Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen kündigen

 
Wohnmobile und auch Wohnwagen müssen in Deutschland mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichert sein. Die meisten Versicherungen für Wohnmobile und Wagen schließen aber, neben der KFZ-Versicherung, zahlreiche weitere Versicherungskomponenten wie unter Anderem Teilkasko- bis Vollkasko-Versicherung teile für die Absicherung gegen Diebstahl, Brand, Vandalismus, Elementarschäden und mit oder selbstverschuldete Unfälle ein. In einigen Fällen ist die Wohnwagenversicherung auch ein Zusatzbaustein zu einer bereits bestehenden KFZ-Versicherung.

Je nachdem welche Komponenten die Versicherung beinhaltet sind auch die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich. Im Folgenden wird daher genauer erklärt wie und die verschiedenen Wohnwagen- und Wohnmobilversicherungen wieder gekündigt werden können und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die Versicherung für das Wohnmobil oder auch den Wohnwagen hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und kann einen Monat vor dem Laufzeitende, das heißt zum 30ten November sofern der Vertrag am 31.12 des Jahres endet, gekündigt werden.

Insbesondere bei älteren Verträgen kann noch eine mehrjährige Vertragslaufzeit vereinbart worden sein. Sollte die Erstlaufzeit mehr als drei Jahre betragen, kann kann der Versicherungsvertrag trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden. Eine automatische Laufzeitverlängerung darf maximal ein Jahr betragen.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss dabei so rechtzeitig verschickt werden, dass dieses noch vor dem Stichtag, also dem Laufzeitende, beim Versicherungsunternehmen ankommt, ansonsten ist die Kündigung nicht rechtzeitig und der Vertrag verlängert sich einen weitere weitere Laufzeit von einem Jahr.

Widerruf bei neueren Verträgen Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gewährt, durch §8, ein vierzehntägiges Widerrufsrecht beim Abschluss der Wohnmobil- oder Wohnwagenversicherung.

Ausnahme: Falls die Versicherung nur für ein bestimmtes Ereignis oder für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr vereinbart wurde gibt kein Widerrufsrecht.

Durch einen Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als ungeschehen. Es müsste nur für unvermeidbare bereits entstandene Kosten gezahlt werden, zum Beispiel wenn ein sofortiger Beginn der Versicherung vereinbart wurde anteilig für den bereits verstrichenen Versicherungszeitraum.

Tipp: Sofern dem Kunden nicht alle vorgeschriebenen Informationen, wie der Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein, eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht zugeschickt, beziehungsweise ausgehändigt wurden, kann der vertrag auch noch später widerrufen werden, da die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn der Kunde alle Unterlagen wie vorgeschrieben erhalten hat.

Anders als die Kündigung muss das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt werden um rechtzeitig zu sein. Selbstverständlich muss das Schreiben jedoch auch beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Da der Kunde, falls die Versicherung dies bestreitet, nachweisen können muss, dass das Schreiben angekommen ist sollte es am besten auf einem sicheren Wege verschickt werden, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Umstände kann die Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder mit einer abweichenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Wenn dabei keinerlei Frist einzuhalten ist, wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Im Folgenden typische Gründe für eine solche vorzeitige Beendigung der Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung.

  • Wenn die Beiträge erhöht werden, so wird dies dem Kunden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt und dieser hat anschließend ein Sonderkündigungsrecht und kann zum Änderungstermin kündigen.
  • Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, zum Beispiel das versicherte Wohnmobil beziehungsweise der Wohnwagen beschädigt wurde kann, auf Grund von §92 VVG, die Versicherung außerordentlich gekündigt werden.

    Dabei ist eine Frist von einem Monat, gezählt ab erfolgter Schadensregulierung, einzuhalten.
  • Auch wenn sie die Versicherungsbedingungen verschlechtern ohne, dass sich der Beitrag reduziert ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

    In diesem Fall wird der Kunde, im Vorfeld, vom Versicherungsunternehmen informiert und kann anschließend außerordentlich zum Änderungstermin kündigen (siehe auch §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).
  • Beim Ändern des Schadenfreiheitsklassensystems ist der Kunde mindestens einen Monat vorher zu informieren und kann anschließend den Versicherungsvertrag außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.
  • Sollte das Versicherungsunternehmen, begründet durch eine Gefahrerhöhung den Beitrag oder den Selbstbehalt, um mehr als 10%, erhöhen so greift §25 VVG und der Kunde kann innerhalb von einem Monat fristlos kündigen.
  • Beim Verkauf, Verlust oder der Verschrottung des Wohnmobils oder des Wohnwagens kann ebenfalls außerordentlich gekündigt werden, da das versicherte Risiko entfallen ist.

