Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden, welche durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, ab. Sie unterliegt wie alle anderen Versicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Als Elementarschäden werden Schäden, welche durch Naturgewalten wie Hochwasser, Regen, Schnee und Sturm verursacht werden.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 32 Wochen
vor 4 Jahre 48 Wochen
vor 5 Jahre 2 Wochen
vor 5 Jahre 3 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 6 Jahre 20 Wochen
vor 6 Jahre 22 Wochen
vor 6 Jahre 32 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen