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In der Landwirtschaft stehen Pachtverträge unter einem besonderen Kündigungsschutz. Denn eine Kündigung ist erst möglich, wenn eine lange Kündigungsfrist eingehalten wird. Wenn man Pächter oder Verpächter ist, dann gibt es viele Varianten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Pachtvertrag für die Landwirtschaft in den §585 BGB (bis 597 BGB)
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