Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bei immergrün energie kündigen

 
Der Stromanbieter immergrün! energie ist eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH und bietet verschiedene Stromverträge, mit Schwerpunkt auf Ökostrom, an.

Im Folgenden mehr dazu wie und wann ein immergrün-Stromvertrag wieder gekündigt werden kann und was dabei zu beachten ist.

Kündigungsfrist Die Erstlaufzeit der immergrün-Stromverträge beträgt sofern nichts abweichendes vereinbart worden ist 12 Monate. Maximal kann eine Erstlaufzeit von 2 Jahren vereinbart worden sein. Die Kündigungsfrist beträgt bei den immergrün Verträgen im Regelfall 1 Monat, gezählt zum Laufzeitende.

Wird nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt läuft der Stromvertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.

Sonderfall: Sollte der Vertrag vor März 2022 abgeschlossen worden sein ist es möglich das eine automatische Verlängerung des Vertrages um bis zu 1 Jahr vereinbart worden ist und die Kündigungsfrist könnte bis zu 3 Monate betragen.

Die aktuellen Tarife Spar Smart plus Extra und Spar Smart Premium Extra zum Beispiel haben eine 12-monatige Erstlaufzeit und eine 1-monatige Kündigungsfrist und verlängern sich automatisch auf unbestimmte Zeit.

Beim Tarif EnerFlex beträgt die Kündigungsfrist dagegen nur 2 Wochen und die Vertragslaufzeit 1 Monat.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben wird erst wirksam sobald es bei den immergrün! energie angekommen ist, daher sollte es möglichst frühzeitig verschickt werden, damit es noch vor der Kündigungsfrist ankommt, damit es rechtzeitig ist. Bei einem Wochenende oder einem Feiertag als Zustelldatum gilt das Kündigungsschreiben erst am nächsten Werktag als zugegangen.

Widerruf Sofern der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde, zum Beispiel Online, per Post, an der Haustür oder an einem Stand im öffentlichen Bereich, kann der Abschluss des immergrün-Vertrages innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Der Vertrag gilt dann als ungeschehen und der Kunde muss nur für bereits genutzte Leistungen, also den bereits bezogenen Strom, bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge muss das Unternehmen erstatten.

Der Widerruf kann, anders als eine Kündigung, noch am letzten Tag der 14-tägigen Frist, per Post, per E-Mail oder per Fax, erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass das Datum des Versands nachweisbar ist um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass der Widerruf rechtzeitig erfolgte. Daher ist ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu empfehlen, da durch diese Methoden die Zustellung dokumentiert wird.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Fristlose außerordentliche Kündigung Wie bei anderen Stromverträgen kann auch der immergrün-Stromvertrag sofern ein ausreichend-wichtigen Grund vorliegt oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, vor dem Ende der Laufzeit und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist, beendet werden.

Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Falls dabei keinerlei Frist einzuhalten ist wird auch von einer fristlosen Kündigung des Stromvertrages gesprochen.

Typische Gründe für eine vorzeitige Kündigung eines Stromtarifes:

  • Ändert der Energieversorger die Preise so wird dies dem Kunde mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt. Der immergrün-Vertrag kann dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gekündigt werden.

    Falls die Preiserhöhungen auf Grund von Gesetzesänderungen oder Steuererhöhungen erforderlich geworden sind kann es sein, dass kein Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung besteht.
  • Im Falle eines Umzugs kann der Kunde den Stromvertrag außerordentlich kündigen. Dabei ist eine besondere Kündigungsfrist, bei Grundversorgungstarifen 2 Wochen, andernfalls 6 Wochen (siehe §41b Abs. 5 EnWG), einzuhalten.

