Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Auslandskrankenversicherung

 
Die Auslandskrankenversicherung sichert die Behandlungskosten und falls erforderlich in der Regel auch den Rücktransport in das Heimatland ab. Hier wird genauer erklärt wie und wann dieser Versicherungstyp gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Zuallererst kommt es darauf an ob eine kurzfristige Versicherung, zum Beispiel nur für eine Reise, oder eine längerer meist jährlicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Kurzfristige Versicherungen und Jahresverträge Viele Reiseanbieter vermitteln zusätzlich zur den Reiseangeboten diverse Versicherungspakete, die eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhalten. Die Laufzeiten variieren von ein paar Wochen, bis zu einigen Monaten, Jahresverträgen oder unbefristeten Versicherungen.

Bei den von vornherein auf eine bestimmte Zeit abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherungen ist keine Kündigung erforderlich, da der Vertrag automatisch zum Vertrags- oder Reiseende ausläuft.

Für den Individualreisenden werden von Versicherungen spezielle Angebote für Familien, Schüler, Studenten, Ruheständer oder im Ausland Berufstätige angeboten. Diese individuellen Angebote sind dann gemäß den im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen oder Umständen kündbar bzw. enden automatisch bei Vertragsende.

Eine solche Versicherung endet automatisch zum Ende der vereinbarten Versicherungszeit oder wenn der Versicherte seinen Auslandsaufenthalt vor Vertragsende beendet, dies gilt auch für schwebende Versicherungsfälle. Ebenso endet die Versicherung nach einem erfolgten Rücktransport im Krankheitsfall.

Bei für einen längeren Zeitraum abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen ist eine Kündigung an das Versicherungsunternehmen zu senden.

Kündigungsfristen Die Auslandskrankenversicherung kann zum Ende der Versicherungslaufzeit, meist 1 Jahr, gekündigt werden. Dabei ist üblicherweise eine Frist von 3 Monaten einzuhalten. Bei manchen Verträgen auch nur 1 Monat.

Beispiel: Endet die Versicherungsperiode am Jahresende so muss das Kündigungsschreiben mehr als 3 Monate beim Versicherungsunternehmen vorliegen.

Ob für den eigenen Vertrag abweichend ausnahmsweise eine kürzere Kündigungsfrist oder eine abweichende Laufzeit besteht, findet sich auf dem Versicherungsvertrag oder in den erhaltenen Versicherungsbedingungen.

Sollte keine Kündigung ausgesprochen werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Versicherungszeitraum.

Widerruf der Auslandskrankenversicherung Nach Abschluss einer Versicherung mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr kann der Versicherungsvertrag, gezählt ab Erhalt der Police und der vollständigen Versicherungsunterlagen, mit einer Frist von 14 Tagen widersprochen werden.

Bei Versicherungen die weniger als 1 Jahr lang laufen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es könnte höchstens kulanterweise vom Versicherer ein solches im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen niedergeschrieben worden sein.

Ein Widerruf innerhalb dieser Frist ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Durch den Widerruf gilt die Versicherung als nicht zustandegekommen und das Versicherungsunternehmen hat dem Kunden bereits gezahlte Prämien zu erstatten.

Hinweis: Sollte der Kunde falsch oder unvollständig über die Versicherung oder das Widerrufsrecht informiert wurde, so kann die Versicherung sogar noch wesentlich länger widerrufen werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes, das heißt im Regelfall bei eintreffen einer besonderen Situation, kann die Auslandskrankenversicherung auch vor dem normalen Laufzeitende beendet werden.

Neben den gesetzlich festgelegten Gründen kann auch ein im Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen festgelegtes Sonderkündigungsrecht eine vorzeitige Beendigung der Versicherung ermöglichen.

Erfolgt das Ende dabei sofort ohne das irgendeine Frist einzuhalten ist, so wird von einer fristlosen Kündigung gesprochen, ansonsten von einer außerordentlichen Kündigung.

Denkbare Gründe für eine solche Kündigung:

  • Im Falle einer Prämienerhöhung oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen wird der Kunde im Regelfall im Voraus informiert und kann dann innerhalb eines Monats zum Änderungstermin kündigen.

