Wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen, können Franchiseverträge auf vielfältige Art beendet werden. Neben dem klassischen Zeitablauf kommen eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung in Frage.
Da das jeweilige Vertragswerk nähere Regelungen zu den Kündigungsmodalitäten enthalten kann, sollte zunächst der Franchisevertrag kritisch überprüft werden. Im nachfolgenden wird genauer auf die allgemeinen Regelungen für die Kündigung von Franchiseverträgen eingegangen.
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