Die Kündigung von Geschäftsanteilen, an einer Genossenschaft, wird im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Unter Genossenschaften werden Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit und nicht geschlossener Mitgliederzahl bezeichnet.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Geschäftsanteile an der Genossenschaft wieder gekündigt werden können und was es dabei zu beachten gilt.
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