Eine Schenkung zurücknehmen: Geschenk ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! Diese altbekannt Regel ist im Grunde genommen richtig, aber es gibt Ausnahmefälle, die eine Rücknahme einer rechtlich wirksamen Schenkung ermöglichen.
Um Erbstreitigkeit zu vermeiden oder schon zu Lebzeiten Familienangehörigen bzw. anderen sehr nahe stehenden, nicht erbberechtigten Personen Immobilien, Wertpapiere, Schmuck oder andere Wertgegenstände zukommen zu lassen, kann der Eigentumsübergang durch eine Schenkung geregelt werden.
Neueste Kommentare
vor 1 Jahr 50 Wochen
vor 2 Jahre 8 Wochen
vor 2 Jahre 25 Wochen
vor 2 Jahre 32 Wochen
vor 2 Jahre 33 Wochen
vor 3 Jahre 49 Wochen
vor 3 Jahre 51 Wochen
vor 4 Jahre 8 Wochen
vor 4 Jahre 15 Wochen
vor 4 Jahre 16 Wochen