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Wenn ein Arbeitnehmer grundlos nicht am Arbeitsplatz erscheint kann das eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Wirksam ist diese aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen
Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit seinem Angestellten außerordentlich zu kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt ist. Eine Kündigung ist außerordentlich, wenn sie ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist erfolgt.
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