Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Postfach

 
Für das kündigen eines Postfachs gelten bestimmte Regelungen und Gesetze. Aus diesen lassen sich mehrere Aspekte ableiten, die wichtig für die Rechtsgültigkeit der Kündigung sind.

Zunächst besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist, welche sich in der Regel auf drei Monate beläuft. Diese gilt hier jedoch nicht, da die Deustche Post AG die Kündigungsfrist in ihren Verträgen explizit auf drei Wochen festsetzt. Das bedeutet, will man ein Postfach fristgerecht zum Ende eines Monats kündigen, so muss die Kündigung mindestens drei Wochen vorher bei der Post eingegangen sein.

Ein Kündigungsschreiben für das Postfach zählt erst dann als eingegangen, wenn der Empfänger auch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme besessen hat. Diese hat zur Folge, dass eine Kündigung, welche samstags mittags zugestellt wird erst montags morgens als eingegangen gilt, da niemand erwarten kann, dass sich samstags noch Mitarbeiter der Post im zuständigen Büro befinden.

Neben der Einhaltung der Kündigungsfrist gibt es einen zweiten wichtigen Aspekt, den es zu beachten gilt, die Formvorschriften. Diese sind in den AGB für Postfächer, Absatz 7(2), festgehalten. Sie schreiben eine Kündigung in Schriftform vor. Elektronische Kündigungen, zum Beispiel in Form einer E-Mail sind untersagt und werden als nichtig angesehen.

Adresse an die das Kündigungsschreiben für das Postfach gesendet werden muss: Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn

Folgende Punkte sollte die Postfachkündigung enthalten:

  • Ihren Name (Postfachinhaber) und die Anschrift
  • Obige Anschrift an die das Kündigungsschreiben gerichtet werden muss.
  • Die Postfachnummer
  • Das Kündigungsdatum oder den Hinweis: „zum nächstmöglichen Zeipunkt".
  • Tipp: Bitten Sie im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunktes.


Um die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten sollte man die Zeit bis zur Zustellung des Briefes berücksichtigen. Am besten ist ein Versand per Einschreiben Rückschein oder die persönliche Abgabe bei der Postfiliale. So hat kann man den Weg des Briefes zurück verfolgen und ist gegen Verlust abgesichert. Falls eine Kündigung ohne Einschreiben verschickt wird und verloren geht gilt sie als nicht eingegangen und der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

Es gibt jedoch besondere Fälle, in denen eine Kündigung möglich ist ohne eine gesetzliche oder vertragliche Frist einzuhalten, die sogenannte fristlose Kündigung, welches im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) verankert ist. Bei der Kündigung eines Postfaches ist lediglich ein grober Bruch von vertraglichen Leistungen ein Grund zur fristlosen außerordentlichen Kündigung, bei der es auch einige Vorschriften gibt. Sie muss ebenso wie die fristgemäße Kündigung in Briefform erfolgen und muss bis zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Vertragsbruchs eingegangen sein. Auf Verlangen des Vertragspartners muss der Kündigende auch den genauen Kündigungsgrund angeben.

»Einfach mit dem Kündigungsschreibengenerator für das Postfach ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben Muster herunterladen:



Kündigungsschreiben um das Postfach zu kündigen Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Maria Musterfrau
Mustergasse 23
23456 Musterdorf

Kündigung meines Postfaches zum XX.XX.XXXX



Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich ordnungsgemäß zum XX.XX.XXXX mein Postfach, mit der Nummer XXXXXXX, bei der Deutschen Post AG. Sollte dies widererwartend nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich mit und bestätigen Sie die Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen


M. Musterfrau
Max Musterfrau

Angenommen zwein Partner haben ein Postfach, nun möchte einer aber aus dem Vertrag entlassen werden und der andere weiterhin drin stehen bleiben. Wie würden man seinen Teilvertrag kündigen?

 

Bei Postfächern der Post in Deutschland und der Schweiz gibt es immer nur einen Hauptnutzer. Die weiteren Nutzer sind als sogenannte Mitnutzer, welche üblicherweise kostenlos sind, angemeldet.

Wäre der Partner ein sogenannter Mitnutzer so müsste der Hauptnutzer die Post darüber informieren das der Mitnutzer kein Zugriff mehr haben soll.

Sollte der Partner dagegen der Hauptnutzer sein so muss die Post schriftlich um eine Übertragung des Vertrages auf einen neuen Hauptnutzer gebeten werden.

Sollte einer solchen Übertragung nicht stattgegeben werden bleibt nur eine Kündigung des gesamten Postfaches durch den Hauptnutzer.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Postfach mit der Nummer:XXXXXX in 51447 Bergisch Gladbach zum nächstmöglichen Termin.

Auch habe ich eine Frage .Wo sende ich oder gebe ich meine zwei Schlüssel ab?

Über eine Antwort und eine Bestätigung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Frau XXX

Meine Mailadresse: XXXXXXXXXX

 

Das ist ja süß. Über eine Bestätigung dankbar.
Da wird von der Post nichts kommen. Also das reguläre Schreiben ist besser und passt zur Deutschen Post.

Bei einem kleinen Fehler wird die Kündigung nicht anerkannt und bekommt auch keine Antwort.

 

Laut Gesetz muss einem leider nicht die Kündigung bestätigt werden. Daher ist der Text davor auch nicht unbedingt verkehrt. Aber Sie haben Recht es sollten keine Fehler enthalten sein.

 

 
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