Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Einen Carsharing-Vertrag kündigen

 
Car-Sharing Verträge sind meist Rahmenverträge für Miete und Nutzung des Angebotes des Anbieters. Die rechtlichen Grundlagen werden im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Car-Sharing Dienstleisters geregelt.

In diesem Text wird davon ausgegangen, dass der Car-Sharing-Anbieter auch der Inhaber des zu vermietenden Fahrzeuges ist, und die Verfügungsrechte darüber besitzt. Er kann aber auch als Vermittler auftreten. Dies berührt aber nicht das Vertragsverhältnis, dass meist als Rahmenvertrag errichtet wurde, sondern nur die kurzfristigen Einzelmietverträge, welche dann immer zum Ende einer Anmietung ablaufen. Es müsste also auch in einem solchen Fall meist nur der Hauptvertrag mit dem Car-Sharing-Anbieter gekündigt werden.

Die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses kann erfolgen durch:

Die ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist Bei Car-Sharing Verträgen gibt meist keine fix vereinbarte Laufzeit - dadurch kann sich der Vertrag nicht automatisch verlängern, weil er ja nicht abläuft.

Allerdings sind viele Verträge mit zusätzlichen „Paketen" versehen, beispielsweise Schutzpakete, die die Grundleistung des Anbieters erweitern, oder den Mieter vor finanziellen Schäden bewahren (sollen). In diesem Fall richtet sich die Möglichkeit der Kündigung nach dem Ablauf dieses oder dieser Pakete.

Eine ordentliche Kündigung wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Car-Sharing-Anbieters geregelt. Es wird dort die Kündigungsfrist genannt (meistens 6 Wochen) und der Zeitpunkt der fristgerechten Kündigung, zum Beispiel zum Quartalsende.

Maximal beträgt die Kündigungsfrist für Verbraucher dabei 3 Monate zum Laufzeitende.

Eine ordentliche Kündigung ist immer nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Sollte im Vertrag eine Laufzeit bzw. Abrechnungsperiode vereinbart worden sein, so muss die Kündigung so frühzeitig beim Anbieter ankommen, das noch mindestens soviel Zeit ist wie die Kündigungsfrist beträgt. Es reicht also nicht wenn das Schreiben 3 Monate vorher abgeschickt wird, falls die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Fristlose und außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung kann von beiden Vertragsparteien vorgenommen werden. Die Möglichkeiten dieser Beendigung des Vertragsverhältnisses sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ebenfalls in den AGB, des jeweiligen Anbieters, geregelt.

Immer dann, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder falls ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag oder den AGB vereinbart ist kann der Vertrag ohne eine Einhaltung der normalen Kündigungsfrist und Laufzeit gekündigt werden.

Denkbare Kündigungsgründe bei Car-Sharing sind:

  • Sollten die Autos nicht nutzbar sein oder schwere Mängel vorliegen so muss der Anbieter zuerst schriftlich abgemahnt werden. Dabei ist eine ausreichende Frist zu setzten in welcher die Probleme abzustellen sind. Erst wenn auch nach dieser Frist keine Verbesserung eintreten sollte, ist eine fristlose Kündigung denkbar.

    »Muster eines solchen Mahnschreibens und weitere Informationen

  • Sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Autofahren können, so ist auch eine außerordentliche Kündigung denkbar. Je nach Höhe der monatlichen Gebühren, im Verhältnis zum Einkommen des Kunden, ist es mehr oder weniger wahrscheinlich, dass eine solche Kündigung vor Gericht bestand hat.

    Dennoch kann es sich in einem solchen Fall lohnen eine außerordentliche Kündigung zu versuchen. Sicherheitshalber sollte aber zusätzlich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
  • Bei einem Umzug an einen Ort der weit vom Nutzungsbereich des Car-Sharings liegt ist ebenfalls eine vorzeitige Kündigung denkbar. Jedoch muss dabei auch auf die Kulanz des Anbieters gesetzt werden, denn üblicherweise sind die fixen monatlichen Gebühren nur geringfügig und dies würde in der Regel vor Gericht dazu führen, dass der eine vorzeitige Kündigung nicht erlaubt wird und der Kunde nur zum Laufzeitende kündigen kann.
  • Dem Kunden steht meist auch ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Änderung der Preis- und Gebührenliste zu. Die meisten Anbieter verpflichten sich, solche Änderungen dem Kunden nachweislich zur Kenntnis zu bringen und auf die Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen, oftmals wird dabei jedoch nur eine Nachricht im elektronischen Postkorb verschickt.

