Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Arbeitnehmer

 
Mit dem Kündigungsschreiben kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen. Er muss dabei jedoch eine vom Gesetz vorgegebene Kündigungsfrist einhalten . Gemäß § 622 I Bürgerliches Gesetzbuch beträgt diese mindestens vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, kann aber im Arbeitsvertrag eine andere Regelung festgelegt sein sein.

Wenn Sie gekündigt wurden finden Sie hier weitere Informationen.

Wichtig ist, zu wissen, dass vier Wochen nicht mit einem Monat gleichzusetzen sind. Wer also sein Arbeitsverhältnis zum 31. August kündigen möchte, muss sein Kündigungsschreiben bis spätestens zum 2. August dem Arbeitgeber zugeleitet haben.

Es gilt, die vier Wochen anhand eines Kalenders genau auszurechnen. Ein einziger Tag zu spät und die Kündigung ist unwirksam. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer seinem bisherigen Arbeitgeber weiterhin seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen und auf den nächsten Kündigungstermin warten. Zugleich könnte er keine neue Arbeitsstelle antreten und würde sich gegenüber dem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, genauso gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber, falls er diesen Arbeitsplatz nicht weiter ausfüllt.

Andere Kündigungsfristen des Arbeitnehmers Die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers ist immer die Gleiche. Sie kann allenfalls im Rahmen eines Tarifvertrages abgeändert werden. Im Arbeitsvertrag wird daher, wenn die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich bezeichnet ist, auf den betreffenden Tarifvertrag Bezug genommen. Die Kündigungsfrist ist dann genau abzuklären, bevor die Kündigung erklärt wird. Aber auch im einzelnen Arbeitsvertrag kann die Kündigungsfrist individuell abgeändert, insbesondere verkürzt werden. Zulässig ist dies bei Aushilfsarbeitsverhältnissen bis zu drei Monaten und in Betrieben mit weniger als zwanzig Arbeitnehmern ausschließlich der Auszubildenden. Allerdings muss im letzten Fall die Kündigungsfrist mindestens wiederum vier Wochen betragen, wobei die Kündigung aber zu jedem Zeitpunkt erklärt werden kann, ohne dass der Arbeitnehmer auf den Fünfzehnten oder den Monatsletzten angewiesen ist. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das maßgebliche Kriterium im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber muss bei einem Beschäftigungsverhältnis, das mehr als zwei Jahre besteht, hingegen längere Kündigungsfristen einhalten, die sich staffelweise weiter verlängern. Während einer Probezeit gelten gesonderte Fristen. Hier kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Zeitpunkt von beiden Parteien aufgekündigt werden. Wenn Sie innerhalb der Probezeit kündigen möchten bitte hier weiterlesen.

Versand des Kündigungsschreiben Arbeitnehmer Das Kündigungsschreiben Arbeitnehmer muss an die richtige Stelle und den richtigen Adressaten adressiert sein und sollte aus Gründen der Beweissicherung im Idealfall persönlich dem Arbeitgeber übergeben werden. Wenn es mit der Post versandt wird, muss es vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eingegangen sein und sollte daher zumindest als Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Wichtig ist, dass der Absender der Kündigung klar erkennbar ist und das Kündigungsschreiben Arbeitnehmer auch mit dem Namen des Arbeitnehmers leserlich unterschrieben ist.

Fristlose Kündigung Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen kann. Der Grund muss so erheblich sein, dass ihm nicht weiter zuzumuten ist, bei diesem Arbeitgeber zu arbeiten. Eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer kann in gesundheitlichen Fällen oder durch grobes oder wiederholtes Fehlverhalten des Arbeitgebers begründet werden. So z.B. wenn der Arbeitgeber:


Im Vorwege sollte jedoch unbedingt (sofern vorhanden) mit dem Betriebsrat gesprochen werden.

Alle Beschwerden sollten schriftlich erfolgen und Besprechungen per Gesprächs-Protokoll, eines Protokollführers, schriftlich oder notfalls als Gedankenprotokoll selber verfasst und festgehalten werden. Das Gedankenprotokoll sollte man per Einschreiben oder persönlich mit schriftlicher Empfangsbestätigung den Gesprächspartnern aushändigen.

Arbeitszeugnis Es empfiehlt sich im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers schon ein Arbeitszeugnis zu fordern. Es kann zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Arbeitszeugnis gewählt werden. Wobei eine einfaches Arbeitszeugnis nur die Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung auflistet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dagegen beinhaltet auch eine schriftliche Bewertung des Arbeitnehmers. Nach Erhalt eines einfachen Arbeitszeugnisses besteht noch immer ein Anspruch auf ein qualifizierendes Arbeitszeugnis.

Checkliste für ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer:
  • Kündigungsfrist anhand Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag berechnet oder Kündigungsfrist von vier Wochen anhand eines Kalenders bestimmt?
  • Gegebenenfalls bei einer außerordentlichen Kündigung a.) Mit dem Betriebsrat gesprochen (sofern vorhanden) und b.) die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben angegeben?
  • Im Kündigungsschreiben um ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten?
  • Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben?
  • Rechtzeitigen Zugang der Kündigung sichergestellt, persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben oder per Einschreiben Rückschein verschickt?


Eine alternative Möglichkeit zur Kündigung des Arbeitsvertrages kann es sein mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

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»Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis Muster

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»Englischsprachiges Kündigungsschreiben für den Arbeitsvertrag


 
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