Der nach § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehene Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, das dritte Organ der Eigentümergemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Unterstützung des Verwalters in beratender Funktion. Er stellt zudem ein Kontrollorgan dar, das aus dem Kreis der Wohnungseigentümer bestellt wird und deren Vertrauen genießt.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 10 Wochen
vor 6 Jahre 20 Wochen
vor 6 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen
vor 6 Jahre 44 Wochen
vor 6 Jahre 45 Wochen
vor 8 Jahre 9 Wochen
vor 8 Jahre 10 Wochen
vor 8 Jahre 20 Wochen
vor 8 Jahre 27 Wochen