    Betreiber hinter immergrün kann dann jedoch innerhalb von 2 Wochen die Fortsetzung des Vertrages, am neuen Wohnort, zu den bisherigen Konditionen anbieten, dann ist die Kündigung unwirksam. Kann der Anbieter nicht zu den bisherigen Konditionen weiterliefern ist die Kündigung dagegen wirksam.
  • Bei einer Vertragsänderung oder einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

    Alternativ kann er den Änderungen innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Wird nicht gekündigt oder widersprochen gelten die neuen Bedingungen.
  • Bei wiederholten oder dauerhaften Störungen und Ausfälle: muss der Kunde dem Anbieter schriftlich eine Ermahnung senden. In diesem Mahnschrieben muss auch eine ausreichende Frist zur Verbesserung der Leistung festgelegt und die Kündigung angedroht werden. Nur wenn daraufhin keine Verbesserung erfolgt kann in der Regeel fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

Wichtig: Wenn der immergrün-Vertrag vor dem Laufzeitende gekündigt wird muss dem Unternehmen der Kündigungsgrund mitgeteilt werden. Wenn Nachweise existieren, sollte eine Kopie dieser, zusammen mit dem Kündigungsschreiben, verschickt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Ein Kündigungsschreiben an den Anbieter von immergrün! energie sollte mindestens folgende Inhalte haben:

  • Aktuelles Datum und Ort
  • Die eigenen Kontaktdaten und die des Energieversorgers.
  • Es muss eindeutig gesagt werden, dass das Schreiben tatsächlich eine Kündigung ist und am besten auch genau um welchen Vertrages es sich handelt.
  • Das Beendigungsdatum oder die Bitte an den Energieversorger das Beendigungsdatum zu bestimmen. Für letzteres kann die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" verwendet werden.
  • Nur wenn der immergrün-Vertrag außerordentlich oder fristlos gekündigt muss ein Kündigungsgrund genannt werden. Dann macht es auch Sinn eine Kopie vorhandener Nachweise beizufügen
  • Um die Daten zu schützen kann verlangt werden, dass die personenbezogenen Daten, nach DSGVO, gelöscht werden. Dadurch können meist auch unerwünschte Rückwerbeversuche unterbunden werden.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu erbitten.

Der Anbieter immergrün! energie ist bei Energielieferverträgen, auf Grund von §41b Abs. 1 S. 2 EnWG, verpflichtet das Eintreffen der Kündigungserklärung und die Kündigung, innerhalb von einer Woche, schriftlich zu bestätigen und dabei auch den Beendigungstermin anzugeben. Sollte wieder erwarten keine Bestätigung beim Kunden nicht ankommen ist die Kündigung dennoch wirksam.

Um sicherheitshalber einen unabhängigen Nachweis zu haben kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht (der Bericht ist als Nachweis aufzubewahren) verschickt werden.

Kündigungsadresse und Versand Die Adresse für eine Kündigung oder Widerruf eines immergrün-Tarifes lautet:

Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
-immergrün-
Im Mediapark 8
50670 Köln


Weiteres Wichtiges Bei einer Kündigung des Stromvertrages ist unbedingt der Zählerstand mitzuteilen da ansonsten der Stromverbrauch geschätzt werden könnte.

Kündigung bei den immergrün! energie Muster


»Einfach mit dem Generator, für den Vertrag mit immergrün! energie, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben immergrün! energie Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
-immergrün-
Im Mediapark 8
50670 Köln
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des immergrün-Stromvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen VERTRAGSNAME immergrün-Stromvertrag ordnungsgemäß zum Laufzeitende.

(
Oder: hiermit kündige ich meinen VERTRAGSNAME immergrün-Stromvertrag in Folge der angekündigten Preiserhöhungen / den Vertragsänderungen außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe, und Sie dort nicht zu den bisherigen Konditionen liefern können, kündige ich hiermit meinen VERTRAGSNAME immergrün-Stromvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden sie als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes / der Abmeldung aus Deutschland.

Oder: Wie Ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich hiermit meinen VERTRAGSNAME immergrün-Stromvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kundennummer lautet IG1234567 und die Zählernummer ist: 123456.

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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