Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei einem Fernstudium

 
Die verschiedensten Berufe können über ein Fernstudium erlernt werden, doch nicht immer ist es sinnvoll oder machbar das Studium bis zum Ende durchzuführen, z.B. dann wenn die Belastung einfach zu groß wird.

Im Folgenden wird daher erklärt unter welchen Voraussetzungen und wie das Vertragsverhältnis mit dem Studienanbieter, auch vor dem Studienende, gekündigt werden kann.

Wenn das Studium vor Kurzem abgeschlossen wurde: Widerruf Da das Fernstudium in der Regel im Fernabsatz, also zum Beispiel über das Internet, Telefon oder per Post abgeschlossen wurde gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Dies bedeutet innerhalb der ersten 14-Tage kann die Anmeldung zum Studium widerrufen werden und der Vertrag gilt dann als nicht abgeschlossen. Für das Einhalten dieser Frist reicht es aus, wenn der Widerruf noch am letzten Tag verschickt wurde.

Bereits gezahlte Beiträge werden einem dann erstattet, wobei für bereits entstandene Unkosten ein Anteil einbehalten werden kann.

Wann genau beginnt die Widerrufsfrist? Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der ersten Unterrichtsmaterialien und dem Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Wichtig: Viele Anbieter bieten eine sogenannte Probephase, auch Testzeitraum genannt, an. Oftmals beginnt die Widerrufsfrist aber schon innerhalb dieser Zeit, es könnte also dann maximal innerhalb des Testzeitraumes gekündigt werden.

»Muster eines Widerrufsschreibens und weiteres zum Thema

Kündigungsfristen Da es sich bei Fernstudienanbietern im Prinzip um schulische Einrichtungen handelt, unterliegen alle in Deutschland registrierten Anbieter dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).

Dieses Gesetzt schreibt nicht nur die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten vor, sondern regelt gleichzeitig auch die Höhe der zu zahlenden Gebühren, wenn ein Fernstudium abgebrochen wird.

Laut §5 des FernSG ist es jedem Teilnehmer möglich, das Fernstudium, ohne Angaben von Gründen zu beenden.

Der jeweilige Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten (bis hin zu 2 Jahren).

Es kann immer zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, wobei viele Fernschulen dafür eine Kündigungsfrist von 6 Wochen im Vertrag oder den AGB vereinbaren. Sollte zum Ende der Laufzeit der Vertrag beendet werden müsste die Kündigung folglich mehr als 6 Wochen vorher beim Anbieter ankommen.

Ist diese Mindestlaufzeit vorbei, kann der Teilnehmer jederzeit die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten einreichen.

Zu Wahrung dieser Frist genügt es, wenn das Schreiben an einem beliebigen Tag verschickt wird. Die Frist beginnt, ab diesem Datum zu laufen. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Kündigung am 12.4 auch zum 12.7 wirksam wird.

Außerordentliche Kündigung und anfallende Kosten Wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorhanden ist kann der Vertrag mit der Fernschule auch vor dem Ende der Mindestlaufzeit beendet werden. Im Folgenden einige denkbare Fälle.

Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel nur in einem engen Rahmen möglich. Steht zum Beispiel eine Krankheit im Raum, die den Teilnehmer darin hindert weiter am Studium teilzunehmen, kann er den Vertrag auf der Stelle kündigen. Allerdings muss ein solcher Umstand durch ein Attest nachgewiesen werden.

Auch bei einem Umzug ins Ausland kann theoretisch außerordentliche Kündigung erfolgen, sofern der Teilnehmer hier nachweisen kann, dass ein Übersenden der erforderlichen Lernmaterialen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich wäre.

Sollte für das Studium eine Online-Plattform genutzt werden, kann auch nachgewiesen werden, dass diese von seinem künftigen Wohnort aus - beispielsweise mangels Zugang zum Internet - nicht erreichbar ist.

Auch wenn der Inhalt des Fernstudiums oder die Online-Plattform gravierende Mängel aufweist ist eine vorzeitige Beendigung denkbar, zuvor müsste in einem solchen Fall jedoch der Anbieter schriftlich abgemahnt werden und dabei eine Nachbesserungsfrist gesetzt werden.

»Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service – vor einer Kündigung

Welche Kosten müssen erstattet werden? In jedem Fall muss der Teilnehmer nur die Kosten erstatten, die auch tatsächlich angefallen sind. Dies ist ebenfalls in §5 des Fernunterrichtsschutzgesetzes festgehalten. Als Beispiel kann folgende Rechnung dienen:

Das Studium besitzt eine Laufzeit von einem Jahr und kostet insgesamt 2.000 Euro.

Kündigt der Teilnehmer nach der Mindestlaufzeit, dann muss dieser auch nur 1.000 Euro und nicht den vollen Betrag für das ganze Studium entrichten.

Einzig etwaige Schadensersatzansprüche wegen defekter Lernmaterialen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Alternativen Bei den meisten Fernstudienanbietern kann das Studium, auf Antrag, für eine längere Zeit pausiert werden und dann zu den selben Konditionen zu einem günstigeren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Die Form der Kündigung Die Kündigung kann in der Regel formlos erfolgen, muss aber schriftlich abgefasst werden.

Am besten sind folgende Daten anzugeben: der vollständige Name, die Adresse, das Geburtsdatum und die Teilnehmernummer, falls eine solche oder etwas Ähnliches vergeben wurde. Das Schreiben ist zu datieren und sollte handschriftlich unterzeichnet werden. Wie bereits erwähnt müssen keine Gründe genannt werden.

Wichtig: Bei einer Kündigung müssen auch alle Lernmaterialen, die vom Anbieter nur leihweise übersandt wurden, an diesen zurückgeschickt werden.



Kündigung beim Fernstudium Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fernstudiums, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Fernstudium Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Studienanbieters
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fernstudiums


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Fernstudium XY ordnungsgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(
Oder: Wegen meiner chronischen Erkrankung kündige ich das Fernstudium fristlos außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Ein Attest meines Arztes finden Sie anbei.
Oder: Wegen meines Umzuges kündige den Vertrag fristlos außerordentlich zum XX.XX.20XX. Anbei findet sich eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes.

)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Meine Teilnehmer-Nummer lautet: ST123456

(Optional: Das SEPA-Lastschriftmandat welches ich Ihnen erteilt habe widerrufe ich zum selben Termin.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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