Zum Muster
Zieht eine Person in ein Seniorenheim um (auch Altersheim genannt), so wird das in einem Vertrag zwischen Unternehmer (Heimleitung) und Verbraucher (Heimbewohner) schriftlich festgehalten. Alle Reglungen dazu sind im deutschen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) festgehalten.
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