pauschale Zusatzgebühr von 20€ zu zahlen.

Das YoungTicketPLUS für Azubis hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und muss bis zum 15ten des Vormonats, zum Monatsende, gekündigt werden. Es ist also ein Frist von 6 Wochen einzuhalten. Wird das Ticket vorzeitig, sprich zu einem Datum vor dem Ablauf des ersten Jahres, gekündigt so erfolgt eine Nachberechnung und es ist für alle genutzten Monate die Differenz zum einem YoungTicket als Monatskarte zu nachzuzahlen.

Das BärenTicket (ab 60 Jahren) hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann zum 15ten eines jeden Monats zum Ende des nachfolgenden Monats gekündigt werden. Das bedeutet die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vor dem Monatsende ankommen, zu dem gekündigt wird.

Falls die Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate erfolgt, das heißt die Erstlaufzeit nicht eingehalten wird muss eine Vertragsstrafe von 40 Euro gezahlt werden. Eine Nachberechnung erfolgt nicht.

Das FirmenTicket (für Arbeitnehmer) ist durch beide Vertragspartner, das heißt die Firma und den Arbeitnehmer, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines jeden 12-Monats Zeitraumes zu kündigen. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitraum in der Regel nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, sondern ab dem Abschlusstermin gezählt wird.

Das SemesterTicket und das VorkursTicket wird in der Regel über den Studienbeitrag bezahlt und unterliegt den entsprechenden Kündigungsregelungen der Hochschule. Üblicherweise kann ein Ticket nicht vor dem Semesterende beendet werden.

Auf der Homepage gibt es auch immer wieder aktuelle Aktionen. So sind zum Beispiel für bestimmte Zeiträume Angebote mit einer monatlichen Kündigungsfrist existent.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss in jedem Falls schon vor der genannten Frist beim Vertragspartner ankommen, damit es rechtzeitig ist. Der Poststempel reicht also nicht.

Erfolgt die Kündigung zu spät so ist bei den meisten Verträgen des Anbieters nur noch eine weiterer Monat zu zahlen. Sichrheitshalber sollte, in einem solchen Fall, aber im erhaltenen Vertrag und den AGB nachgeprüft werden.

Widerruf bei neueren Verträgen Für die mit der Ruhrbahn abgeschlossen Fahrkartenabonnements besteht kein Widerrufsrecht (siehe auch §312d BGB und §355 BGB), da das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für Beförderungsleistungen gilt.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung eines Fahrkartenabonnements, kann erfolgen sofern ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder falls ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Je nachdem ob eine kürzere oder keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss wird eine solche Kündigung auch als außerordentliche oder fristlose Kündigung bezeichnet.

Wichtig: Bei dieser Kündigungsform ist immer der Kündigungsgrund mit anzugeben.

Typische Gründe für eine solche Kündigung:

  • Wenn es zu einer Preiserhöhung kommt, kann zu dem Termin an dem die Änderungen in Kraft tretten außerordentlich gekündigt werden. Es ist davon auszugehen das eine solche Änderung dem Kunden im Voraus, zum Beispiel durch eine E-Mail, mitgeteilt wird.

    Tipp: Je nach Vertrag kann es sogar sein, dass noch bis zum 10ten des Änderungsmonates außerordentlich gekündigt werden kann.
  • Bei einem Umzug, des Kunden, an eine Ort an welchem dieser die Leistungen des Anbieters nicht mehr nutzen kann ist eine fristlose Kündigung denkbar, es ist jedoch wahrscheinlich, dass dennoch eine Nachberechnung vom Anbieter vorgenommen wird.
  • Das SchokoTicket kann zum Ende des Schulbesuchs außerordentlich gekündigt werden oder auch bei einem Schulwechsel, sofern das Ticket dort nicht mehr genutzt werden kann, ohne das zu einer Nachberechnung kommt.
  • Eine Verschlechterung der Beförderungsbedingungen oder angebotenen Routen kann je nach Situation eine außerordentliche Kündigung, zum Änderungstermin, rechtfertigen.

