Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Tierkrankenversicherung

 
Eine Tierkrankenversicherung dient dazu die möglicherweise hohen Kosten für die medizinische Behandlung eines oder mehrerer versicherter Tiere oft von Haustieren, zum Beispiel von Hunden, Katzen, oder auch Pferden, zu decken, wenn das Tier krank oder verletzt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Tierkrankenversicherungen, die sich hinsichtlich der Deckung und des Umfangs der Leistungen unterscheiden. Hier sind einige der häufigsten Typen:

Basisschutz: Diese Tierkrankenversicherung deckt die Kosten für die Behandlung von akuten Erkrankungen und Unfällen ab und umfasst oft die Grundlagen wie Impfungen, Routineuntersuchungen und Chirurgie.

Operationskostenversicherung: Diese Versicherung übernimmt nur die Kosten für Operationen des Tieres, oftmals auch nur für nicht geplante Operation, also zum Beispiel wenn das Tier sich ein Bein bricht.

Voll- oder Komplettschutz: Dieser Versicherungstyp bietet eine umfassendere Deckung, einschließlich der Kosten für die Behandlung chronischer Erkrankungen, die oftmals nicht in einer Basispolice enthalten sind.

Alternative Therapien: Diese Art der Tierkrankenversicherung deckt die Kosten für eine Behandlung mit alternativen Therapien wie Akupunktur, Physiotherapie oder Kräutermedizin ab.

Darüber hinaus gibt auch weitere Arten von Tierkrankenversicherungen, welche speziell für bestimmte Tierarten oder Lebenssituationen entwickelt wurden. So zum Beispiel für Züchter und Deckrüden, für Rennpferde oder für Haustiere die in einem bestimmten Land leben.

Je nach Typ der Tierkrankenversicherung bestehen verschiedene Kündigungsmöglichkeiten und Regelungen, die eingehalten werden müssen. Im Folgenden daher eine ausführliche Erklärung wie und wann die verschiedene Tierkrankenversicherungen gekündigt werden können und was es dabei zu beachtet gilt.

Kündigungsfrist Mit einer ordentlichen Kündigung kann die Tierkrankenversicherung zum Ende der vereinbarten Laufzeit beendet werden. Dabei ist auch die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.

Die Kündigungsfrist beträgt bei Tierkrankenversicherungen im Regelfall 3 Monate zum Laufzeitende. Wobei die Erstlaufzeit bei manchen Anbietern auch 2 oder sogar 3 Jahre betragen kann.

Manche Versicherer haben im Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine kürzere Kündigungsfrist niedergeschrieben.

Eine lange Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten ist für eine Tierkrankenversicherung nicht zulässig.

Wird die Tierkrankenversicherung nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Beispiel: Ein Hund wurde am 1. Januar 2022 versichert und die Erstlaufzeit der Versicherung beträgt 2 Jahre, sowie die Kündigungsfrist 3 Monate, dann muss das Kündigungsschreiben vor dem Oktober 2024 ankommen damit der Vertrag mit dem Ende der Erstlaufzeit beendet ist. Kommt das Schreiben später an so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Hinweis: Um rechtzeitig ordentlich zu kündigen ist es also wichtig, dass das Kündigungsschreiben vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Tierkrankenversicherungsunternehmen eingeht.

Widerruf bei neueren Verträgen Der Widerruf einer Tierkrankenversicherung ist innerhalb von 14 Tagen möglich, beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde die vollständigen Unterlagen inklusive einer vollständigen Widerrufsbelehrung sowie des Versicherungsscheins erhalten hat (siehe auch §8 VVG).

Tipp: Falls die Versicherung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen dem Kunden zugesandt hat, ist ein Widerruf noch länger, bis zu 1 Jahr und 14 Tage, möglich.

Um die Widerrufsfrist einzuhalten ist es, anders als bei einer Kündigung, ausreichend wenn das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt wurde.

Da der Kunde bei einem Streitfall nachweisen muss, dass er die Frist eingehalten hat, ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode zu wählen, die belegt, dass das Schreiben spätestens am letzten Tag der Frist verschickt wurde und beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn wichtige und ausreichende Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen kann die Tierkrankenversicherung auch vor dem vereinbarten Vertragsende beendet werden.

Trotzdem gibt es hierbei meist Fristen, häufig ist eine einmonatige Frist einzuhalten. In Ausnahmefällen kann die Tierkrankenversicherung sofort gekündigt werden ohne das eine Frist einzuhalten ist, dann wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Tierkrankenversicherung ist eine schriftliche Begründung erforderlich.

