Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung Sportverein für das Kind

 
Wollen Eltern die Mitgliedschaft ihres Kindes im Sportverein kündigen, müssen sie gewisse Vorschriften beachten.

»Allgemeines zur Kündigung für Kinder

Im Folgenden wird genauer erklärt auf welche Aspekte bei der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft zu achten ist und in welchen Fällen gekündigt werden kann.

Ist die Mitgliedschaft überhaupt wirksam? Wenn ein Kind jünger als 18 Jahre ist und die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) den Vertrag nicht unterzeichnet haben, kann der Mitgliedschaft jederzeit widersprochen werden, da Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig sind (siehe auch §106 und §107 BGB).

Hat ein Minderjähriger eine Vereinsmitgliedschaft unterschrieben ohne die ausdrückliche elterliche Zustimmung zu haben, gilt die Mitgliedschaft daher schwebend unwirksam, selbst dann wenn die Eltern um Zustimmung gebeten wurde und nicht geantwortet haben. Nach §108 BGB wird die Nichtbeantwortung eines Elternteils als Ablehnung der Mitgliedschaft gewertet (§108 BGB Satz 2).

Das Kind benötigt also die Zustimmung seiner Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter für den Vertragsabschluss. Je nach Gewicht der Mitgliedschaft muss ein oder beide Elternteile dem Abschluss zustimmen.

Besteht keine Zustimmung ist die Vereinsmitgliedschaft im Regelfall unwirksam und dem Verein sollte schriftlich mitgeteilt werden das der Mitgliedschaft nicht zugestimmt wurde.

Kündigung nur durch das Kind? Müssen Eltern unterschreiben? Wenn das Kind den Sportverein gekündigt hat und noch minderjährig, also jünger als 18 Jahre, war ist die Kündigung unwirksam. Es muss in diesem Fall erneut und zwar mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, gekündigt werden (siehe auch §107 BGB).

Hinweis: Je nach Art des Vereins und der anfallenden Kosten kann die Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten erforderlich sein. Daher ist jedoch sinnvoller wenn sicherheitshalber Beide unterschreiben.

Eltern haben, gemäß §1626 und §1629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Pflicht und das Recht, sich um ihr minderjähriges Kind zu kümmern, solange kein anderer gesetzlicher Vertreter bestellt wurde.

Diese Verantwortung gliedert sich in die Fürsorge für die Person des Kindes, die ihre körperlichen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse umfasst, und die Sorge für das Eigentum des Kindes, die ihre finanzielle Unterstützung umfasst. Das Gesetz verlangt von den Eltern, dass sie ihr Kind mit grundlegenden Überlebensbedürfnissen versorgen und sein allgemeines Wohlergehen gewährleisten.

Aus diesen Rechten leitet sich auch ab, dass die Eltern sofern nichts anderes angeordnet wurde im Namen des minderjährigen Kindes Verträge abschließen und kündigen müssen.

Wenn das Kind mittlerweile 18 Jahre oder mehr alt ist Wenn das Kind bereits 18 Jahre alt ist muss die Mitgliedschaft vom Kind gekündigt werden, dies gilt auch wenn die Mitgliedschaft zuvor von den gesetzlichen Vertretern abgeschlossen wurde, denn diese haben als das Kind minderjährig war im Name des Kindes die Mitgliedschaft abgeschlossen.

Bei manchen Vereinen ist jedoch in der Satzung vereinbart, dass die Mitgliedschaft mit der Volljährigkeit endet und einer manuellen Erneuerung bedarf. In einem solchen Fall endet die Mitgliedschaft also automatisch.

Verpflichtung den Beitrag zu zahlen Die gesetzlichen Vertreter können nicht automatisch als Beitragszahler angesehen werden. Die Satzung des Vereins kann jedoch vorsehen, dass die Aufnahme eines neuen Mitglieds nur dann erfolgt, wenn die gesetzlichen Vertreter zustimmen, für dessen Beiträge haftbar zu sein.

Es ist daher wahrscheinlich, dass die Eltern durch Ihrer Unterschrift und die Vereinssatzung verpflichtet wurden zu zahlen.

Minderjähriges Kind wird ausgeschlossen Wenn ein minderjähriges Mitglied aus einem Verein ausgeschlossen werden soll, haben seine gesetzlichen Vertreter das Recht, am Verfahren durch eine sogenannte Anhörungen teilzunehmen.

Das Recht auf Anhörung kann auch nicht durch die Vereinssatzung eingeschränkt werden. Ein Ausschluss, der ohne die Möglichkeit einer Anhörung der gesetzlichen Vertreter durchgeführt wurde ist daher in der Regel unwirksam.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist variiert bei den verschiedenen Vereinen, reicht aber typischerweise von 4 Wochen bis 3 Monaten und wird oft zum Ende des Kalenderjahres, des Quartals oder der Abrechnungsperiode gezählt.