    Der Kunde hat dann meist einen Monat Zeit, dieser Änderung zu widersprechen und / oder von seinem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. In einigen Verträgen ist geregelt, dass es einer „Erhöhung" bedarf, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen.


In jedem Fall empfiehlt es im Kündigungsschreiben die Gründe darzulegen aus Welchen vorzeitig der Vertrag beendet werden soll.

Wichtig: Sollten Nachweise, wie zum Beispiel ein ärztlicher Attest oder eine Meldebescheinigung des neuen Wohnortes, vorliegen so sind diese (in Kopie) dem Kündigungsschreiben beizufügen.

Widerruf des Carsharing-Angebots Sollte der Vertrag vor weniger als 14-Tagen abgeschlossen worden sein und dabei entweder im Fernabsatz (im Internet, am Telefon, per Post), an einem Stand im öffentlichen Bereich oder an der Haustür so kann er noch am letzten Tag dieser 14-tägigen Frist rückgängig gemacht werden. Manche Anbieter haben auch eine solche Klausel in den AGB die auch gilt, falls der Vertrag in einer Filiale des Anbieters abgeschlossen wurde.

Um die Frist einzuhalten reicht es auch wenn der Widerruf noch am letzten Tag verschickt wird.

Bereits Gezahltes ist dem Kunden dann, abzüglich bereits entstandener Unkosten, zu erstatten und danach gilt als ob der Vertrag nie abgeschlossen wurde.

»Mehr zu diesem Thema und ein entsprechendes Musterschreiben

Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter (außerordentlich) Der Anbieter hat meist das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, meist fristlos und ohne Abmahnung zu kündigen.

Dieses Recht wird üblicherweise in erheblichen Verstößen gegen die Vertragsbedingungen begründet, insbesondere mit Unfallfolgen. Auch wenn das angemietete Fahrzeug vertragswidrig durch den Nutzer oder einen Dritten, für den der Nutzer einzustehen hat, verwendet wird, kann der Anbieter von diesem Recht Gebrauch machen.

Diese außerordentliche Kündigung geht meist mit einer sofortigen Sperre der Zugangsmittel (Keycard, etc.) einher, sodass der Nutzer das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb nehmen kann.

Versand und Inhalt der Kündigung Für die Kündigung des Carsharing-Vertrages empfiehlt sich die Übermittlung mittels eingeschriebener Briefsendung (Einschreiben-Rückschein) an den im Vertrag genannten Vertragspartner bzw. Anbieter.

Alternativ kann das Kündigungsschreiben auch per Fax verschickt werden, sofern der Vertrag am 1.Oktober 2016 oder später abgeschlossen wurde oder wenn der Anbieter dies laut seinen AGBs erlaubt. Wird per Fax gekündigt so ist jedoch unbedingt der Sendebericht aufzubewahren, denn dieser ist ein Beleg über den rechtzeitigen Versand eines Schreibens.

Kündigung von Carsharing Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung bei einem Carsharing-Anbieter, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Carsharing Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Carsharing-Anbieter
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Carsharing-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Carsharing-Vertrag VERTRAGSNAME fristgerecht ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der Preiserhöhung zum XX.XX.20XX mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige ich den Vertrag VERTRAGSNAME außerordentlich, zum XX.XX.20XX / zum Änderungstermin / mit sofortiger Wirkung.

Oder falls zutreffend: Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren kann kündige ich den VERTRAGSNAME Vertrag hiermit fristlos außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Ein Attest des behandelnden Arztes finden Sie in Kopie anbei.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umziehe und dort das Car-Sharing-Angebot VERTRAGSNAME nicht mehr nutzen kann kündige ich hiermit außerordentlich zum Umzugstermin. Bitte teilen Sie mir mit falls ich eine Kopie der Meldebescheinigung, des neuen Wohnortes, nachreichen soll sobald der Umzug durchgeführt wurde.
)
Die Vertragsnummer lautet: CS123456.


Hilfsweise kündige ich den Car-Sharing-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Sollten noch weitere Leistungen bei Ihnen gebucht sein so kündige ich diese hiermit ebenfalls zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit einer Angabe des Beendigungstermins, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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