Der nach § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehene Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, das dritte Organ der Eigentümergemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Unterstützung des Verwalters in beratender Funktion. Er stellt zudem ein Kontrollorgan dar, das aus dem Kreis der Wohnungseigentümer bestellt wird und deren Vertrauen genießt.
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 5 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 2 Wochen
vor 6 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 8 Wochen
vor 6 Jahre 9 Wochen
vor 7 Jahre 25 Wochen
vor 7 Jahre 27 Wochen
vor 7 Jahre 37 Wochen
vor 7 Jahre 44 Wochen