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Kfz Versicherung kündigen
Endet die Laufzeit der Kfz-Versicherung innerhalb des Jahres, so muss das Kündigungsschreiben schon einen Monat vor dem Ende der Laufzeit beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Das bedeutet endet die Kfz-Versicherung, laut Vertrag, zum Beispiel am 30.06.2011 so muss spätestens am 30.05.2011 die Kündigung vorliegen.
»Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung Normalfall (ordentlich)
»Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung
»Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung bei Verkauf des Autos
»Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung bei Abmeldung (außerbetriebsetzten) des Autos
Das Kündigungsschreiben für eine Kfz-Versicherungsvertrages sollte am besten per Einschreiben Rückschein (4,65 € Zusatzgebühr bei der Deutsche Post), verschickt werden. Noch besser ist wenn Sie das Kündigungsschreiben ihres Kfz Vertrages persönlich bei der Versicherung abgeben und sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen.
Außerordentliche Kündigung In einigen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung vorteilhaft oder nötig sein. Es ist jedoch nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen.
Es ist empfehlenswert zu prüfen ob die Kündigung der Kfz-Versicherung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Jahresende günstiger ist. Denn es kann vorkommen, dass bei einer sofortigen Kündigung dennoch die gesamte Jahresprämie fällig wird, wenn Sie im Kündigungsschreiben mit sofortiger Wirkung kündigen.
In folgenden Fällen kann oftmals außerordentlich gekündigt werden:
- Beim Verkauf des versicherten Autos. Beim Verkauf des Autos zum Beispiel müssen Sie nicht erst bis Jahresende warten, sondern können sofort die Kfz-Versicherung kündigen. Melden Sie den Verkauf und legen Sie die Abmeldebescheinigung und den Kaufvertrag bei der Kfz Versicherung vor.
- Bei einer Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung des Autos ruht die Versicherung ab dem Folgetag bis zur wieder in Betriebnahme und damit entfallen die Gebühren. Dazu teilt man dem Versicherungsunternehmen mit das man das Auto abgemeldet hat.
- Nach Eintritt eines Schadensfalls beim versicherten Kfz kann in der Regel die Kfz-Versicherung gekündigt werden, es lohnt sich also in einem solchen Fall den Kfz Versicherungsvertrag zu überprüfen (§ 92 VVG).
- Wenn die Versicherungsbedingungen sich ändern und zum Beispiel die Kfz-Versicherungs-Prämie erhöht wird, oder die Leistungen der Kfz Versicherung reduziert werden kann innerhalb eines Monats nach dem man in Kenntnis gesetzt wurde gekündigt werden. Es lohnt sich oft bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages zu prüfen ob man bei einer anderen Kfz Versicherung günstiger versichert sein kann.
Jetzt einfach per Kündigungsgenerator die Kfz-Versicherung kündigen.
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