Die in der Vereinssatzung angegebene Kündigungsfrist muss bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden.

Maximal darf das Mitglied jedoch 2 Jahre lang gebunden werden, das heißt spätestens 2 Jahre nach der Kündigung ist die Mitgliedschaft in jedem Fall beendet.

Wichtig: Um zu vermeiden, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert (meist um 1 Jahr), ist es wichtig, den Verein rechtzeitig zu benachrichtigen. Die Kündigung muss dabei so rechtzeitig ankommen, dass noch mindestens soviel Zeit ist wie die Kündigungsfrist.

Widerruf bei neueren Verträgen Da das gesetzliche Widerrufsrecht für Vereinsmitgliedschaft nicht gilt kann nur widerrufen werden sofern der Verein in der Vereinssatzung ein Widerrufsrecht festgelegt hat.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. Alternativ kann auch vorzeitig gekündigt werden wenn ein im Vertrag oder in der Satzung vereinbartes Sonderkündigungsrecht zutrifft.

Im Folgende mögliche Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Vereinsmitgliedschaft:

  • Bei einer chronischen Erkrankung kann das Mitglied außerordentliche kündigen. Zusammen mit der Kündigungserklärung sollte ein ärztliches Attest (in Kopie) geschickt werden.

    Hinweis: In der Vereinssatzung kann jedoch festgelegt worden sein, dass der Beitrag für das ganze Jahr zu zahlen ist oder dass der Jahresbeitrag immer fällig wird und keine Rückerstattung erfolgt.
  • Wenn das Gesundheitsproblem nur vorübergehend ist oder auch bei einer Schwangerschaft ist es wahrscheinlich, dass der Verein die außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert.

    In diesem Fall sollte stattdessen um eine Ruhephase gebeten werden, durch welche sich der Vertrag kostenlos um den Pausenzeitraum verlängert, es sei den im Vertrag oder den AGB wurde abweichendes vereinbart.
  • Erhöhung der Gebühren: Nur sofern die Vereinsmitglieder über die Änderung nicht, direkt oder indirekt, mit abstimmen konnten und es sich um deutlichen Preiserhöhung (mindestens 3 bis 5%), oder eine wesentliche Verschlechterung der Bedingungen, handelt ist eine außerordentliche Kündigung zum Änderungstermin denkbar.

    Sofern, nach der Vereinssatzung, ein Sonderkündigungsrecht besteht wird das Mitglied üblicherweise im Voraus über die Änderungen informiert und hat dann das Recht innerhalb von einem Monat zum Änderungstermin zu kündigen.

    Findet sich in der Vereinssatzung keine Regelung sollte den Änderungen umgehend schriftlich widersprochen werden. Es ist jedoch auf Grund des Vereinsrechts wahrscheinlich das dennoch die Änderungen gelten und nur eine ordentliche Kündigung, unter Einhaltung der Laufzeit und Kündigungsfrist, Erfolg hat, daher sollte immer hilfsweise ordentlich gekündigt werden.
  • Wenn die finanzielle Belastung durch die Vereinsmitgliedschaft zu hoch ist und eine unzumutbare Last darstellen, kann dies ein Grund für die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft sein.

    Im Regelfall ist es aber schwer zu beweisen, dass die Belastung unzumutbar ist, denn die Mitgleidbeiträge sind meist relativ niedrig.

    Tipp: Bei vielen Vereinen kann der Vereinsvorstand im Einzelfall eine vorzeitige Kündigung erlauben, daher ist es oft sinnvoll freundlich mit dem Verein zu sprechen und die eigene Situation zu erklären.

    Ferner kann es sich auch lohnen die Vereinssatzung daraufhin zu überprüfen, ob eine Regelung existiert welche eine außerordentliche Kündigung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ermöglicht.
  • Mangelndes Interesse: Das nachlassende Interesse des Kindes an der Nutzung der Vereinsmitgliedschaft kann ein weiterer möglicher Grund für die außerordentliche Kündigung des Vertrages sein.

    Es kann jedoch nur außerordentlich auf Grund des mangelnden Interesse gekündigt werden sofern ein solches Recht in der Vereinssatzung festgelegt wurde.

    Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein dennoch eine außerordentliche Kündigung zu versuchen, wenn keine besondere Regelung vereinbart wurde, und dabei auf die Kulanz des Vereins zu hoffen. Dann sollte jedoch immer zusätzlich hilfsweise ordentlich gekündigt werden.
  • Wenn das Mitglied, das heißt das Kind oder auch die ganze Familie, umzieht, sind die Chancen auf eine erfolgreiche außerordentliche Kündigung auf Grund der aktuellen Rechtsprechung, begrenzt und es kann meist nur auf die Kulanz des Vereins gehofft werden.
  • Falls wichtige Leistungen des Vereins öfter ausfallen besteht nur die Möglichkeit sich zu beschweren, da als Mitglied in der Regel ein Mitbestimmungsrecht vorhanden ist und durch diese eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.
  • Auch der Verein kann außerordentlich kündigen. Um eine außerordentliche Beendigung der Vereinszugehörigkeit zu rechtfertigen, muss jedoch meist eine schwere Verletzung der Vereinssatzung oder eine grobe Missachtung der Vereinsinteressen vorliegen und darüber hinaus sind vorher üblicherweise die rechtlichen Vertreter des Kindes anzuhören.

Wichtig: Sofern Nachweise vorliegen, sollten diese (in Kopie) der außerordentlichen Kündigung beigefügt werden. Auch ist der Grund für die Kündigung anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Unter Anderem durch §39 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften, einschließlich für Sportvereine, geregelt. Die Kündigung muss daher schriftlich erfolgen und in der Vereinssatzung festgelegte Kündigungsfristen sind im Regelfall einzuhalten.

Das Kündigungsschreiben sollte klare und genaue Angaben enthalten, um sicherzustellen, dass rechtswirksam gekündigt wird. Das Schreiben sollte daher mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Datum und Ort.
  • Die Adresse des Vereins, sowie die eigene Anschrift.
  • Es muss eindeutig gesagt werden dass die Mitgliedschaft gekündigt wird.
  • Im Kündigungsschreiben sollte auch die Mitgliedsnummer des Kindes angegeben werden - sie befindet sich meist auf dem Mitgliedsausweis.
  • Auch ist ein Kündigungstermin anzugeben, es kann jedoch auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt." gekündigt werden. Bei letzterer wird der Verein gebeten den Termin zu berechnen.
  • Nur falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist auch der Kündigungsgrund anzugeben.
  • In Folge der DSGVO kann zusammen mit der Kündigung eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden meist auch unerwünschte Rückwerbeversuche verhindert.
  • Ferner ist sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zu bitten.
  • Die Kündigung des Sportvereins für das Kind muss die erziehungsberechtigte Person einreichen und unterschreiben. Das gilt natürlich nur dann, wenn der Nachwuchs noch nicht volljährig ist.

    Damit die Mitgliedschaft in jedem Fall beendet ist sollten am besten beide Erziehungsberechtigte unterschreiben.

Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen, kann bei vielen Vereinen in den meisten Fällen aber als Fax mit Sendebericht gesendet werden.

Wenn per Post gekündigt wird kann durch die Nutzung der Methode Einschreiben-Rückschein ein Nachweis erhalten werden.

Hinweis: Falls in der Satzung die Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben wurde, so kann nicht per E-Mail oder Fax gekündigt werden.

Laut Gesetz dürfen Vereine ihren Mitgliedern die Kündigung übrigens nicht verbieten. Im §39 I BGB gibt der Gesetzgeber an, dass alle Mitglieder, und damit auch Kinder, zum Austritt aus dem Sportverein berechtigt sind.

Kündigung Sportverein für das Kind Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Sportverein für das Kind Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Sportverein
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Mitgliedschaft meines / unseres Kindes im Sportverein XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich / kündigen wir die Mitgliedschaft im Sportverein XY für mein / unser Kind, VORNAME NACHNAME, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: In Folge der chronischen Erkrankung unseres Kindes kündige ich / kündigen wir die Mitgliedschaft im Sportverein XY für mein / unser Kind, VORNAME NACHNAME, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei ein Attest des behandelnden Arztes.

Oder: Wegen unsere Umzuges nach XY kündige ich / kündigen wir die Mitgliedschaft im Sportverein XY für mein / unser Kind, VORNAME NACHNAME, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Sofern zulässig: Auf Grund der angekündigten Beitragserhöhung kündige ich / kündigen wir die Mitgliedschaft im Sportverein XY für mein / unser Kind, VORNAME NACHNAME, außerordentlich zum Änderungstermin.
)

Die Mitgliedsnummer lautet: SV123456.

Hilfsweise kündige ich / kündigen wir die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere Ich / fordern wird Sie auf alle gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir / uns die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir / uns auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann Max Mustermann
Maria Mustermann Max Mustermann, Erziehungsberechtigte

 
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