Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Festnetz

 
Im Zuge einer schriftlichen Kündigung des Festnetzanschlusses müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn man möglichst zeitnah aus dem Vertrag aussteigen und sich somit zusätzliche Kosten ersparen möchte.

Sämtliche rechtliche Aspekte zum Telefonieren in Deutschland sind im Telekommunikationsgesetz geregelt. In diesem können Sie sich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Kunden gegenüber ihrem Anbieter haben. Generell werden zwei Arten der Kündigung unterschieden:

  • die ordentliche sowie
  • die außerordentliche Kündigung.

Von der zweiten Variante spricht man dann, wenn der Ausstieg aus dem Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt. Laut §314 BGB ist eine solche Kündigung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kündigungsfristen bei einem Festnetzanschluss Bevor man ein solches Schreiben verfasst, sollten man sich zuerst mit den Kündigungsfristen des Anbieters vertraut machen - diese können den AGBs entnommen werden.

In der Regel betragen Sie entweder 3 Monate zum Jahresende oder aber 14-Tage zum Monatsende. Das heißt vor Ablauf dieser Frist muss das Kündigungsschreiben beim Anbieter angekommen sein.

Wann kann der Vertrag einer Telefongesellschaft außerordentlich gekündigt werden? Es gibt verschiedene Gründe ein Telefonanschluss vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen

  • Ein Recht aus dem Vertrag auszusteigen, hat der Kunde im Falle einer unzumutbaren Erhöhung der Gebühren. Dies gilt vor allem dann, wenn der Anbieter die Kosten für Telefongespräche steigert.

    Wichtig: In einem solchen Fall muss das Kündigungsschreiben innerhalb von 4 Wochen, ab Kenntnisnahme der Änderung. Also in der Regel ab dem Datum gezählt an dem man eine schriftliche Information über die Kündigung erhalten hat. Der Kündigungstermin ist dabei zum Zeitpunkt der Erhöhung.
  • Wenn die Leistungen sich wesentlich verschlechtern kann, kann mit der selben Frist wie zuvor genannt, ebenfalls zum Datum der Änderung gekündigt werden.
  • Die drastische Veränderung der Lebensumstände stellt einen weiteren frühzeitigen Kündigungsgrund dar.

    Hierzu gehört neben dem Todesfall beispielsweise auch der Umzug ins Ausland. Letzteres wird von einigen Anbietern jedoch nicht unbedingt als Grund zur Kündigung gewertet.

    Trotzdem lohnt sich hierbei der Versuch, mittels Schreiben aus dem Vertrag auszusteigen - etliche Unternehmen verhalten sich in diesem Fall nämlich kulant.

    Allerdings müssen Sie hier oft auch bei einer frühzeitigen Kündigung mit einer gewissen Restzahlung rechnen.
  • Bei Mängeln: Liefert der Anbieter wiederholt ein fehlerhaften oder unvollständigen Service bzw. die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nicht erfüllt, dann muss dieser Mangel dem Anbieter erst schriftlich mit einer Mahnung angezeigt werden und eine ausreichende Frist gewährt werden die Problem zu beheben. Ist nach Ablauf der Frist der Mangel noch immer vorhanden, so kann in der Regel fristlos außerordentlich gekündigt werden.
  • Wie ein Urteil des Amtsgerichtes Bremen aufzeigt, kann auch eine gescheiterte Rufnummernmitnahme eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier tritt der §273 BGB in Kraft, welcher das Zurückbehaltungsrecht des Kunden bei Nichterfüllen einer Nebenpflicht seitens des Anbieters beschreibt.


Generell darf ein Anbieterwechsel nicht erschwert oder verhindert werden - mittlerweile hat der Kunde Recht darauf, nicht länger als einen Tag ohne Festnetzanschluss auskommen zu müssen.

  • Es sollten die wichtigsten Daten enthalten sein wie:
    Name des Anschlussinhabers
    Die genaue Bezeichnung des Vertrages
    Kundennummer
    Abschalttermin bzw. Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Wenn das Festnetz fristlos außerordentlich gekündigt werden soll ist der der Grund im Kündigungsschreiben anzugeben.
  • Datum an dem die Kündigung erstellt wurde.
  • Das Schreiben sollte mit einer persönlichen handschriftlichen Unterschrift versehen sein.
  • Eine rechtmäßige Kündigung sollte stets auf schriftlichem Wege erfolgen - ein E-Mail fällt hierbei im Übrigen nicht darunter.
  • Am besten wird das Kündigungsschreiben mittels Einschreiben an das Unternehmen gesendet werden. Nur auf diese Weise haben Sie im Streitfall die Möglichkeit, Ihre Kündigung auch nachzuweisen bzw. zumindestens zu belegen.


»Einfach mit dem Kündigungsschreiben-Generator für den Festnetzanschluss ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben Vorlage herunterladen:



Kündigungsschreiben Festnetz Vorlage:
Vorlagestadt, den 08.08.20XX
Telefonanbieter XY
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT
IHR NAME
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT

Kündigung des Festnetzesanschlusses VERTRAGSNAME


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Festnetzanschluss VERTRAGSNAME, mit der Vertragsnummer VERTRAGSNUMMER, fristwahrend ordentlich zum XX.XX.20XX.
(Oder:
Wegen meines beruflichbedingten Umzuges nach XY kündige ich zum XX.XX.20XX.
/
Wegen der Gebührenerhöhung kündige ich zum Zeitpunkt der Erhöhung fristlos außerordentlich.
/
Wegen der wesentlichen Verschlechterung der Leistung ab XX.XX.20XX kündige ich den Vertrag zu diesem Datum.
/
Wegen der fehlerhaften Leistungen, auf die ich sie schon mit Schreiben vom XX.XX.20XX darauf hingewiesen habe, kündige ich hiermit zum sofortigen Zeitpunkt.
)
Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen


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