Erstens besteht bei einem frisch abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterschriftsdatum zurückzutreten, rechtliche spricht man hier allerdings nicht von einer Kündigung sondern von dem Widerruf des Abschlusses.
Mehr dazu im Fachartikel: »Widerrufsschreiben
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