Wichtig: Mit der vorzeitigen Kündigung erlischt der Versicherungsschutz zum Beendigungstermin, das Versicherungsunternehmen muss folglich nicht mehr leisten falls das Tier danach erkrankt.

Im Folgenden Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung einer Tierkrankenversicherung:

  • Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung oder einer Leistungsreduzierung ohne Beitragsreduzierung kann außerordentlich gekündigt werden.

    Das Versicherungsunternehmen muss den Versicherungsnehmer (=Kunde) im Voraus über die Änderungen informieren . Ab Zugang dieser Informationen, beim Kunden, beginnt eine einmonatige Frist innerhalb welcher außerordentlich zum Änderungstermin gekündigt werden kann.
  • Auch wenn das Versicherungsunternehmen die Beitragserhöhung mit einer sogenannten Gefahrerhöhung begründet kann außerordentlich gekündigt werden, sofern die Erhöhung mehr als 10% beträgt.

    Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls einen Monat und beginnt mit dem Zugang der Informationen beim Kunden.
  • Im Falle eines Verkaufs oder anderweitigen Besitzerwechsel des versicherten Tieres kann fristlos, frühstens zum Verkaufstermin, gekündigt werden.

    Dazu muss das Versicherungsunternehmen informiert werden. Als Nachweis ist eine Kopie des Kaufvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des neuen Besitzers einzureichen.
  • Wenn das versicherte Tier stirbt (Todesfall) kann fristlos gekündigt werden.

    Tipp: Wird als Nachweis eine Kopie der Tierarztbescheinigung oder der Abmeldung von der Steuer eingereicht so wird bei den meisten Versicherungsunternehmen der noch nach dem Todestermin gezahlte Beitrag anteilig erstattet.
  • Falls das versicherte Tier verloren oder gestohlen wurde, ist es ebenfalls möglich fristlos zu kündigen, da das versicherte Risiko entfallen ist.

    Dem Schreiben sollte dabei eine Kopie des entsprechenden Nachweises (zum Beispiel des Polizeiberichtes oder der Verlustanzeige) beigefügt werden.
  • Falls es zu einem Krankheits- beziehungsweise Schadensfall kommt kann bei der Tierkrankenversicherung, anders als bei einer normalen Krankenversicherung, im Regelfall außerordentlich gekündigt werden.

    Dabei muss die Kündigung innerhalb von einem Monat nach Regulierung des Schadensfalls oder einer Ablehnung der Versicherung, beim Versicherungsunternehmen, ankommen.

    Hinweis: Auch das Versicherungsunternehmen kann in diesem Fall außerordentlich Kündigung, allerdings erst wenn es für die vollständige Behandlung des aktuellen Krankheitsfall erfolgt ist.



Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben an das Tierkrankenversicherungsunternehmen sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers (=Kunde) sowie des Versicherungsunternehmens.
  • Es muss unmissverständlich sein, dass die Kündigung erklärt wird und der Vertrag sollte genau benannt werden.
  • Das Kündigungsdatum oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Wenn möglich sollte auch die Versicherungs- oder Vertragsnummern angegeben werden.
  • Falls eine außerordentliche Kündigung erfolgt, muss der Grund genannt und, sofern vorhanden, Nachweise beigefügt werden.
  • Nach der DSGVO kann auch die Löschung personenbezogener Daten verlangt werden, um die eigenen Daten zu schützen und lästige Rückwerbeversuche zu vermeiden.
  • Zusätzlich sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungsdatum gebeten werden.

Der Versand des Kündigungsschreibens kann per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebestätigung erfolgen, letzteres sofern dies nach Versicherungsvertrag zulässig ist. Dies macht Sinn, da der Versicherungsnehmer (= Kunde), falls es zu einem Rechtsstreit kommt, die Last trägt den rechtzeitigen Zugang der Kündigung nachzuweisen.

Kündigung Tierkrankenversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Tierkrankenversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Tierkrankenversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Tierkrankenversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die XY Tierkrankenversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Wegen der angekündigten Beitragsänderung / Leistungsreduzierung, kündige ich hiermit die XY Tierkrankenversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die XY Tierkrankenversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder:Da das versicherte Tier am XX.XX.20XX verstorben ist kündige ich die XY Tierkrankenversicherung hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Versicherungsnummer lautet: TK1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf, alle über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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