Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

 
Ein Todesfall ist für sich genommen schon schwierig genug. Allerdings stellt sich zwingend die Frage, welche Verträge weiterlaufen und welche gekündigt werden müssen oder können. Hierüber soll im Folgenden ein Überblick gegeben werden.

Nur sogenannte „höchstpersönliche Verträge" enden automatisch bei einem Todesfall. Dazu zählen der Arbeitsvertrag, der Ehevertrag und auch Pflegeverträge.

Es ist jedoch in einigen Verträgen ein automatisches Ende beim Tod des Vertragspartners vereinbart. So zum Beispiel bei einigen Vereinen.

Um zu klären welche Verträge noch zu kündigen sind gilt es nach den verschiedenen Verträgen zu differenzieren. Unterschiede wird es auch machen, ob der Verstorbene allein oder mit anderen Menschen in einer Gemeinschaft gelebt hat. Am häufigsten ist an folgende Vertragsarten zu denken, da diese in der Regel weiterlaufen:


Wie muss der Todesfall, bei einer Kündigung, belegt werden? Auch wenn von vielen Anbietern eine Kopie der Sterbeurkunde akzeptiert wird, so ist es rein rechtlich erforderlich das der Kündigung eine Kopie des Erbscheins beigefügt wird.

Der Mietvertrag und mit der Wohnung zusammenhängende Verträge Die Kündigung oder Weiterführung des Mietvertrags des Verstorbenen ist die erste Frage, die sich stellt. Die Hinterbliebenen welche nach § 1922 BGB in die Rechtsposition des Erblassers eintreten, haben zu entscheiden, ob das Mietverhältnis fortgeführt oder gekündigt werden soll.

Das Gesetz gibt ihnen innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht (Vgl. § 564 S. 2 BGB).

Auf der anderen Seite steht aber auch dem Vermieter das reguläre Kündigungsrecht zu, jedoch mit einer abweichenden Kündigungsfrist von üblicherweise 3 Monaten (bei besonders langen Mietverträgen auch bis zu 6 Monate).

Leben die Hinterbliebenen weiterhin in der Wohnung, so können sie den Mietvertrag übernehmen.

»Den Mietvertrag kündigen

Mit der Ausübung des Kündigungsrechts sollten in jedem Fall auch Strom- und Gas abgemeldet werden. Selbiges gilt auch für die Rundfunktbeiträge an die GEZ. Diese stellt hierfür ein Formular bereit, welches ausgefüllt und eingereicht werden muss.

Ein Sonderkündigungsrecht sieht das Gesetz allerdings nicht für Telefon- und Internetverträge vor. Diese laufen, wenn im Vertrag keine besondere Regelung vorhanden ist, bis zum Ende der Laufzeit weiter und müssen von den Erben bis dahin bezahlt werden.

Die meisten Unternehmen sind jedoch üblicherweise besonders kulant, sodass entsprechende Verträge nach Darstellung der Sachlage vorzeitig beendet werden können.

Hierzu muss Kontakt mit den Telefon- und Internetdienstleistern aufgenommen werden. Einige Anbieter stellen online Formblätter bereit, die zusammen mit einer Sterbeurkunde eingereicht werden können, um den Vertrag leichter aufzulösen.

Mit dem Tod automatisch endende Verträge Einige Verträge enden von Gesetzes wegen mit dem Tod des Vertragspartners. Zu diesen gehören der Arbeitsvertrag sowie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Ein Eintreten der Erben in diese Verträge wäre ohne Sinn.

Es reicht also aus, den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse des Verstorbenen über dessen Tod zu informieren. Ebenso sieht es bei einigen Mitgliedschaften in Vereinen oder Interessenverbänden aus. Allerdings sollte auch hier eine Meldung erfolgen. So lassen sich automatisiert erfolgende Lastschriften vermeiden.

Wie kann vorgesorgt werden? Wer für seine Erben vorsorgen möchte kann eine Liste mit allen laufenden Verträgen, dem Anbietername und der Vertragsnummer erstellen. Auch empfiehlt es sich ein Ordner mit allen seinen Verträgen anzulegen.



Kündigung im Todesfall Muster


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Kündigungsschreiben Todesfall Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Name des Anbieters / der Firma
Strasse und Nr.
Postleitzahl und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des XY-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau/Herr VORNAME NAME ist am XX.XX.20XX verstorben und hat mich, VORNAME NAME, beerbt. Hiermit kündige ich daher den XY-Vertrag, mit der Nummer V123456, fristlos außerordentlich. Eine Kopie des Erbscheins finden Sie anbei.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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