In Deutschland haben Bundesbürger das Recht aus der Kirche zu treten. Die Reglungen dazu variieren je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Sachsen sowie Sachsen-Anhalt ist das Standesamt für den Antrag auf den Austritt der Kirche zuständig.
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