Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kündigen

 
Wie kann ein Abo beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gekündigt werden und welche Fristen sind dabei zu beachten? Hier wurden die entscheidenden Fakten zusammengetragen, denn es gibt ein Paar Besonderheiten.

Das richtige Unternehmen Zwar werden alle Tickets von einer einzigen Zentralstelle vergeben, dennoch muss man zum Zwecke der Kündigung das ausstellende Unternehmen kennen. Hierzu muss ein Blick auf das Ticket geworfen werden.

Auf diesem findet man für gewöhnlich die Adresse des Beförderers, welcher für den eigenen Bereich zuständig ist. In der Regel ist auf der Rückseite, wo dort wo auch die Kundennummer und der eigene Name aufgedruckt ist auch das Logo des Verkehrsunternehmens abgebildet an welches man die Kündigung schicken muss.

Schickt man die Kündigung an das falsche Unternehmen, kann diese nicht zugeordnet werden und bleibt somit ohne Wirkung.

Kündigungsfrist des Abos Monats-Abos können immer zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Dies muss mit einer Frist von sechs Wochen geschehen. Wir diese verpasst, so verschiebt sich der Termin der Kündigung um genau einen Monat auf das Ende des darauf folgenden Monats.

Das Jahres-Abo hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Hier muss ebenfalls mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Jahres gekündigt werden. Es gilt auch hier, dass die Kündigung vor Beginn der sechsmonatigen Frist beim Unternehmen eingegangen sein muss. Andernfalls verlängert sich die Bezugsperiode um ein weiteres Jahr.

Die Kündigungsfrist beträgt bei allen anderen Abos, außer innerhalb der ersten 3 Monate des SchnupperAbos und beim FirmenTicket, 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit.

Das FirmenTicket kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden

Das SchnupperAbo kann innerhalb der ersten 3 Monate jederzeit zum Ende des dritten Laufzeitmonats gekündigt werden.

Sonderkündigung und fristlose außerordentliche Kündigung Das Abo kann von beiden Parteien aus einem wichtigen Grund fristlose außerordentlich beendet werden. Jedoch sind nur wenige Gründe denkbar. So unter Anderem wenn der Kunde an einen Ort umzieht an dem der das Abo nicht mehr nutzen kann z.B. in das Ausland oder weit entfernte Bereiche von Deutschland.

Ferner wäre eine Kündigung denkbar wenn wichtige Strecken des Angebots eingestellt werden würden. Dabei hängt es jedoch vom Einzelfall und dem Gericht ab ob vorzeitig der Vertrag beendet werden darf.

Im Todesfall sollten die Erben rechtzeitig kündigen und eine Kopie des Erbscheins anfügen.

Eine Sonderkündigung kann laut den Verträgen nur bei Jahres-Abos erfolgen, da das Monats-Abo ohnehin zum Ende eines jeden Monats aufgelöst werden kann. Ein Abo mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr kann zu jedem Zeitpunkt im Jahr auch außerordentlich aufgelöst werden.

Allerdings kommen hier dann Extra-Kosten auf den Nutzer zu. So muss dann beim Ticket1000 und Ticket2000 (auch bei 9 Uhr) zum eigentlichen Abo-Preis auch noch die Preis-Differenz zu einer regulären Monatskarte für den bereits genutzten Zeitraum entrichtet werden.

Beim SchokoTicket gilt, dass wenn vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird ein Schadensersatz von 20,00 Euro zu zahlen ist. Wird die schulische Ausbildung beendet muss dies dem Anbieter gemeldet werden und das Abo endet dann vorzeitig noch vor der Sommerferien.

Achtung: Wird eine Beendigung der schulischen Ausbildung nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet ist für die genutzten Monate der Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2 zu zahlen.

Das BärenTicket kann ebenfalls vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten beendet werden, jedoch werden 40,00 Euro pauschaler Schadensersatz fällig.

Beim YoungTicketPLUS und beim AzubiAbo gilt: Wird vor Ende der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt so ist, für die genutzten Monate, zusätzlich der Unterschied zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis eines AuszubildendenTicket als Monatskarte zu zahlen.

Achtung: Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge gibt es nicht. Wer also den Abo-Preis für das Jahr im Voraus entrichtet hat, der erhält den Restanteil nicht wieder ausgezahlt.

Die Sonderkündigung kann für das Jahres-Abo im Übrigen erst nach dreimonatiger Laufzeit erfolgen. Alle Kündigungen davor werden dann auf den entsprechenden Zeitpunkt vertagt.

Das FirmenTicket kann nicht nur sondern muss gekündigt werden wenn der Mitarbeiter nicht länger im Unternehmen beschäftigt ist Änderungen, am Gesamtpreis, treten spätestens am 1ten des nachfolgenden Kalendermonats in Kraft.

Wichtig dabei: Das FirmenTicket des Arbeitnehmers muss bis zum 3ten Werktag nach Inkrafttreten der Kündigung vorliegen. Für jeden nachfolgenden Tag und auch den Rückgabetag wären ansonsten 1/30 des Preises eines eTicket1000 zu zahlen.

Was sollte das Kündigungsschreiben enthalten? Die Kündigung muss schriftlich beim jeweiligen Anbieter erfolgen. Anzugeben sind der Name, die derzeitige Adresse und am besten auch das Geburtsdatum. Zudem sollten auf der Kündigung die Ticketnummer und die Vertragsnummer angegeben werden. Der Rest des Schreibens ist formlos. So genügt es - ohne Angabe von Gründen - einfach den Willen zu Kündigung in einem Satz zu bekunden.

Wichtig: Das Schreiben ist handschriftlich zu unterzeichnen. Die Kündigung ist dann an folgende Adresse zu richten:

Achtung: Das Ticket muss nach der Kündigung abgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von 10 Euro fällig. Beim FirmenTicket wären noch deutlich mehr zu zahlen.

Kündigungsadresse Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH
Augustastraße 1
45879 Gelsenkirchen

Diese Adresse gilt für VRR-Tickets, also für Tickets vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, ist auf der Rückseite des Tickets ein anderer Anbieter vermerkt, so sollte sicherheitshalber an einer der Servicestellen nachgefragt werden.

Die Kündigung sollte, damit man ein Beleg hat, als Einschreiben-Rückschein erfolgen.

Kündigung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Muster


»Einfach mit dem Generator, für ein Ticketabo beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH
Augustastraße 1
45879 Gelsenkirchen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Ticketabos


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beende ich mein Ticketabo ABONAME, mit der Nummer RR123456, fristgerecht ordentlich zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der Preiserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich, mein Abo ABONAME, hiermit zum Änderungszeitpunkt.
oder wenn zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin und daher Ihr Angebot nicht mehr nutzen kann kündige ich, mein Abo ABONAME, hiermit außerordentlich den Vertrag. Anbei finden Sie eine Kopie der Meldebestätigung meines neuen Wohnortes.
Die Ticketnummer lautet: RR123456.)

Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die bestehende Einzugsermächtigung kündige ich zum gleichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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