    Tipp: Je nach Vertrag kann es sogar sein, dass noch bis zum 10ten des Änderungsmonates außerordentlich gekündigt werden kann.
  • Falls es zu ständigen oder dauerhaften Störungen und Ausfällen kommt ist der Betreiber zuerst schriftlich zu ermahnen.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    Nur wenn nach einer solchen Mahnung keine Besserung erfolgt und die Probleme gravierend sind kann fristlos gekündigt werden.
  • Eine chronische Erkrankung, sofern durch diese die Bahn nicht mehr genutzt werden kann. In einem solchen Fall sollten dem Kündigungsschreiben eine Kopie des ärztlichen Attestes beigefügt werden.
  • Beim Tod des Kunden kann das Ticket zu jedem Monatsende gekündigt werden ohne das es zu einer Nachberechnung kommt.


Inhalt, Form und Versand der Kündigung
  • Die Kündigung muss die Adressen von beiden Vertragspartnern mit den jeweiligen Kontaktdaten enthalten.
  • Ein notwendiger Inhalt in dem Kündigungsschreiben ist die eindeutige Willenserklärung von dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin über den Wunsch der Kündigung selbst.
  • Zudem muss das Kündigungsdatum und das gewünschte Vertragsende schriftlich fixiert werden. Bei nicht bekannter Vertragsdauer kann auch die Beendigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gefordert werden.
  • In diesem Zusammenhang sinnvoll ist die Forderung einer Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Zeitpunktes der Beendigung. Damit ist eine schriftliche Bestätigung des Vertragspartners vorhanden, um im Streitfall entsprechend abgesichert zu sein. Eine erteilte Einzugsermächtigung sollte in dieser Konstellation ebenfalls schriftlich entzogen werden.


Erfolgt die Kündigung per Postversand lohnt es sich diesen als Einschreiben-Rückschein durchzuführen, um falls erforderlich den Zugang inklusive des Zugangsdatums nachweisen zu können. Bei einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht aufzubewahren.

Es kann auch per E-Mail gekündigt werden, dann sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden ob der Anbieter einem den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigt. Sollte keine solche Bestätigung erfolgen sollte auf einem sicheren Wege erneut gekündigt werden.

Wichtig: Im Fall einer Kündigung ist zudem die Rückgabe der Monats- bzw. Jahreskarte zu bedenken. Erfolgt keine Rückgabe wird eine pauschale Gebühr von zehn Euro berechnet.

Kündigungsadresse Die Kündigung eines Vertrages mit der Ruhrbahn GmbH ist an nachfolgende Geschäftsadresse in schriftlicher Form zu richten:

Ruhrbahn GmbH
Zweigertstraße 34
45130 Essen

Fax: 0201 / 826 1000

Kündigung Ruhrbahn Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Ruhrbahn, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Ruhrbahn Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstraße 34
45130 Essen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkartenabonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das Abonnement des Ticket1000/Ticket2000/SchokoTicket/YoungTicketPLUS/BärenTicket/FirmenTicket/VERTRAGSNAME, mit der Vertragsnummer RB123456, fristgemäß zum Ablauf der ersten 12 Monate.


(
Oder: hiermit kündige ich das Abonnement des Ticket1000/Ticket2000/SchokoTicket/YoungTicketPLUS/BärenTicket/FirmenTicket/VERTRAGSNAME vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder: Auf Grund der Preiserhöhung / der Leistungsanpassungen / Vertragsänderungen kündige ich das Abonnement des Ticket1000/Ticket2000/SchokoTicket/YoungTicketPLUS/BärenTicket/FirmenTicket/VERTRAGSNAME außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe/auswandere kündige ich das Abonnement des Ticket1000/Ticket2000/SchokoTicket/YoungTicketPLUS/BärenTicket/FirmenTicket/VERTRAGSNAME außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare