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Abo kündigen
»Bei ungewollten Abos, so genannten Abofallen bitte auch hier weiter lesen.
»Hier gehts zum Thema Zeitungsabo kündigen.
Viele Gründe sprechen dafür ein Abonnement, kurz Abo, zu kündigen. Bedenken sollte man dabei auch, dass ein Neuvertrag oftmals günstigere Konditionen und eine Prämie bietet.
Kündigungsfrist Die Laufzeit eines Abos beträgt in der Regel zwischen einem Jahr und 24 Monaten, in seltenen Fällen nur einen Monat.
Oftmals wird ein Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist nach Ablauf der Laufzeit automatisch um ein Jahr verlängert. Eine automatische Verlängerung um mehr als ein weiteres Jahr ist, bei Abos, rechtlich nicht zulässig.
Wegen der Verlängerungsklausel ist es wichtig rechtzeitig zu kündigen Die genaue Kündigungsfrist findet sich im Vertrag bzw. in den AGBs des Anbieters.
Fristlose außerordentliche Kündigung eines Abonnements Wenn wichtige Gründe für eine Kündigung vorliegen ist es oft möglich das Abo frühzeitig zu beenden. Denkbare Gründe sind:
- Bei einer Beitragserhöhung kann innerhalb von 4 Wochen, gerechnet ab der Bekanntgabe der Änderung, gekündigt werden. Dabei muss immer zum Zeitpunkt der Gebührenerhöhung gekündigt werden und das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist beim Anbieter vorliegen.
- Bei einer wesentlichen Verschlechterung bzw. nachteiligen Änderung der Leistungen kann ebenfalls innerhalb von 4 Wochen zum Änderungsdatum gekündigt werden.
- Wenn das Abo wegen eines berufsbedingten Umzuges nicht mehr genutzt werden kann ist eine fristlose außerordentliche Kündigung denkbar, jedoch muss dabei oft auf die Kulanz des Anbieters gesetzt werden, da die Rechtslage je nach Typ des Abos und der abonnierten Leistungen unterschiedlich ist.
- Wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen des Abos nicht oder länger andauernd unvollständig vollbracht werden, muss der Anbieter zuerst schriftlich gemahnt werden und eine ausreichende Nachbesserungsfrist (oftmals 14-Tage) gewährt werden. Erfolgt nach dieser Frist keine Besserung so kann, unter Bezugnahme auf die Mahnung, fristlos außerordentlich gekündigt werden.
- Im Todesfall des Abonnenten können die Erben innerhalb 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Todes unter Vorlage einer Kopie des Erbscheins das Abo kündigen.
Wichtig: Wird nach dem Sonderkündigungsrecht der Vertrag vorzeitig beendet so sollte im Kündigungsschreiben immer der Grund dargelegt werden.
Folgende Punkte sollte das Kündigungsschreiben unbedingt enthalten:
- Ihren Name und Anschrift
- Firma und Adresse des Anbieters
- Sofern vorhanden die Vertragsnummer
- Ihre Kundennummer (wenn vorhanden)
- Den Zeitpunkt zu dem Sie kündigen möchten oder hilfsweise "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Ferner sollte das Kündigungsschreiben des Abos eigenhändig unterschrieben werden und rechtzeitig verschickt werden um die Wirksamkeit der Kündigung zu sichern.
Wichtig: Wer einen Beleg der Kündigung haben möchte sollte per Einschreiben-Rückschein kündigen und auch um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Zu bedenken ist dabei, dass der Postversand bis zu einer Woche dauern kann und das Datum des Poststempels nicht ausreichend ist, sondern nur der Termin an dem das Schreiben beim Anbieter im Postkasten gelandet ist zählt.
Jetzt das Kündigungsschreiben, für Ihr Abo, mit dem » Generator verfassen.
»Muster-Kündigungsschreiben für ein Abo (mit Downloadmöglichkeit als Word-Doc etc.)
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