Ein Heimvertrag ist in der Regel auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Heimbetreiber (auch Heimträger genannt) nur in Ausnahmefällen gekündigt, sofern ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt. Sollte der Vertrag nur für eine bestimmte Zeit abgeschlossen sein, so kann er ebenfalls nur in Ausnahmefällen vorher gekündigt werden.
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