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Kündigungsfrist und Versand
Die Kündigungsfrist eines Vereins ist in der Satzung festgelegt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das die Kündigungsfrist nicht länger als 2 Jahre sein darf (§ 39 BGB). In der Regel ist es so, dass Kündigungen bei Vereinen immer zum Ende des Jahres möglich sind. Prüfen Sie in der Satzung nach, welche Frist bei Ihrem Verein zutrifft.
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