    Hinweis: Insbesondere sofern die Versicherung auch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet so ist beim Verkauf zu beachten, dass der Vertrag auf den neuen Besitzer übergeht und dieser ein Sonderkündigungsrecht hat. Der bisherige Besitzer muss dies und den neuen Besitzer jedoch umgehend dem Versicherungsunternehmen melden.

    Auch bei einer Abmeldung kann die Versicherung meist außerordentlich gekündigt werden.

Wichtig: Falls die Wohnmobil- oder Wohnwagenversicherung aus einem der genannten Gründe, oder einem Anderen, außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird ist im Kündigungsschreiben der Grund zu benennen und Nachweise sollten, sofern vorhanden, dem Schreiben beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei Wohnmobil- und Wohnwagenversicherungen hat die Kündigung in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Das aktuelle Datum und der Ort
  • Auch ist der Name und die Anschrift beider Vertragsparteien anzugeben, also des Versicherungsunternehmens und des Kunden.
  • Unbedingt muss eindeutig erkennbar sein, dass gekündigt wird und falls mehrere Versicherungen beim gleichen Unternehmen abgeschlossen wurde ist unbedingt auch anzugeben, um welchem Vertrag es sich handelt.
  • Um Zuordnungsprobleme zu verhindern, ist es sinnvoll die Versicherungsnummer anzugeben.
  • Wenn der genaue Beendigungstermin nicht bekannt ist, kann auch das Versicherungsunternehmen gebeten werden, den nächstmöglichen Termin zu ermitteln statt den Terminen selber anzugeben.
  • Wird der Vertrag nicht zum normalen Laufzeitende beendet, sondern vorzeitig ist der Kündigungsgrund zu nennen. Sind Nachweise vorhanden, so ist es sinnvoll diese, in Kopie, dem Schreiben beizulegen.
  • Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann zusammen mit der Kündigung auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden. Durch diesen Schritt wird im Regelfall auch verhindert, dass unerwünschte Rückwerbeversuche unternommen werden.
  • Abschließend kann um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden damit ein weiterer Nachweis vorhanden ist.

Da der Kunde im Zweifelsfall nachweisen muss, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen angekommen ist. Ist es meist sinnvoll, dieses Schreiben auf einen besonders sicheren Weg zu verschicken, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht. Bei letzterem gilt der Sendebericht als Nachweis und ist daher unbedingt aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Anschrift des Versicherungsunternehmens befindet sich in den erhaltenen Vertragsunterlagen als Vertragspartner.

Da sich diese jedoch mittlerweile geändert haben kann, es sinnvoll sein, in den letzten Benachrichtigungen des Versicherungsunternehmens nachzuprüfen.

Kündigung Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen Muster


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Kündigungsschreiben Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Versicherung für das Wohnmobil / den Wohnwagen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung für das Wohnmobil / den Wohnwagen fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der angekündigten Beitragserhöhung / der Leistungsreduzierung / den neuen Versicherungsbedingungen kündige meine VERTRAGSNAME-Versicherung für das Wohnmobil / den Wohnwagen außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder sofern zutreffend: Auf Grund des Schadensfalles, vom XX.XX.20XX, kündige ich hiermit meine VERTRAGSNAME-Versicherung für das Wohnmobil / den Wohnwagen fristlos mit sofortiger Wirkung.

Falls zutreffend: Hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung für das Wohnmobil / den Wohnwagen fristgemäß außerordentlich zum nächstmöglichen Termin, da ich das Fahrzeug nicht mehr benötige und abgemeldet habe. Eine Kopie der Abmeldung finden Sie anbei.
)

Die Versicherungsnummer lautet: W1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, siehe DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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