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Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wegen Betriebsaufgabe (aus Altersgründen)

 
Unternehmer, die ihre Firma vollständig und für immer schließen, haben, seitens des Gesetzes, die Berechtigung, ihre Mitarbeiter ordentlich, betriebsbedingt zu kündigen.

Dem Arbeitnehmer steht dabei, sofern der Betrieb weniger als 20 wahlberechtigte Beschäftigte hat, in der Regel keine Abfindung zu. Nur bei großen Betrieben kann der Betriebsrat ein Sozialplan mit Abfindung fordern.

Jedoch bildet eine Firmenschließung keine rechtliche Grundlage für eine fristlose, außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Dies gilt auch, falls der Arbeitgeber aus Altersgründen den Betrieb schließen muss.

Daher muss sich der Arbeitgeber, auch bei einer Betriebsaufgabe, an die Kündigungsfristen halten.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können statt einer Kündigung auch ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung vereinbarten. Dabei sollte jedoch einiges bedacht werden, damit der Arbeitnehmer keine Sperrfrist von der Arbeitsagentur bekommt.

»Eine ausführliche Erklärung, was bei einem Auflösungsvertrag beachtet werden muss

Welche Kündigungsfristen gelten bei der altersbedingten Betriebsaufgabe? Der Arbeitgeber kann jedoch auf Grund der Firmenschließung eine sogenannte Betriebsbedingte Kündigung erklären.

»Kündigung bei Betriebsaufgabe die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber

Unternehmer, die Ihre Firma altersbedingt oder aus sonstigen Gründen schließen unterliegen daher, sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt, den gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich aus §622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) ergeben. Ferner gelten selbstverständlich auch längere Kündigungsfristen, sofern diese im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurden.

Für Betriebe mit mehr als 5 oder 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz, wobei es darauf ankommt wann diese Mitarbeiter dem Unternehmen beigetreten sind.

»Kündigungsschutzgesetz

Grundsätzlich besteht für Arbeitsverhältnisse unter zwei Jahren eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gelten nachstehende Fristen für Arbeitgeber:

Dauer des ArbeitsverhältnissesLänge der Kündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 Jahre6 Monate zum Monatsende
20 Jahre7 Monate zum Monatsende


Wichtig: Für Auszubildende, Schwerbehinderte und sonstige Angestellte mit besonderem Kündigungsschutz gelten, bei altersbedingten Betriebsschließungen, keine Ausnahmeregelungen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

»Mehr dazu bei welchen Personen ein besonderer Kündigungsschutz besteht

Wann sind ordentliche Kündigungen rechtskräftig ausgesprochen?
  • Als wichtiges Kriterium zählt der Nachweis, dass das gesamte Unternehmen für immer von der Schließung betroffen ist. Für Teilauflösungen und temporäre Schließungen gelten andere Richtlinien. Bei Nichtbeachtung sind ausgesprochene Kündigungen unwirksam.
  • Die Kündigung ist fristgerecht, postalisch und unterschieben zuzustellen. Fax oder E-Mail reichen nicht aus.

    Achtung: Eine persönliche Aushändigung der Kündigung muss nicht erfolgen. Die Zustellung im Briefkasten (Einschreiben als Nachweis) ist für den Arbeitgeber ausreichend, auch wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet.
  • Der Betriebsrat ist zu informieren. Ein Mitspracherecht hat er nicht. Existiert kein Betriebsrat so ist der Arbeitnehmer anzuhören.
  • Der Geschäftsführer oder eine in Personalangelegenheiten bevollmächtige Person muss die Kündigung unterschreiben.
  • Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern ist die mit der Schließung verbundene Massenentlassung schriftlich der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Wie sollte sich ein Betroffener verhalten? Bei einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung, aufgrund einer altersbedingten Firmenschließung, hat ein Betroffener wenig Möglichkeiten, sich zu wehren.

Trotzdem kann es sich lohnen die Kündigung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Dieser prüft die Fristen, Formalfragen sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung und mögliche Abfindungsansprüche.

Wichtig: Gekündigte haben eine Frist von drei Wochen sich zu entscheiden, ob sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen möchten.

»Gekündigt worden was tun?

»Kündigung bei Betriebsaufgabe die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber


 
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