Viele Unternehmer sehen ihre Firma als Lebenswerk. Umso schmerzhafter ist es, wenn das eigene Unternehmen aufgelöst werden muss. Egal ob GmbH, Aktiengesellschaft (AG), UG (Haftungsbeschränkt), GbR, Handelsgesellschaft (OHG) und einer Kommanditgesellschaft (KG), etc. vor der endgültigen Betriebsaufgabe und der Firmenschließung müssen zahlreiche Schritte vorgenommen werden, auch um sich rechtlich gegen weitere Forderungen abzusichern.
Die Auflösung der Firma muss dabei meist in folgenden 3 Phasen erfolgen:
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