Eine einheitliche Regelung über Unterschriften bei Kündigungen existiert in Europa nicht. Die europäische und deutsche Gesetzeslage stellt verschiedene Ansprüche an die Form von Kündigungsschreiben.
Hinzu kommt, dass auch zwischen den Rechten für Verbraucher (siehe §13 BGB) und den rechten von reinen Unternehmern unterschieden wird.
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