In Deutschland und Österreich besteht keine allgemeine Pflicht zur Versicherung im Zusammenhang mit wassersportspezifischen Aktivitäten, also auch nicht für sportlich genutzte Yachten und Boote.
In anderen EU-Ländern gilt teilweise abweichend eine Versicherungspflicht, die beim Überschreiten von Landesgrenzen beachtet werden müssen. So zum Beispiel in Italien und Kroatien.
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