    Ist im Vertrag und den Versicherungsbedingungen kein solches Sonderkündigungsrecht geregelt so ist den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich zu widersprechen, damit die alten Bedingungen weiterhin gelten. Möglicherweise kommt es dann jedoch durch eine Kündigung von Seiten des Versicherungsunternehmens.
  • Versicherungsende im Schadensfall das heißt nach einer Erkrankung etc. im Ausland:

    Sollte es zu Regulierung eines Versicherungsfalls kommen, kann die Versicherung durch den Versicherten oder das Versicherungsunternehmen nach Abschluss des Schadensfalles gekündigt werden.

    Dabei ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung zu kündigen.

    Dieses Recht besteht auch, falls die Versicherung den Schaden nicht bezahlt hat, aber dieser grundsätzlich mit abgedeckt ist.
  • Versicherungsende im Todesfall:

    Bei Tod des Versicherten endet die Versicherung automatisch nach Eingang einer entsprechenden Mitteilung an die Versicherung. Es besteht hier für Familienangehörige die Möglichkeit, gerade bei alten, günstigen Versicherungen mit attraktiven Konditionen, zur Übernahme des Vertrages.

    Die Frist zur Beendigung oder Übernahme des Versicherungsvertrages beträgt 2 Monate nach Eintritt des Todesfalls.
  • Altersbedingtes Versicherungsende:

    Die Auslandsreiseversicherungen enden meist bei Erreichen eines bestimmten Alters automatisch oder wurde bereits bei Abschluss des Vertrages mit einer Altersgrenze versehen.

    Die meisten Versicherungen haben generelle Altersgrenzen von 70 bis 85 Jahren, wo der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht mehr möglich oder zu teuer ist.

Hinweis: Wird die Auslandskrankenversicherung vor der normalen Laufzeit beendet so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen und vorhandene Nachweise sollten, in Kopie, beigefügt werden.

Versand und Inhalt des Kündigungsschreibens Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss alle relevanten Daten zur Versicherung und zum Versicherungsnehmer enthalten.

  • Vollständiger Name und Anschrift des Versicherten.
  • Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens.
  • Es muss eindeutig ersichtlich sein das gekündigt wird und um welche Versicherung es sich handelt.
  • Auch ist der Termin anzugeben zu welchem gekündigt wird. Alternativ kann auch die Versicherung gebeten werden den Termin zu berechnen.
  • Ein Kündigungsgrund ist nicht anzugeben, es sei denn es wird fristlos oder außerordentlich gekündigt.
  • Es empfiehlt sich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und die Löschung der personenbezogenen Daten zu bitten.
  • Das Schreiben wird am besten handschriftlich und eigenhändig unterschrieben.

Da der Versand und die Zustellung des Kündigungsschreibens im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss kann es sinnvoll sein das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu schicken oder alternativ per Fax zu kündigen und den Sendebericht aufzubewahren.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss pünktlich und zwar noch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen ankommen um rechtzeitig zu sein.

Wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll

Sofern die Reise in ein Land geht, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, erfolgt keine Kostenübernahme der medizinisch notwendigen Krankheits- oder Rücktransportkosten durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Versicherungsunternehmen bieten individuell angepasste Tarife mit einem umfassenden Versicherungsschutz an. Üblicherweise werden die Kosten zur Behandlung von Vorerkrankungen nicht übernommen.

Wer öfter verreist, sollte die Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung gut überdenken, denn neue Versicherungsverträge sind meist teurer und bieten evtl. einen breiteren Versicherungsschutz.

Kündigung Auslandsreisekrankenversicherung Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
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Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Auslandsreisekrankenversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Auslandsreisekrankenversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: In Folge der Prämienerhöhung / der neuen Versicherungsbedingungen kündige ich die Auslandsreisekrankenversicherung hiermit außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Auf Grund des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich die Auslandsreisekrankenversicherung hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

(Optional: Die Policennummer lautet: A123456.)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich gemäß DSGVO schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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