Der nach § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehene Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, das dritte Organ der Eigentümergemeinschaft. Seine Aufgabe ist die Unterstützung des Verwalters in beratender Funktion. Er stellt zudem ein Kontrollorgan dar, das aus dem Kreis der Wohnungseigentümer bestellt wird und deren Vertrauen genießt.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 3 Wochen
vor 6 Jahre 14 Wochen
vor 6 Jahre 30 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 37 Wochen
vor 6 Jahre 38 Wochen
vor 8 Jahre 2 Wochen
vor 8 Jahre 4 Wochen
vor 8 Jahre 14 Wochen
vor 8 Jahre 20 Wochen