Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung schreiben

 
Eine Kündigung zu schreiben ist schnell erledigt. Wenn sie wirksam sein soll, darf sie aber nicht aus formalen Gründen scheitern. Es ist zwischen einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung und einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung zu unterscheiden.

»Zum allgemeinen Beispiel Kündigung schreiben
»Zur Checkliste zum richtigen Kündigung schreiben

Ordentliche auch fristgerechte Kündigung Die ordentliche, fristgerechte Kündigung berücksichtigt die im Gesetz oder im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Sie ist meist unproblematisch, setzt aber voraus, dass die Kündigungsfrist richtig berechnet wird. Details finden sich meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. Ist zum Beispiel im Vertrag mit einem Fitnessstudio eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages bestimmt, bedeutet dies, dass eine Kündigung vom 25.01.2011 zum 30. April 2011 wirksam wird. Kann nur mit einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, ist die Kündigungserklärung vom 25.01.2011 zum 31. März 2011 wirksam. Der letzte Termin für die Kündigung wäre dann der 28. Februar. Die maximal zulässige Kündigungsfrist für Dienstleistungsverträge beträgt drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer. Der letzte Termin für das Kündigungsschreiben ist dann der letzte Tag vor dem Beginn des ersten der drei Monate. Da das Kündigungsschreiben jedoch auch an diesem Tag beim Anbieter eingehen muss sollte es einige Tage vorher verschickt werden.

Ist der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden, kann es sein, dass er automatisch ohne Kündigung endet. Meist enthält er aber eine Verlängerungsklausel, nach der sich der Vertrag mangels fristgerechter Kündigung um eine bestimmte Zeit verlängert. Nach dem Gesetz darf die Verlängerung maximal ein Jahr betragen. Zeitverträge von mehr als zwei Jahren sind nach dem Gesetz ohnehin unwirksam und verlängern sich maximal um jeweils ein weiteres Jahr.

Fristlose Kündigung Die außerordentliche, fristlose Kündigung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erkärt werden. Sie erfordert aber immer einen wichtigen Grund, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, den ordentlichen, fristgerechten Kündigungstermin einzuhalten. Diese Art der Kündigung kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Man sollte spätestens sechs Wochen nach dem Vorfall kündigen.

Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel darin liegen, dass der Internetprovider nicht in der Lage ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen, weil der Anschluss an das Telefonnetz nicht zustande kommt. Er muss in diesem Fall unter Setzung einer angemessenen Frist abgemahnt werden. Zugleich muss in dem Kündigungsschreiben die fristlose Kündigung angedroht werden. Das heißt es sollte darauf hingewiesen werden das sollte sich nach der gesetzten Frist keine Verbesserung eingesetzt haben, der Vertrag fristlos gekündigt wird. Die Frist bestimmt sich nach dem Einzelfall und sollte ein bis zwei Wochen betragen. Die Abmahnung kann entbehrlich sein, wenn von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Fitnessstudiovertrages kann in der schwerwiegenden Erkrankung oder dem Umzug in einen entfernten Wohnort liegen.

»Mehr zum Thema außerordentliche (fristlose) Kündigung

Versand Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben nachweisbar zugegangen ist. Es sollte also als Einschreiben mit Rückschein versandt oder persönlich übergeben werden. Der Empfänger kann dann auf einer Kopie der Kündigung den Empfang mit lesbarer Unterschrift und wenn möglich mit Stempel bestätigen.

Checkliste Kündigung schreiben

  • Name und Adresse müssen beim Kündigung schreiben angegeben werden.
  • Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig Unterschrieben werden. Eine Kündigung per Email ist nicht gültig.
  • Der Kündigungszeitpunkt sollte angegeben sein. Wenn man diesen nicht weiß kann man die Formulierung "Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Nummer ..... zum nächstmöglichen Zeitpunkt." verwenden.
    Wer sich nicht sicher ist, dass der Kündigungszeitpunkt richtig ist, aber auf jedenfall kündigen möchte, kann folgende Formulierung verwenden: "Hiermit kündige ich zum .... . Sollte die nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Es empfiehlt sich , sofern vorhanden, die Vertragsnummer anzugeben.
  • Weiterhin sollte, beim schreiben der Kündigung, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden.
  • Versand per Einschreiben Rückschein oder Einschreiben.


Kündigung schreiben Beispiel:
Weitere spezielle Kündigungsschreiben z.B. für Handyverträge finden Sie im Menü oben links, sowie noch mehr über die Suchfunktion.

Musterstadt, den 08.08.20XX
Musterfirma GmbH
Musterstrasse 12
12345 Musterdorf
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Vertrages "Vertrag XY" zum 21.11.20XX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Vertragsnummer A1234567, fristwahrend zum 21.12.20XX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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