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Kündigung der Reiseabbruchversicherung

 
Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die anfallenden Kosten, wenn eine Reise vorzeitig beendet oder ungeplant verlängert werden muss.

In der Regel ersetzt die Reiseabbruchversicherung dabei die anfallenden Kosten für die Rückreise und bei einer verfrühten Rückreise auf Grund eines Schadensfalls anteilig die Kosten für zuvor gebuchte Reiseleistungen welche nicht genutzt werden konnten. Falls die Reise unfreiwillig länger dauert werden die entstehenden Kosten zum Beispiel für die Unterkunft erstattet.

Die Reiseabbruchversicherung kann, wie auch andere Reiseversicherungen, für eine einzelne Reise, für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit, das bedeutet in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer automatischen Verlängerung abgeschlossen werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Reiseabbruchversicherung gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Bei der Kündigungsfrist und Laufzeit kommt es darauf an ob es sich um eine befristete Reiseabbruchversicherung oder eine unbefristete Versicherung handelt.

Wurde die Reiseabbruchversicherung auf weniger als 1 Jahr befristet oder nur für eine bestimmte Reisen abgeschlossen endet diese im Regelfall automatisch ohne, dass gekündigt werden muss.

Eine unbefristete Reiseabbruchversicherung läuft in der Regel für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei einigen Versicherungen kann die Erstlaufzeit auch 2 Jahre betragen.

Die Kündigung der Reiseabbruchversicherung muss dabei unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen und beträgt je nach Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zwischen einem und drei Monaten liegen. Die meisten Verträge sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat, gezählt zum Laufzeitende, vor.

Die ordentliche Kündigung der Versicherung bedeutet nicht, dass der Versicherungsschutz sofort erlischt, sondern dieser bleibt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen. Falls vor dem Vertragsende ein Schadensfall eintritt, ist das Versicherungsunternehmen daher weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen, wenn der Schadensfall ordnungsgemäß gemeldet wird.

Wichtig: Um die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben noch vor der Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen ankommen. Das Absendedatum ist also nicht entscheidend, sondern zu welchem Termin das Schreiben ankommt.

Widerruf bei neueren Verträgen Das deutsche Versicherungsrecht sieht vor, dass Verbraucher im Rahmen des §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht haben, ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Hinweis: Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht bei Reiseabbruchversicherung mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Tipp: Sollte das Versicherungsunternehmen, dem Versicherungsnehmer, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, unter Anderem über sein Widerrufsrecht und den Versicherungsvertrag, nicht vollständig ausgehändigt haben, beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Datum der Übergabe dieser Unterlagen und beträgt maximal 1 Jahr und 14 Tage, falls nie die Unterlagen ausgehändigt wurden.

Widerruft der Verbraucher den Vertrag fristgemäß, so entfällt seine Prämienzahlungsverpflichtung und das Versicherungsunternehmen muss die bereits geleisteten Prämien zurückerstatten.

Ausnahme: Falls einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde wird von der Prämienerstattung anteilig ein Betrag, für den bereits verstrichenen Zeitraum, abgezogen.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Versicherungsnehmer lediglich eine eindeutige Erklärung in schriftlicher Form an den Versicherer senden, ohne dass eine Angabe von Gründen erforderlich ist.

Das Widerrufschreiben sollte oftmals per Einschreiben-Rückschein oder Fax verschickt werden um für einen möglichen Streitfall einen Nachweis zu haben.

Abschließend ist es wichtig zu beachten, dass der Versicherungsnehmer nach einem Widerruf nicht mehr versichert ist und das Versicherungsunternehmen nicht mehr leisten muss.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die vorzeitige Kündigung von Reiseabbruchversicherungen ohne die Laufzeit und Kündigungsfrist einzuhalten, auch außerordentliche oder fristlose Kündigung genannt, ist möglich, wenn ausreichend schwerwiegende Kündigungsgrunde vorliegen.

Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrechte die genutzt werden können um den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Im Folgenden Gründe für eine außerordentliche oder fristlose Kündigung der Reiseabbruchversicherung:

  • Bei einer Beitragserhöhung oder einer Reduzierung der Leistungen ohne Verringerung der Versicherungsprämie ist innerhalb eines Monats eine außerordentliche Kündigung möglich (siehe auch §40 VVG).

    Das Versicherungsunternehmen muss den Kunden dabei im Voraus über die Änderungen und sein Sonderkündigungsrecht informieren. Ab dem Termin an welchem der Kunde die Informationen erhält, beginnt die einmonatige Frist für eine außerordentliche Kündigung zum Änderungstermin.

    Hinweis: Die einmonatige Frist beginnt auch wenn die Informationen ungelesen im Briefkasten, des Kunden, liegen.
  • Auch wenn der Versicherungsbeitrag aufgrund einer Gefahrerhöhung um mehr als 10% erhöht wurde ist eine außerordentliche Kündigung, zum Änderungstermin, zulässig (siehe §25 VVG).

    Auch hier gilt eine Frist von einem Monat innerhalb welcher die außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.

    Die Beitragserhöhung aufgrund einer Gefahrerhöhung muss vom Versicherungsunternehmen rechtzeitig vorher mitgeteilt werden, damit der Kunde innerhalb eines Monats die Möglichkeit hat, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
  • Ist es zu einem Versicherungsfall, auch Schadensfall genannt, gekommen kann der Versicherte außerordentlich kündigen. Diese Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach der Schadensregulierung erfolgen (siehe auch §92 VVG).

    Außerdem kann der Versicherte, innerhalb von einem Monat, außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf den Schaden reagiert oder eine Übernahme verweigert.

Wichtig: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Reiseabbruchversicherung sollte im Schreiben der Kündigungsgrund angegeben werden und falls Nachweise vorhanden sind sollten diese, in Kopie, beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn die Reiseabbruchversicherung gekündigt wird sollten mindestens folgende Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein um eine reibungslose Kündigung zu gewährleisten:

  • Der Name und die Anschrift des Versicherungsnehmers und vom Versicherungsunternehmen.
  • Es muss unmissverständlich gesagt werden, dass die Reiseabbruchversicherung gekündigt wird. Es ist auch sinnvoll dabei die Versicherung möglichst genau zu benennen.
  • Die Versicherungsnummer.
  • Eine Angabe des Beendigungstermin oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin", bei lezterem berechnet das Versicherungsunternehmen den Endtermin.
  • Ein Kündigungsgrund muss nur genannt werden, falls die Versicherung außerordentlich oder fristlos beendet wird.
  • Um lästige Rückwerbeversuche zu verhindern und die eigenen Daten zu schützen kann es sinnvoll sein eine Löschung der personenbezogenen Daten, nach der DSGVO, zu fordern.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums zu bitten um einen zusätzlichen Nachweis zu erhalten.

Um im Falle eines Rechtsstreits den rechtzeitigen Zugang, des Kündigungsschreibens, beim Versicherungsunternehmen nachweisen zu können sollte ein sicherer Versandweg gewählt werden. Zum Beispiel ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebericht.

Kündigung Reiseabbruchversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Reiseabbruchversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Reiseabbruchversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME Reiseabbruchversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (Oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder sofern zutreffend: mit diesem Schreiben kündige ich meine VERTRAGSNAME Reiseabbruchversicherung, auf Grund der angekündigten Beitragserhöhung / Leistungsreduzierung, außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: In Folge des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERTRAGSNAME Reiseabbruchversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer lautet: RA1234567.

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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