Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Landpachtvertrag

 
Ein Stück Land für seine eigenen Zwecke zu Pachten, kann viele Gründe haben. Der eine möchte sich selbst versorgen können, ein anderer will vielleicht einen Garten darauf anlegen. Doch was passiert, wenn man das Pachtverhältnis beenden will.

Grundsätzliches zum Landpachtvertrag Alle Regelungen, die das Pachten von Land betreffen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Paragrafen §§585 bis 597 BGB zu finden. Hieraus gehen auch die Kündigungs- und Verlängerungsbestimmungen hervor. Sollten zu einem bestehenden Pachtvertrag Unklarheiten bestehen, dann empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Anwalt zu konsultieren.

»Einen anderen Pachtvertrag kündigen
»Einen Pachtgarten kündigen

Die Kündigung In einem Landpachtvertrag müssen die jeweiligen Fristen für eine Kündigung genau bestimmt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Landpachtvertrag spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres gekündigt werden (§ 594a BGB). Diese Kündigung gilt dann für den Schluss des nächsten Pachtjahres. Sollten zwischenzeitlich kürzere Fristen vereinbart worden sein, so bedarf dies der Schriftform. Wird eine außerordentliche Kündigung erhoben, dann ist diese nur zum Schluss des jeweiligen Pachtjahres zulässig. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag zum jeweiligen Halbjahr erfolgen.

Info: Wenn der Pächter durch das gepachtete Land jedoch seine Lebensgrundlage sichert, so kann er unter Umständen, nach §595 BGB, eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen.

Längere Verträge Wird ein Landpachtvertrag für mehr als dreißig Jahre geschlossen, so kann der Vertrag nach Ablauf der Zeit spätestens am dritten Werktag des darauffolgenden Jahres, zum Schluss des nächsten Jahres beendet werden. Sollte ein Vertrag auf Lebenszeit geschlossen worden sein, so ist eine Kündigung nur in außerordentlichen Fällen möglich. Ansonsten bleibt jede Kündigung ohne Wirkung. Alle anderen Abmachungen zu diesem Thema sind entsprechend unwirksam.

Außerordentliche Kündigung z.B. bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Ein Landpachtvertrag kann von beiden Parteien, beim Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 314 BGB), auch außerordentlich gekündigt werden.
  • Ein solcher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Pächter länger als drei Monate die Pacht nicht entrichtet hat.
  • Oder wenn die Pachtsache zweckentfremdet oder durch nicht Sachgemäßen Umgang in Mitleidenschaft gezogen wird.
  • In manchen Fällen kann auch ein Eigeninteresse des Verpächters angemeldet werden, wenn dieser das Vorliegen eines wichtigen Grundes, auf Basis dessen das Pachtverhältnis nicht fortgesetzt werden kann, nachweisen kann.
  • berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, Verstirbt der Pächter so kann der Verpächter aber auch die Erben des Pächters außerordentlich nach §594d BGB kündigen. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb von einem Monat, nachdem vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt wurde vorliegen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Sonderfall sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres.

    Jedoch können die Erben der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen,sofern die richtige Bewirtschaftung der Pachtsache durch sie oder durch einen von ihnen beauftragten Miterben oder Dritten gewährleistet werden kann. Sollte der Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Pachtverhältnisses vorliegen, oder die zukünftige ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache nicht dargelegt worden sein, so kann der Verpächter den widerspruch ablehenen.

»Einen Pachtgarten ordentlich oder außerordentlich kündigen

Sicherheitshalber sollte der Pächter, sofern er sich fehlerhaft Verhält, vorher schriftlich Abgemahnt werden und im eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden (z.B. 14 Tage).

In jedem Fall bedarf die außerordentliche Kündigung der Schriftform und muss die zwingenden Gründe plausibel darlegen.

Generell kann bei einer vorzeitigen Kündigung des Landpachtvertrages das Landwirtschaftsgericht in Anspruch genommen werden. Dieses kann über die Kündigung, festzusetzende Abschlagszahlungen oder die Weiterbewirtschaftung der Pachtsache entscheiden.

Nach der Kündigung des Landpachtvertrages Ist der Landpachtvertrag gekündigt, muss die Pachtsache in einem Zustand zurückgegeben werden, in der eine ordnungsgemäße Weiterbewirtschaftung möglich ist. Sollten gegenüber dem Verpächter noch Ansprüche seitens des Pächters bestehen, berechtigt dies den Pächter jedoch nicht, das Pachtgrundstück zurückzubehalten. Wurde die Pachtsache einen Drittem überlassen, so muss diese von Ihm, an den Verpächter, zurückgewährt werden.

Kündigungsschreiben Landpachtvertrag Muster


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Kündigungsschreiben Landpachtvertrag Muster:
Pächter/Verpächter
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Maria Mustermann
Mustergasse 2
23456 Musterhausen

Kündigung des Landpachtvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Landpachtvertrag, über das Grundstück Nr.1234 in der Musterstrasse 1, 12345 Musterort, ordentlich zum XX.XX.20XX. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichem Zeitpunkt. (Oder: Schon mit Schreiben vom XX.XX.XXXX und vom XX.XX.XXXX hatte ich Sie aufgefordert Abhilfe zu schaffen / davon Abzusehen das Grundstück zu zweckentfremden. Leider ist auch nach der ihn gesetzten Frist keine Besserung eingetreten. Daher kündige ich hiermit wegen:

... [hier die Gründe detaillierte nennen]

außerordentlich zum XX.XX.20XX.)

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt.

M.Mustermann
Maria Mustermann

 
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