Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Unitymedia kündigen

 
Die Unitymedia GmbH ist ein Betreiber für Kabelnetze. Die in Köln ansässige Firma entstand aus einem Zusammenschluss der Firmen iesy, ish und Tele Columbus West und ist seit 2009 ein Tochterunternehmen von Liberty Global. 2011 erfolgte die Übernahme von KabelBW, wobei der Anbieter seit August 2012 als Holding Unitymedia KabelBW GmbH geführt wurde. Am 1. April 2015 wurde KabelBW eingestellt. Seitdem verwendet das Unternehmen als Firma und Marke ausschließlich Unitymedia. Die Gesellschaft bietet über ihr Breitbandnetz Kabel-TV, Kommunikations- und Unterhaltungsdienste sowie Internet- und Telefonanschlüsse an. Kunden können seit 2011 auch Mobilfunkverträge abschließen.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Die Mindestvertragslaufzeiten bei den Tarifen Unitymedia 2play und 3play betragen jeweils 24 Monate. Wird während der Laufzeiten das jeweilige Komplettpaket beispielsweise durch eine Erhöhung der Bandbreite geändert, beginnen die Mindestlaufzeiten von 24 Monaten erneut. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängern sich die Verträge automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht gekündigt werden.

Die Mindestvertragslaufzeit bei Unitymedia Kabel TV beträgt 12 Monate und verlängert sich ebenfalls automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt.

Bei den Mobilfunkverträgen beträgt die Kündigungsfrist zumeist 3 Monate zum Laufzeitende.

Kunden haben bei den meisten Verträgen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Vertragsende. Besteht ein Anschluss für mehrere Wohneinheiten, beträgt die Frist in der Regel einen Monat zum Monatsende.

Es muss dabei beachtet werden, dass es beim Kündigungszeitraum nicht auf die Absendung der Kündigung, sondern auf den Zugang bei Unitymedia ankommt. Das Kündigungsschreiben muss folglich früher als 2 Monate vor dem Ende der derzeitigen Laufzeit ankommen.

Wichtig: Es empfiehlt sich im Vertrag und in den AGBs nachzuprüfen welche Kündigungsfristen für einen gelten.

Kündigung bei Umzug Der Kabel- und Internetanbieter ist lediglich in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen tätig. Beim Umzug eines Kunden besteht eine räumliche Einschränkung. Kann Unitymedia am neuen Wohnort sein Kabel und Internetangebot zur Verfügung stellen, läuft der bestehende Vertrag weiter.

Erfolgt jedoch der Umzug an einen Wohnort, bei dem Unitymedia kein Angebot zur Verfügung stellt, ist eine Kündigung möglich. Der Kunde muss, z.B. durch die Kopie einer Meldebescheinigung, belegen, dass der Umzug erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht: fristlose und außerordentliche Kündigung In bestimmten Fällen haben Kunden das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dieses Sonderkündigungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde und auch der Anbieter können den Kabel, Internet oder den TV-Anschluss aus einem wichtigen Grund ohne Frist kündigen.

Mögliche Gründe:

  • Der häufigste Fall für ein Sonderkündigungsrecht seitens des Kunden ist der Umzug in ein Gebiet, das von Unitymedia nicht beliefert wird.
  • Wenn Unitymedia die Gebühren erhöht oder die Leistungen nachteilig ändert besteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen, gezählt ab dem Termin an dem man eine Ankündigung der Änderungen erhalten hat. Es reicht dabei aus, dass ein Brief ungelesen im Briefkasten des Kunden liegt.
  • Wenn das Angebot teilweise oder vollständig nicht wie im Vertrag vereinbart erfüllt wird muss der Kunde, vor einer Kündigung, zuerst Unitymedia anschreiben und schriftlich die Mängel anmahnen und dabei eine ausreichende Frist gewähren innerhalb die Mängel zu beheben sind. Erfolgt auch nach Ablauf der gesetzten Frist keine Besserung kann fristlos gekündigt werden.
  • Im Todesfall des Kunden können die Erben kündigen. Dies sollte jedoch möglichst zeitnah erfolgen und es muss eine Kopie des Erbscheins als Belege angefügt werden.

Wichtig: Bei jeder Sonderkündigung sollte im Schreiben unbedingt der Kündigungsgrund genannt werden und wenn möglich Belege in Kopie beiliegen.

Kündigungsanschrift Eine Kündigung ist schriftlich an:

Unitymedia NRW GmbH (in NRW),
der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (in Hessen)
bzw. der Unitymedia BW GmbH (in Baden-Württemberg)

Der Rest der Adresse ist bei beiden Bundesländern gleich:

Aachener Str. 746 – 750
50933 Köln

zu richten.

Der Anbieter ist telefonisch unter der Service-Nummer: 01805 663 100, und Fax-Nummer: 0180 5 66 32 00 erreichbar.

Kündigungsschreiben an Unitymedia Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für ein Vertrag bei Unitymedia, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigung bei Unitymedia Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Unitymedia NRW GmbH (in NRW),
Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (in Hessen)
bzw. Unitymedia BW GmbH (in Baden-Württemberg)
Aachener Str. 746 – 750
50933 Köln
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Unitymedia Kabel-TV / 2play / 3play Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Unitymedia Kabel-TV / 2play / 3play Vertrag, mit der Vertragsnummer U12345, ordentlich zum XX.XX.20XX.

(Oder wenn zutreffend: Hiermit kündige ich mein Unitymedia Kabel-TV / 2play / 3play Vertrag, mit der Vertragsnummer U12345, wegen der/den zum XX.XX.20XX angekündigten Preiserhöhung / Leistungsänderungen, zum Änderungszeitpunkt.)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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