Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Abofalle kündigen

 


»Zum kündigen normaler Abos bitte hier weiterlesen.

Besonders im Internet lauern vieler Orts die Abofallen.

Doch muss man ein solches Abo, von dem man gar nichts wusste, wirklich bezahlen?
Und wenn ja wie kann man es schnellst möglich wieder kündigen? Wie wird ein Widerrufsschreiben geschrieben?

Wie stehen die Chancen: Checkliste Abofalle
  • Sichtbar? Der Anbieter muss beweisen können, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Die Preisangaben müssen dabei deutlich sichtbar sein. Stehen sie nur im Kleingedruckten, am unteren Ende der Seite oder sogar nur in den AGBs, so ist es für den Abo-Anbieter schwer bis unmöglich zu beweisen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
    Neu: Auch wenn auf der Seite die Kosten stehen so kann es gut sein, dass der Abo-Anbieter bei der eigen Anmeldung diese gar nicht angezeigt hat da sie zum Beispiel über einen speziellen Link auf die Seite des Anbieters gekommen sind. Es gilt also nicht gleich zahlen.
  • Email bekommen? Haben Sie angeblich Online ein Abo abgeschlossen, wissen aber von nichts und haben auch keine Email vom Anbieter bekommen.
  • Mahnung per Email bekommen Eine Mahnung per Email ist zwar zulässig, aber der Aboanbieter kann nicht beweisen, dass Sie die Email erhalten haben. Ferner könnte die Email auch im Spamfilter gelandet sein.
  • Rechnung oder Mahnung bekommen Egal ob mit oder ohne Anwalt und Inkassobüro. Noch keine Grund zur Sorge. Mehr kommt in der Regel von den unseriösen Abo-Anbietern nicht, denn vor Gericht würden Sie nur verlieren.
  • Mahnbescheid bekommen Dies bedeutet nicht, dass das Gericht schon geprüft hat und dem Abo-Anbieter recht gibt. Es muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich, beim Amtsgericht, Widerspruch eingelegt werden, es gilt noch immer das der Abo-Anbieter beweisen muss.
  • Schon gezahlt oder schon mal? Die Chancen das Geld zurück zu bekommen stehen sehr schlecht. Mit der Zahlung ist ein Abo nicht anerkannt, wenn es sich um eine Abofalle handelt muss also nicht noch mal gezahlt werden.
  • Noch nicht Volljährig (18)? Solange die Eltern dem Abschluss des Abos nicht zugestimmt haben, besteht keine Zahlungspflicht. Hier ausnahmsweise mal Eltern haften nicht für ihre Kinder.
  • Ferner: Auch fadenscheinige Behauptungen des Anbieters wie
    "Die Leistungen wurden schon erbracht Sie müssen daher zahlen."
    "Es wurden von Ihnen falsche Angaben gemacht, dass ist strafbar."
    Sind in den allermeisten Fällen gegenstandslos. Bei einem, seines Wissens kostenlosem Dienst, sind falsche Angaben bei der Anmeldung unerheblich.


Man sollte dem Abo-Anbieter möglichst wenig Informationen zukommen lassen. Wenn die richtige Adresse dem Abieter schon bekannt ist, kann schriftlich wiedersprochen werden. Meist bringt dies aber nur mehr Einschüchterungsversuche seitens des Anbieters.

Sie sind noch verunsichert und wünschen mehr Informationen über Abofallen oder eine Rechtsberatung. Dann ist möglicherweise eine Anwaltshotline das richtige für Sie um zu entscheiden ob es erforderlich ist einen Anwalt hinzuzuziehen.


Gering Verdiener Notfalls hilft auch ein Gang zur Öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) um sich gegen diese Abzocke zu wehren. Dort wird einem je nach Einkommen gegen eine kleine Gebühr ca. 10€ oder sogar kostenlos geholfen. Wichtig ist es dabei alle Unterlagen dabei zu haben und möglichst eine halbe Stunden vor den Öffnungszeiten dort zu erscheinen, da der Andrang oft sehr hoch ist.

Normales Abo kündigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erstaunen stelle ich fest, dass Sie am 9.10. 20XX einen Betrag in Höhe von XX,XX Euro von meinem Konto abgebucht haben. Ich kann mich nicht erinnern, jemals bei Ihnen einen Vertrag abgeschlossen zu haben, noch eine Unterschrift bei Ihnen geleistet zu haben.

Ich bitte Sie, mir unverzüglich den Betrag auf mein Konto zurück zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

X Y

 

 
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