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Telefonvertrag kündigen
Ein Telefonvertrag muss in der Regel spätestens 3 Monate vor Ende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch.
Einige Anbieter vereinbaren abweichende Kündigungsfristen daher sollte sicherheitshalber, vor Kündigung des Telefonvertrages, in den AGBs nachgesehen werden.
Die AGB's finden sich oft als klein gedrucktes auf der Rückseite des Vertrages wieder.
Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben des Telefonvertrages per Einschreiben Rückschein (4,65 € Zusatzgebühr bei der Deutsche Post), zu verschicken.
Ein Kündigungsschreiben für einen Telefonvertrag sollten folgende Punkte unbedingt enthalten:
- Ihr Name und Anschrift
- Firma und Adresse des Anbieters
- Rufnummer
- Kundennummer
- Den Zeitpunkt zu dem Sie kündigen möchten
Ferner sollte die Kündigung des Telefonvertrages eigenhändig unterschrieben werden und rechtzeitig verschickt werden um die Wirksamkeit der Kündigung zu sichern.
Telefonvertrag kündigen und Rufnummer mitnehmen:
Wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollen, so muss dieser einen Portierungsauftrag stellen. Daher ist es wichtig sich bei einer Rufnummernmitnahme noch vor Kündigung des alten Vertrages sich einen neuen Anbieter zu suchen. Wird der Portierungsantrag zu Spät gestellt so ist Ihre alte Rufnummer möglicherweise schon wieder vergeben.
Tariferhöhung Nimmt der Telefonanbieter während der Laufzeit eines Telefonvertrage eine Tariferhöhung vor so kann der Kunde die Erhöhung ablehnen und mit dieser Begründung den Vertrag zum Geltungszeitpunkt der Erhöhung kündigen.
Jetzt einfach per Kündigungsgenerator den Telefonvertrag kündigen.
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