Als Zugang wird bei einer Kündigung der Zeitpunkt genannt an welchem die sogenannte Willenserklärungen (z.B. Kündigung, Rücktritt, Widerruf etc.), im Machtbereich, des Empfängers angekommen ist. Der Machtbereich ist dabei der Bereich in welchem üblicherweise damit zu rechnen ist, dass der Empfänger Schriftstücke entgegen nimmt.
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