Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Telefonvertrag kündigen

 
Ein neuer Telefonvertrag bietet oftmals bessere Konditionen als der alte Vertrag, daher empfiehlt sich die Kündigung.

Ein Telefonvertrag muss in der Regel spätestens 1 oder maximal 3 Monate vor Ende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch auf unbestimmte Zeit und es kann anschließend, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, gekündigt werden (siehe auch §56 TKG Absatz 3).

Informationen zur Erstlaufzeit und der Kündigungsfrist finden sich im erhaltenen Vertrag oder in den AGBs des Anbieters.


Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben des Telefonvertrages per Einschreiben Rückschein (4,65 € Zusatzgebühr bei der Deutsche Post), zu verschicken.

Ein Kündigungsschreiben für einen Telefonvertrag sollten folgende Punkte unbedingt enthalten:

  • Ihr Name und Anschrift
  • Firma und Adresse des Anbieters
  • Rufnummer
  • Kundennummer
  • Den Zeitpunkt zu dem Sie kündigen möchten


Ferner sollte die Kündigung des Telefonvertrages eigenhändig unterschrieben werden und rechtzeitig verschickt werden um die Wirksamkeit der Kündigung zu sichern.

Telefonvertrag kündigen und Rufnummer mitnehmen:


Wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollen, so muss dieser einen Portierungsauftrag stellen. Daher ist es wichtig sich bei einer Rufnummernmitnahme noch vor Kündigung des alten Vertrages sich einen neuen Anbieter zu suchen. Wird der Portierungsantrag zu Spät gestellt so ist Ihre alte Rufnummer möglicherweise schon wieder vergeben.

Tipp: Durch §59 TKG ist die Rufnummernmitnahme (=Portierung) nun kostenlos und dem Kunde darf dafür nichts mehr in Rechnung gestellt werden.

Umzug Bei einem Umzug hat der Kunde das Recht den Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, außerordentlich zu kündigen, sofern am neuen Wohnort die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können (siehe §60 TKG).

Tariferhöhung Auf Grund von §57 des neuen Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) kann bei nachteiligen Vertragsänderungen (Preiserhöhung oder Leistungsreduzierung), welche nicht durch rechtliche Vorgaben bedingt sind, der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Dabei ist es möglich innerhalb von 3 Monaten zu kündigen und es kann frühstens zum Änderungstermin gekündigt werden.

Der Anbieter muss die Kunden auch mindestens einen Monat vorher über die Änderungen benachrichtigen.

Jetzt einfach per Kündigungsgenerator den Telefonvertrag kündigen.

 
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