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Kündigung Krankenkasse
Wenn Sie in einem Wahltarif versichert sind kann im Krankenversicherungsvertrag eine längere Laufzeit vereinbart sein.
Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenkasse kann auch vor Ablauf der 18 monatigen Kündigungsfrist vorgenommen werden.
Um sicher zu gehen kann die Kündigung der Krankenkasse, dass heißt das Kündigungsschreiben per Einschreiben Rückschein (4,65 € Zusatzgebühr bei der Deutsche Post), zu verschicken. Oder das Kündigungsschreiben "Krankenkasse" kann bei der Krankenkasse persönlich abgegeben werden und der Empfang der Krankenkassen Kündigung sich schriftlich bestätigt werden lassen.
Außerordentliche Kündigung Krankenkasse In einigen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung der Krankenkasse vorgenommen werden, diese ist jedoch nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich.
In folgenden Fällen kann oftmals außerordentlich die Krankenkasse gekündigt werden:
- Wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht.
-
Die Kündigung einer privaten Krankenkasse kann auch bei einer Beitragserhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen vorgenommen werden.
Dazu bleibt einem in der Regel eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat nach Bekanntgabe der Änderungen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind kann leider nicht mehr bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden, da mittlerweile alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Beiträge fordern.
Jetzt einfach per Kündigungsgenerator den Versicherungsvertrag kündigen.
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